Kenntnisnahme - FB 51/0200/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die unter Punkt 3 dieser Vorlage aufgeführten Förderanträge an den Landschaftsverband weiterzuleiten.

 

  1. Sollte sich bei der Bearbeitung der weitergeleiteten Förderanträge wider Erwarten ergeben, dass ein Träger seinen Antrag zurückziehen muss, wird die Verwaltung die dadurch frei werdenden Fördermittel für vorliegende, bis dahin nicht berücksichtige Anträge nutzen.

 

  1. Bei der Auswahl der Anträge werden die im Kinder- und Jugendausschuss am 08.05.2012 beschlossenen Prioritäten zur Weiterleitung von Förderanträgen Anwendung finden.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Der Kinder- und Jugendausschuss hat sich am 08.05.2012 und 19.06.2012 mit der Beantragung von Bundes- und Landesmitteln für den U3 Ausbau befasst. (s. Vorlage FB 51/0167/WP16 und FB 51/0184/WP16)

 

Am 19.06.2012 hat der Kinder- und Jugendausschuss (Vorlage FB 51/0184/WP16) folgenden Beschluss gefasst:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung soweit zustimmend               zur Kenntnis, dass die Förderanträge mit der Priorität I und II an den Landschaftsverband               unmittelbar weitergeleitet werden.

Die freien Träger müssen bis zum 15.08.2012 zuwendungsreife Anträge auf Fördermittel stellen, die dem Kinder- und Jugendausschuss zwecks Entscheidung der Weiterleitung an den               Landschaftsverband in der Sitzung am 11.09.2012 vorgelegt werden. Die Reihenfolge richtet               sich nach der Priorität und der verbleibenden Fördersumme.

Über die Weiterleitung der Förderanträge mit der Priorität III soll erst in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 11.09.2012 entschieden werden.

 

Hinweis:

Die zuwendungsfähigen Anträge sind in drei Prioritäten eingeteilt:

Priorität I: Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn keine Baumaßnahmen                             durchgeführt werden können

Priorität II: Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die Versorgungsquote U3 besonders                             niedrig ist

Priorität III: Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden

 

Folgende Förderanträge mit der Priorität I und II wurden fristgerecht an den Landschaftsverband für die Förderung aus den Bundesmitteln weitergeleitet:

 

Kita

Bundesmittel

Landesmittel

 

 

    1.218.065

     1.278.635

Prio I

Robert Koch

-      224.000 €

 

 

Pastor-Franzen

-      129.600 €

 

 

Gangolfsweg

 

-         40.800 €

 

Schwinningstr

-      216.000 €

 

 

Passstr. 10

-       64.800 €

 

Prio II

Hof

-      108.000 €

 

 

Reumontstr 7

-       64.800 €

 

 

Apolloniaweg

-      104.500 €

 

 

Wiesental

 

-         85.000 €

 

Aachener Str

 

-       238.000 €

 

Kalverbenden

 

-       340.000 €

 

Am Weberhof

-      288.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme der noch verfügbaren Mittel

        18.365

        574.835

 

Über das Kontingent aus den Bundesmitteln in Höhe von 18.365kann aus Gründen der Ausschlussfrist nicht mehr verfügt werden.

 

Die Fördermittel aus den Landesmitteln in Höhe von 574.835 stehen noch zur Verfügung.

Zusätzlich wurden die ungebundenen Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 aus dem Sonderprogramm 2011/2012 des Landes Nordrhein-Westfalen, die Anfang des Jahres durch die Stadt zurückgezahlt wurden, wieder zur Verfügung gestellt.

Dieser Betrag beläuft sich auf 9.941 €.

 

Es stehen daher Landesmittel von insgesamt 584.776 € für die Weiterleitung weiterer Anträge zur Verfügung.

 

 

2. Vorliegende Förderanträge

Durch Beschluss vom 19.06.2011 wurde festgelegt, dass bis zum 15.08.2012 weitere zuwendungsreife Anträge auf Fördermittel gestellt werden können.

Bis zum 15.08.2012 wurden insgesamt sieben Anträge vorgelegt (5 Anträge freier Träger, 2 Anträge für Maßnahmen in städtischer Trägerschaft). Davon ist ein Antrag nicht zuwendungsreif.

 

 

2.1 Nicht zuwendungsfähige  Förderanträge

Kronenberg 50

Die katholische Kirchengemeinde St. Jakob hat für ihre Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 50 einen Förderantrag gestellt. Der Träger plant die Schaffung von 16 neuen U3 Plätzen durch die Umwandlung von zwei bestehenden Gruppen für Kinder ab drei Jahren in U3 Gruppen.

Hintergrund ist, dass mit dem bestehenden Raumprogramm die Betriebserlaubnis für vier Gruppen stark gefährdet ist. Auch signalisiert der Träger eine große Nachfrage nach U3 Plätzen.

Um die Baumaßnahme finanzieren zu können, beantragt der Träger jedoch neben der Förderung aus Landesmittel zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von ca. 550.000 €. Entsprechende Finanzmittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.

Die Finanzierung des Neubaues ist damit nicht sichergestellt, so dass der Antrag als nicht zuwendungsfähig beurteilt wird. 

 

Im Hinblick auf die sozialräumliche Bedarfsplanung und den weiteren U3 Ausbau, sind die Plätze in dieser Kindertagesstätte in Zusammenhang mit der geplanten Neubaumaßnahme an der GGS Kronenberg zu sehen, die im nächsten Jahr angedacht wird. Die Gefährdung der Betriebserlaubnis macht ein Handeln erforderlich.

Durch die direkte räumliche Nähe der beiden zuvor genannten Maßnahmen erscheint es jedoch sinnvoll diese gemeinsam in den Blick zu nehmen. Welche Möglichkeiten sich daraus ergeben könnten, ist in Abstimmung mit dem Träger und dem Landschaftsverband zu prüfen. Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss über das Ergebnis berichten.

 

 

2.2 Zuwendungsfähige Förderanträge

Folgende zuwendungsfähigen Anträge liegen vor:

 

Nr

Sozial-

raum

Name der Kita

Träger

Anzahl der

U 3 Plätze

 

 

Fördersumme

 

1

5

Turpinstr. 2

KKG St. Gregor von Burtscheid

16

 

  272.000 €

2

6

Forster Linde 5

pro futura

16

 

272.000 €

3

2

Süsterfeldstr.

SKF

10

 

   17.000 €

4

2

Bergstr. 16-18

Stadt Aachen

10

 

  170.000 €

5

3

Düppelstr. 5

Stadt Aachen

6

 

  102.000 €

6

4

Waldkindergarten

Elterninitiative „Wald- und
Naturkindergarten Wühlmäuse e.V.“

5

 

      8.500 €

 

 

 

 

gesamt

 

  841.500 €

 

 

2.2.1 Turpinstraße 2

Der Träger hat bereits am 20.07.2010 einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Der Antrag wurde geprüft

und in zuwendungsfähiger Form am 27.10.2010 an den Landschaftsverband weitergeleitet. Bisher konnte er wegen fehlender Landesmittel nicht genehmigt werden. Auf Anfrage teilte der Landschaftsverband mit, dass dieser Antrag derzeit nur im Rahmen des U 3 – Ausbau Sonderprogramms  2012/2013 berücksichtigt werden kann. Mit Schreiben vom 29.06.2012 teilte der Träger mit, dass sein Antrag vom 20.07.2010 mit in das U 3 Ausbauprogramm aufgenommen werden soll.

 

 

2.2.2 Forster Linde 5

Der gemeinnützige Träger pro futura hat für seine Tageseinrichtung für Kinder Forster Linde einen Förderantrag eingereicht. Der Träger möchte durch Anbaumaßnahmen zwei zusätzliche U3 Gruppen mit insgesamt 16 neuen U3 Plätzen schaffen. Die Kindertagesstätte liegt in Aachen Forst. Für diesen Sozialraum ergibt sich lt. Sozialraumanalyse ein hoher Bedarf an U3 Plätzen.

Die Investitionskosten werden durch den Träger der Kindertagesstätte getragen.

In seinem Schreiben vom 09.08.2012 beantragt der Träger zusätzlich zu den Fördermitteln, die Übernahme des Trägeranteils für die Dauer der Zweckbindung der Investitionsmittel (20 Jahre) durch die Stadt.

Über den Antrag auf (teilweise) Übernahme des Trägeranteils von neuen U3 Gruppen wird in einer gesonderten Vorlage voraussichtlich im Kinder- und Jugendausschuss am 11.09.2012 beraten werden.

 

 

Die Entscheidung über die Weiterleitung der Fördermittel wird dieser erforderlichen Entscheidung über den Trägeranteil nicht vorgreifen. Bei einer Weiterleitung werden die Fördermittel lediglich „reserviert“, bis eine entsprechende Entscheidung getroffen wurde. Erst dann kann bestätigt werden, dass die Finanzierung vollständig sichergestellt ist.

 

 

2.2.3 Süsterfeldstraße 99

Der Sozialdienst katholischer Frauen plant für die Tageseinrichtung für Kinder Süsterfeldstr. 99 eine dritte Gruppe mit 10 Kindern unter 3 Jahren. Er beantragt Fördermittel für die Ausstattung der Gruppe  in Höhe der tatsächlichen Kosten von 35.000 €. Die maximale Förderung mit  Landesmittel  beträgt für die Ausstattung pro U 3 Platz 1.700 €, so dass eine maximale Förderung von 17.000 € möglich ist. In Abstimmung mit Fr. Braun-Kurzmann wird diese Fördersumme neue Grundlage des Antrags sein.

Neben der Förderung zum U3 Ausbau beantragt der Träger ebenfalls die Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche U3 Gruppe durch die Stadt.

Die Übernahme des beantragten Trägeranteils wird ebenfalls in der unter 2.2.2 angekündigten Vorlage behandelt.

 

 

2.2.4 Waldkindergarten

In gleicher Sitzung wird der Kinder- und Jugendausschuss am 11.09.2012 über die Einrichtung eines Waldkindergartens beraten. Sollte beschlossen werden, dass in Aachen im Kindergartenjahr 2013/2014 ein Waldkindergarten eingerichtet wird, könnte ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden.

Der Träger beabsichtigt den Waldkindergarten in der Gruppenform Ib zu betreiben, so dass hier fünf neue U3 Plätze geschaffen werden. Für die Ausstattung ist hier eine Förderung in Höhe von insgesamt 8.500 €

(1.700 €/ Platz) möglich.

 

 

2.2.5 Bergstraße 2

Hier handelt es sich um eine städtische Tageseinrichtungen für Kinder, die bereits im Sonderprogramm 2011/2012 mit Landesmittel  berücksichtigt worden ist.

Die Baumaßnahme wurde im Kinder- und Jugendausschuss am 19.06.2012 (Vorlage FB 51/0186/WP16) beschlossen. Da mit der Baumaßnahme statt einer U3 Gruppe zwei zusätzliche U3 Gruppen geschaffen werden, wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob eine weitere Förderung über Landesmittel möglich ist.

Das geplante Raumkonzept lässt noch weitere U 3 Plätze zu, so dass  eine Förderung von 10 weiteren U 3 Plätzen möglich ist.

 

 

 

 

 

 

2.2.6 Düppelstraße 5

Für die Kindertagesstätte Düppelstr. in städtischer Trägerschaft wurden Fördermittel aus dem Sonderprogramm 2011/2012 beantragt.

Die Baumaßnahme wurde im Kinder- und Jugendausschuss am 19.06.2012 (Vorlage FB 51/0186/WP16) beschlossen. Da mit der Baumaßnahme statt einer U3 Gruppe zwei zusätzliche U3 Gruppen geschaffen werden, wurde die Verwaltung um Überprüfung gebeten, ob eine weitere Förderung über Landesmittel möglich ist.

Das geplante Raumkonzept lässt auch hier noch weitere U 3 Plätze zu, so dass eine Förderung von 6 zusätzlichen U 3 Plätzen möglich ist.

 

 

3. Weiterleitung der Förderanträge

Aus den verfügbaren Landesmitteln in Höhe von 584.776 sollen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anträge weitergeleitet werden.

Bei der Priorisierung der Anträge wurden zunächst die vorliegenden Anträge freier Träger berücksichtigt.

 

Nr.

Sozial-
raum

Name der Kita

Träger

Anzahl
U3 Plätze

Fördersumme

1

5

Turpinstraße 2

KKG St. Gregor
von Burtscheid

16

  272.000,00 €

2

6

Forster Linde 5

pro futura

16

  272.000,00 €

3

2

Süsterfeldstraße 99

skf

10

    17.000,00 €

4

4

Waldkindergarten

Elterninitiative „Wald- und
Naturkindergarten
Wühlmäuse e.V.“

5

      8.500,00 €

 

 

 

 

gesamt

  569.500,00 €

 

Nach Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Anträge verbleiben Landesmittel in Höhe von 15.276 €.

 

Förderungen für die weiteren U3 Plätze in den städtischen Kindertagesstätten Bergstraße 2 und Düppelstraße 5 konnten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördersumme nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, die unter Punkt 3 aufgelisteten Anträge an den LVR weiterzuleiten.

 

Die vorliegenden Anträge der beiden privatgewerblichen Einrichtungen Villa Luna und Vincerola mit der Priorität III, über die im Kinder- und Jugendausschuss bereits am 19.06.2012 (Vorage FB 51/0184/WP16) beraten wurde, konnten bei den zur Verfügung stehenden Fördermitteln keine Berücksichtigung mehr finden.

 

Sollte sich im Anschluss bei der Bearbeitung der weitergeleiteten Förderanträge wider Erwarten ergeben, dass ein Träger seinen Antrag zurückziehen muss, wird die Verwaltung die dadurch frei werdenden Fördermittel für vorliegende, bis dahin nicht berücksichtige Anträge (z.B. