Kenntnisnahme - FB 36/0140/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Ratsantrag Nr. 371 /15 vom 18.3.2009 der Fraktion Die Linke beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung einer 'Grünbilanz' für die Stadt Aachen zu prüfen. Damit einhergehend sind mehrere Einzelaufträge verbunden, die nachfolgend gesondert erläutert werden (Antragstext jeweils kursiv):

 

1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grünbilanz der Stadt Aachen zu erstellen und jährliche Veränderungen zu erfassen. Die Grünbilanz erfolgt mittels einer Zählung des vorhandenen Baumbestands anhand der aktuellen Kronenumfänge, der Sträucher, Hecken und unterschiedlich bewachsenen Grünflächen sowie der gefällten und neu angepflanzten Bäume. Es wird eine Basis geschaffen für eine möglichst genaue Berechnung der CO2-Verarbeitung und Feinstaubbindung durch die Gewächse.

 

> Ab 2009 erfolgte mittels einer vom Aachener Stadtbetrieb beauftragten Luftbild-Auswertung eine Erfassung der städtischen Parkanlagen, Friedhöfe, Spiel- und Sportplätze, Straßen-Begleitgrünflächen, sowie der Außenräume von öffentlichen Gebäuden. Für diese öffentlichen Flächen können verschiedene Nutzungsarten quantitativ dargestellt werden, unter anderem auch Rasen-, Gehölz- und Beetflächen.

 

Die städtischen Gesamtflächen betragen für Grün- und Parkanlagen 222 ha, für Spielplätze 51 ha, für Straßengrün 217 ha, für Sportflächen 87 ha, für Friedhöfe 160 ha, für Kleingärten 93 ha und für Gebäude-Außenanlagen (mit Schulen und Kindergärten) 106 ha. Allein der Baumbestand (ohne Naturverjüngung) in den oben genannten städtischen Grünanlagen beläuft sich auf ca. 92.200 Stück.

 

Der weitaus größere Teil der pflanzlichen Biomasse auf dem Gebiet der Stadt Aachen ist jedoch in forst- und landwirtschaftlich genutzten Bereichen vorhanden, die Flächensummen betragen für Wald 2.974 ha, für Landwirtschaft 6.506 ha.

 

Hinzu kommen noch sämtliche anderen Grünflächen, Gehölz- und Waldbestände in privatem Besitz.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine kontinuierliche Einzelerfassung von Bäumen, Sträuchern und Hecken über den Bereich städtischer Grünflächen hinaus mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewerkstelligen. Für eine stadtgebietsweite Ermittlung der CO2- und Feinstaubbindung wäre eine Herangehensweise über verschiedene Flächentypen und entsprechende Flächengrößen ggf. zweckdienlicher. Wie oben dargestellt, können im Bereich der öffentlichen Grünflächen die Flächenangaben und Gehölzbestände auch detaillierter dargestellt und quantifiziert werden.

 

2) Bei der Erstellung von Bebauungsplänen soll – auch aus Kostengründen – dem Erhalt vorhandenen Bewuchses der Vorzug vor Neuanpflanzungen gegeben werden. Solche sollten das vorhandene Grün ergänzen, statt solches zu ersetzen.

 

> Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und fachlichen Belangen zu berücksichtigen. Soweit es in der Gesamtheit dieser Erfordernisse möglich ist, wird vorhandene Vegetation – insbesondere Baumbestand – in die städtebaulichen Planungen integriert.

 

Eine Bilanzierung der Veränderung im Grünflächenbestand erfolgt im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach § 1a BauGB und der Eingriffsregelung der Stadt Aachen vom Juni 2000. Die entsprechende Gegenüberstellung wird im Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie ggf. in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt. Seit dem 21.9.2010 wird im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes ein Grünordnungsplan erarbeitet, in dem die wegfallenden Bäume und neu zu pflanzende Bäume und Sträucher in Plangebiet dargestellt werden. Hier werden auch Angaben zu Pflanzqualitäten und Arten gegeben. Ebenso werden im Grünordnungsplan Aussagen zur Qualifizierung der Grünflächen getroffen.

 

Bei Verfahren nach § 13 a BauGB entfällt die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung. Der Planverursacher sollte auch hier einen Entwurfsplan vorlegen, der die Gestaltung der Grünflächen und die Bepflanzung mit Bäumen aufzeigt. Die Baumschutzsatzung findet in diesen Fällen weiterhin Anwendung.

 

3) Auch in "wild gewachsenen" Grünbereichen soll in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und z.B. dem Ökologiezentrum die Artenvielfalt – auch in kleineren städtischen Grünräumen – genauer untersucht und möglichst auch dann berücksichtigt werden, wenn es sich nicht um geschützte Arten handelt.

 

> Die Artenvielfalt ist unabhängig von der Flächengröße ein wichtiger Faktor, eine Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Verbänden erfolgt fortlaufend. Die Belange des Artenschutzes fließen bei städtebaulichen Planungen und bei einzelnen Bauanträgen an zentraler Stelle in den Entwicklungs- und Genehmigungsprozess mit ein.

 

4) Die Baumschutzsatzung wird darauf geprüft, inwieweit sie wieder auf ursprünglich darin enthaltene Arten ausgedehnt werden kann – mit dem Ziel größtmöglicher Aufnahme dort jetzt fehlender Arten.

 

> Die wenigen nicht unter die Baumschutzsatzung fallenden Arten wurden gezielt von den entsprechenden Bestimmungen ausgenommen, da ihre Verwendung im Stadtraum unter ökologischen Gesichtspunkten (z.B. Lebensbäume, Scheinzypressen), aus Gründen des Gesundheitsschutzes (z.B. Birkenwanzen / Allergien) oder wegen der erhöhten Anfälligkeit für Windbruch (z.B. Pappeln) nicht angestrebt wird.

 

5) Die aufgrund von Befreiungen von der Baumschutzsatzung auf privatem Grund erteilten Fällgenehmigungen werden in die städtische Grünbilanz einbezogen.

 

> Die erteilten Fällgenehmigungen – auch solche für Bäume auf privaten Grundstücken – sind vollständig dokumentiert. Eine Kontrolle, ob genehmigte Fällungen auch tatsächlich durchgeführt wurden, findet nicht statt. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Umsetzung einer beantragten Fällung bei ca. 95% der gestellten Anträge erfolgt. Die objektscharfe Erfassung und das entsprechende Monitoring von Gehölzbeständen auf privaten Grundstücken (siehe auch Punkt 1) erforderte erheblich höhere personelle und finanzielle Ressourcen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

Durch den Beschlussvorschlag entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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