Kenntnisnahme - FB 02/0067/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Zweckverbandes 'Region Aachen' / Regionale Strukturreform / Neuausrichtung der AGIT mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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09.05.2012
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Erläuterungen
Der erweiterter Beschluss zu TOP 8 der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Aachen
am 25. April 2012 lautete wie folgt:
Der Rat der Stadt Aachen bekräftigt seinen Willen zur Stärkung der Region Aachen durch eine Reform der aktuellen Strukturen (REGIO Aachen e.V. / AGIT mbH).
Er beauftragt die Verwaltung, unter der Voraussetzung einer Einigung mit der StädteRegion Aachen zur Vermeidung doppelter Aufgabenübertragungen durch Änderung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung (Anlage 2 Aachen-Gesetz) die Bidlung eines Zweckverbandes ’Region Aachen’ vorzubereiten.
Der Zweckverband tritt an die Stelle der REGIO Aachen e.V. (einschl. Regionalkonferenz und RegioRat). Die Reform und Neuausrichtung der AGIT mbH wird bis auf weiteres nicht Aufgabe des
Zweckverbandes. Die Satzung des Zweckverbandes ist entsprechend anzupassen.
Der Rat beauftragt die im Rahmen der regionalen Strukturreform federführende Arbeitsgruppe (siehe Anlage 1), weiterhin die notwendigen Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Region Aachen auf Grundlage gleich lautender Vorlagen und präziser Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorzubereiten.
Bildung eines Zweckverbandes 'Region Aachen' / Regionale Strukturreform / Neuausrichtung der AGIT mbH
Sachlage (Die folgende Darstellung entspricht der meist einstimmig, gelegentlich mehrheitlich getragenen Abstimmung innerhalb der Arbeitsgruppe und soll wortgleich in alle zuständigen Gremien der Region eingebracht werden):
„Die Region Aachen steht aufgrund ihrer geographischen Lage inmitten dominanter Metropolregionen vor besonderen Herausforderungen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs der europäischen Regionen ist daher die Stärkung der regionalen Strukturen ein dauerhaftes Thema.
Am 8. Juli 2011 hat die sogenannte ’Große Runde’ mit den Hauptverwaltungsbeamten in der Region Aachen, den Hauptgeschäftsführern der Kammern, den Fraktionsvorsitzenden der fünf regionalen Gebietskörperschaften sowie den Mitgliedern des REGIO-Rates auf Grundlage eines detaillierten Pflichtenheftes die Weiterentwicklung des REGIO Aachen e.V. und der AGIT mbH auf den Weg gebracht.
Anstatt der ursprünglich angedachten integrierten Organisationsform ist in der Folge mit Unterstützung eines externen Beraters ein duales Modell mit einem politisch legitimierten Zweckverband zur Erfüllung aller gesamtregional bedeutsamen Aufgaben der Strukturentwicklung sowie einer regional aufgestellten Gesellschaft zur operativen Wirtschaftsförderung unter Beteiligung der Wirtschaft/Hochschulen entwickelt worden.
Um Doppelarbeit zu vermeiden und eine stringente politische Steuerung zu ermöglichen, hat die für die regionale Strukturreform federführende Arbeitsgruppe (zur Zusammensetzung siehe Anlage 1) erste Anforderungen an eine entsprechende Schnittstelle formuliert, die im weiteren Verlauf noch detaillierter zu definieren ist.
Die ’Große Runde’ hat am 14.12.2011 auf Basis der geschilderten Arbeitsergebnisse einstimmig Empfehlungen an die zuständigen Gremien ausgesprochen.
Am 30.01.2012 ist die Regionalkonferenz diesen Empfehlungen - ebenfalls einstimmig - gefolgt.
Der Aufsichtsrat sowie der Aufsichtsratsvorstand der AGIT mbH haben in ihren Sitzungen am 16.01.2012 und 10.02.2012 noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen.
Zum Zweckverband ,Region Aachen’
Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich in einem arbeitsintensiven Prozess die Strukturen und Aufgaben des Zweckverbandes in einen Satzungsentwurf eingearbeitet, der mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und als Anlage 2 beigefügt ist.
Zur weiteren Erläuterung:
§ 1: Der Zweckverband als politisch-strategische Plattform der Region Aachen wird gemäß GkG durch die fünf Gebietskörperschaften gegründet und ist für weitere regional bedeutsame Akteure offen – hier prüfen insbesondere die beiden Kammern aktuell eine Mitgliedschaft. Die Satzung wäre entsprechend anzupassen. Nach Gründung des Zweckverbandes entscheidet die Verbandsversammlung über ggf. weitere Aufnahmeanträge.
§ 2: Da die REGIO Aachen e.V. aufgelöst wird, tritt der Zweckverband in der Rechtsnachfolge verbindlich und transparent in alle vertraglichen Verpflichtungen des Vereins ein.
§ 3: Neben den Aufgaben des REGIO Aachen e.V. (einschließlich Regionalkonferenz und Regio-Rat) übernimmt der Zweckverband die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der AGIT mbH.
