Kenntnisnahme - FB 61/0688/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach ein Verkehrsspiegel an der beantragten Stelle wegen möglicher Verzerrung tatsächlicher Verkehrsverhältnisse nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Verwaltung die Polizei um Erfassung der Verkehrsunfälle an dieser Stelle in den letzten drei Jahren gebeten. Nach den Unterlagen der Polizei ereignete sich innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2009 bis 31.03.2012 kein meldepflichtiger Verkehrsunfall an dieser Einmündung. Tatsächlich sind die Sichtverhältnisse nicht optimal, entsprechen aber der Situation in anderen vergleichbaren Straßen. Problematisch dürfte das relativ hohe Verkehrsaufkommen auf der Trierer Straße sein, das ein Linksausbiegen erschwert.

 

Eine alternative Ausfahrt aus dem Wohngebiet steht mit der Hochstraße signalisiert zur Verfügung. Sollte die Verkehrssituation im Einmündungsbereich tatsächlich problematisch sein, müsste eventuell über ein Linksausbiegeverbot nachgedacht werden.

 

Verkehrsspiegel sind kein reguläres Instrument der Straßenverkehrsordnung und können demzufolge auch nicht angeordnet werden. In der Praxis erhöhen Verkehrsspiegel im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen nicht die Verkehrssicherheit, da die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Spiegel gezogen wird. Geschwindigkeiten und Entfernungen lassen sich nur unzureichend abschätzen. Daher wird auch bei Sicherheitsaudits immer wieder die Verwendung von Verkehrsspiegeln bemängelt. Ohne Spiegel konzentrieren sich die ausbiegenden Kraftfahrer intensiv auf die bestehende Verkehrssituation und reagieren deutlich angepasster als bei einem Blick in den abgewandt hängenden Verkehrsspiegel.

 

Aus den genannten Gründen besteht für die Verwaltung kein tatsächlicher Handlungsbedarf.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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