Entscheidungsvorlage - FB 11/0119/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die befristete Einstellung einer Dipl. Ing. mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zur Wahrnehmung von Assistenzaufgaben in der Abteilung FB 61/70 befristet bis zum 31.12.2012 unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 TVöD.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In seiner Sitzung am 25.4.2012 hat der Rat der Stadt Aachen der Gründung der Campusbahn Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend „CPG“) zugestimmt.

 

Das gemeinsame Unternehmen von Stadt Aachen und der ASEAG hat die Aufgabe, ihre Gesellschafter bei der Entwicklung des Projektes zum Bau und Betrieb einer Stadtbahn Campusbahn bis zur Umsetzungsreife zu beraten und zu unterstützen.

 

Die CPG wird zwei Geschäftsführer erhalten. Je einen Geschäftsführer entsenden die Stadt Aachen

und die ASEAG. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Projektentwicklung und berichtet regelmäßig an ein stadtinternes Gremium.

Als Geschäftsführerin seitens der Stadt Aachen wird die Leiterin der Abteilung 70 des FB 61, Frau

Regina Poth, bestellt.

Frau Poth wird mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit (20 Stunden) ihren Dienst für die CPG

verrichten.

 

Durch die Übertragung dieser Geschäftsführung für die Campusbahn muss Frau Poth in ihrer Funktion als Abteilungsleiterin entlastet werden.

Daher soll befristet bis zum Jahresende 2012 eine derzeit bereits im Rahmen eines Werkvertrages

bei FB 61 tätige Dipl. Ingenieurin mit einem wöchentlichen Arbeitsumfang von 20 Stunden als Assistenz beschäftigt und mit den nachfolgenden Aufgaben betraut werden:

 

  • Erstellung von Vorlagen für Bezirksvertretungen und Fachausschüsse
  • zentrale Bearbeitung des Themas barrierefreies Bauen für den Fachbereich
  • technische und strategische  Bearbeitung von Beleuchtungsangelegenheiten
  • Erstellung von Texten zu verschiedenen technischen Themen wie z.B. 

       Leitungsverlegung, Baustellenkoordinierung, Bauprojekte

  • Recherchen zu neuen Aspekten der Planung, Bautechnik und Stadtentwässerung
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben: Beantwortung der Anfragen von Bürgern und

             Politikern, Erstellung von Beiträgen für die Internetdarstellung

 

Die Personalkosten dieser befristeten Assistenzkraft sind gesamtstädtisch zu tragen.  

 

Die Beteiligung des Personalrates erfolgt im Rahmen der Einstellung gemäß § 72 Absatz 1 Nr. 1    LPVG.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff

Fortgeschriebener Ansatz 2013 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

0 €

21.000 €

 

 

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 21.000 €

    

 

 

 

 

Keine Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

Kosten der Stelle

Personalkosten Ingenieur/in, EG 10  =             50.200.- € / Jahr

Kosten eines Arbeitsplatzes   =                9.700.- € / Jahr

Verwaltungsgemeinkosten   =              10.400.- € / Jahr

                   ============= 

                   69.890.-   pro Jahr

 

                                              für die Dauer von 7 Monaten  =           40.800.- €     

 

     für die Dauer von 7 Monaten bei 20 Stunden/Woche =                21.000.- €

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