Der Aufgabenkatalog definiert neben formellen Kompetenzen strategische Entwicklungsziele. In engem Bezug zum regionalen Leitbild wird aktuell in den Fachausschüssen auf Grundlage definierter Kriterien ein regional abgestimmter Projektkanon erarbeitet, der die Ziele operationalisiert und der Verbandsversammlung zum Start des Zweckverbandes Orientierung geben soll.
Durch einen jährlich veranstalteten ’Tag der Region’, der sich an die Bürgerschaft sowie die kommunale Politik richtet und die Bürgermeister im Verbandsgebiet einbindet, könnten zielgruppengerecht Arbeitsbilanz und Entwicklungsziele transportiert sowie regionale Identität vermittelt werden.
§ 4: Die Organisation des Zweckverbandes entspricht dem Reformziel, die regionalen Strukturen zu straffen und gleichzeitig politische Verantwortlichkeit transparent zu verorten.
§ 5: Die Verbandsversammlung bildet mit 60 Mitgliedern die politischen Verhältnisse in der Region Aachen adäquat ab und wird im Sinne des regionalen Konsenses durch die fünf Gebietskörperschaften paritätisch zu je einem Fünftel besetzt. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung erhält vier Stellvertreter, um jede Teilregion abbilden zu können.
§ 6: Die auf die Region Aachen entfallenden Mitglieder des Euregio-Rates werden gemäß einer zu vereinbarenden Geschäftsordnung aus der Verbandsversammlung entsandt.
§ 8: Es besteht ein einseitiges Kündigungsrecht. Gemäß § 14 beträgt die entsprechende Frist 2 Jahre, um angesichts der politischen Bedeutung eines solchen Schrittes die Handlungsfähigkeit zu erhalten.
§ 9: Die Ausschüsse haben – soweit von der Verbandsversammlung nicht anders bestimmt – empfehlenden Charakter und ersetzen die aktuell etablierten regionalen Fachausschüsse. Sie binden neben der Politik fachlich ausgewiesene regionale Akteure und Verwaltungsmitarbeiter ein.
§ 10: Der Verbandsvorsteher wird gemäß GkG aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten im dreijährigen Rotationsverfahren gestellt. Er hat ebenfalls vier Stellvertreter, um alle Teilregionen einzubinden und wird durch eine Verwaltung (Geschäftsführung mit hauptamtlichen Mitarbeitern) unterstützt. Sie setzt sich im Kern aus aktuellen Mitarbeitern des REGIO Aachen e.V. sowie der AGIT mbH zusammen.
Zur Präzisierung des Personal- und Finanzaufwandes wird durch die Arbeitsgruppe ein Modellhaushalt erarbeitet. Hierbei sollen die für die übertragenen Aufgaben bislang aufgebrachten finanziellen Mittel als Obergrenze gelten.
§ 11 Insbesondere bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten nimmt die Regierungspräsidentin eine herausgehobene Stellung als Verbandspräsidentin ein.
§ 13: Der Verbandsumlage bemisst sich – abweichend von der Regelung zur Besetzung der Verbandsversammlung - an der Bevölkerungszahl. Hierdurch wird der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Verbandsmitglieder Rechnung getragen.
Zur ’AGIT neu’
Die Finanz-, Struktur- und Inhaltsanalyse der AGIT mbH hat erheblichen Reformbedarf aufgezeigt.
Die Gesellschaft soll sich nach einer auch wirtschaftlichen Reorganisation in Zukunft auf die Kernaufgaben der gesamtregionalen operativen Wirtschaftsförderung konzentrieren. Die regionale Wirtschaft, ggf. über Kammern oder bestehende Clusterinitiativen, sowie die Hochschulen und das Forschungszentrum Jülich sollen stärker eingebunden werden.
Die zukünftigen Aufgaben und damit verbundenen Projekte und Leistungen werden anhand einer vorher festzulegenden Zielvorgabe implementiert und kontrolliert.
Entsprechende Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien vorausgesetzt, soll die Neuausrichtung der AGIT mbH in einem parallelen Prozess im Laufe des Jahres 2012 vorangetrieben werden.
Eine Weiterbeauftragung des Beraters mit definierten Meilensteinen für den Umsetzungszeitraum 2012 - beginnend mit einer im Schwerpunkt wirtschaftlichen Reorganisation der AGIT mbH - wird seitens der ,AG Regionale Strukturreform’ und der Hauptverwaltungsbeamten als Vertreter der Hauptgesellschafter der AGIT mbH empfohlen.
Zur Zeitplanung
Die Vorlage wird ab März 2012 textgleich in die relevanten Gremien der Gebietskörperschaften sowie in den REGIO-Vorstand (22.03.2012) und den Lenkungsausschuss der Region Aachen (30.03.2012) eingebracht.
Unter dem Vorbehalt der Abarbeitung der beschriebenen Arbeitsaufträge sollen in einer weiteren Beratungsphase vor der Sommerpause die notwendigen Entscheidungen zur Auflösung des REGIO Aachen e.V. sowie zur Gründung des Zweckverbandes Region Aachen nach der Sommerpause gefasst werden.“
Darüber hinaus gehende Stellungnahme der Verwaltung der Stadt Aachen
Die Verwaltung empfiehlt, vor einem Beschluss über den in der Anlage versandten Satzungsentwurf - insbesondere über den darin enthaltenen Aufgabenkatalog -, bilateral zwischen Stadt und Städteregion Aachen abzustimmen, wer die Umsetzung welcher Aufgaben übernimmt. Anderenfalls kommt es zu doppelten Zuständigkeiten (einerseits durch den Zweckverband, andererseits durch die gemeinsame Aufgabenumsetzung von Stadt und Städteregion Aachen).
Außerdem sollte vor einer endgültigen Entscheidung über die Satzung mit dem Aufsichtsrat der AGIT besprochen und geklärt sein, wo er die Trennung der Aufgabenkataloge des Zweckverbandes und der AGITneu sieht.
Diese Abstimmungen sind notwendig, um zu vermeiden, dass eine Satzung beschlossen wird, deren Inhalt nicht umsetzbar ist, da entweder der Zweckverband Aufgaben übertragen bekommt, die die AGIT nicht abgibt, oder von Stadt und Städteregion bereits gemeinsam koordinierte Aufgaben noch einmal dem Zweckverband zugeschrieben werden.
Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass ein Zweckverband nur ihm von seinen Mitgliedern aktiv übertragene Aufgaben wahrnehmen kann. Aufgaben an sich ziehen kann ein Zweckverband nicht. Allerdings sind übertragene Aufgaben der Entscheidung der in die Verbandsversammlung (Delegiertenversammlung) entsendenden Gremien – im Fall der Stadt Aachen also des Stadtrates – entzogen.
Zur Verdeutlichung des Klärungsbedarfs zwischen Stadt Aachen und Städteregion Aachen ist dieser Vorlage die Anlage des Aachen-Gesetzes beigefügt, die in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabenübertragung von der Stadt aachen auf die Städteregion Aachen regelt (Anlage 3).
Auszugsweise werden im Folgenden die Passagen gegenübergestellt, die zu Unklarheiten bzw. doppelter Aufgabenübertragung führen würden.
Auszug Satzungsentwurf Zweckverband Region Aachen
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Auszug Aachen Gesetz, Anlage 2
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§ 3 Aufgaben
Der Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder. Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende Strukturentwicklung zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere:
1. Initiierung und Umsetzung von regionalen und grenzüberschreitenden Netzwerken und Kooperationsprojekten.
2. Die Förderung der Zusammenarbeit in und mit der EUREGIO Maas-Rhein.
3. Die Koordinierung, Bündelung und Vertretung der regionalen Interessen in Institutionen und Gremien der überregionalen Zusammenarbeit (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland).
4. Die koordinierte Steuerung und Umsetzung a) nationaler und europäischer Förderprogramme (z. B. INTERREG, ESF und EFRE), b) der regionalen Arbeitspolitik, insbesondere der regionalisierten Landesarbeitspolitik NRW, c) der regionalen und grenzüberschreitenden Kulturpolitik (insbesondere RKP NRW), sowie die Beratung von Antragstellern.
5. Die Weiterentwicklung der Bildungs- und Wissensregion.
6. Die Befassung mit regionsweit relevanten Themen der Tourismusentwicklung, der Infrastrukturausstattung sowie der Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
7. Das Regionalmarketing und die regionale Imagebildung.
8. Die Koordinierung der Beschlussfassung in den Gremien der AGIT.
9. Die angemessene und regelmäßige Information der Öffentlichkeit und Einbindung der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet über die Arbeit des Zweckverbandes.
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§ 1 Aufgabenübertragung
1) Aufgrund § 6 Abs. 1 des Aachen-Gesetzes regeln die Stadt Aachen und der Kreis Aachen durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung (GV NRW S. 621 / SGV NRW 202) in Verbindung mit §§ 3 und 4 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der zur Zeit geltenden Fassung (GO NRW, SGV NRW 2023) den Übergang folgender Aufgaben der Stadt Aachen auf die Städteregion Aachen (alle angeführten Gesetze verstehen sich in der jeweils geltenden Fassung):
Nach Auflösung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen folgende Aufgaben der regionalen Strukturentwicklung:
im Bereich der Wirtschaftsförderung: - das Standortmarketing der StädteRegion Aachen - die Akquisition europäischer Fördermittel - den Aufbau und die Betreuung von (eu)regionalen Netzwerken und Projekten
die Koordination der regional bedeutsamen Raum- und Infrastrukturplanung, insbesondere: - die Koordination der Stellungnahmen zu den Gebietsentwicklungsplänen - die Koordination der (über-) regional bedeutsamen Verkehrsentwicklung
die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der (eu-)regionalen Kultur
die Förderung des (eu)-regionalen Tourismus
die Entwicklung (eu)-regionaler Initiativen und die Förderung der EuRegionale 2008 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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63,5 kB
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