Entscheidungsvorlage - FB 20/0048/WP16
Grunddaten
- Betreff:
- 
Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Kind, Christoph
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Finanzausschuss | Anhörung/Empfehlung |  | 
|  | 15.05.2012 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Aachen | Entscheidung |  | 
|  | 23.05.2012 | 
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500  Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500  Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000  Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000  Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500  Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500  Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000  Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000  Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 83 GO NRW entscheidet der Kämmerer / die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese Entscheidungsbefugnis kann der Kämmerer / die Kämmerin mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und des Rates auf andere Bedienstete übertragen.
Im Haushaltsjahr 2011 wurden 171 Anträge auf über- und außerplanmäßige Mittel bewilligt, deren genehmigte Beträge sich wie folgt aufteilten:
kleiner 500  31 Fälle
501  - 2.500  42 Fälle
2.501  - 5.000  14 Fälle
5.001  - 10.000  27 Fälle
10.001  - 30.000  36 Fälle
größer 30.000  21 Fälle
Bei der Stadt Aachen werden zurzeit alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Betragsgrenze von 30.000  durch die Kämmerin genehmigt. Dies hat zur Folge, dass auch Kleinbeträge der Zustimmung der Kämmerin bedürfen. Aus diesem Grund wird mit Zustimmung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu staffeln:
bis 500  Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500  Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000  Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000  Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Die Betragsgrenzen gelten innerhalb eines PSP-Elementes für jedes Sachkonto.
Beispiel:
Eine Zustimmung über eine überplanmäßige Bereitstellung bei einer Kostenart (Sachkonto) in Höhe von 2.000  erteilt die Fachbereichsleitung. Kommen im laufenden Jahr beim selben Sachkonto innerhalb des PSP-Elementes weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.000  dazu, ist insgesamt die Betragsgrenze von 2.500  überschritten und die Zustimmung der Kämmerin zwingend erforderlich.
Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Wertgrenze von 2.500  sind vierteljährlich der Kämmerin der Stadt Aachen zur Kenntnis zu bringen.
Dem Rat der Stadt Aachen ist jährlich eine Aufstellung aller über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen.
Die vorgenannte Regelung gilt analog für über- und außerplanmäßige Erträge und Einzahlungen.
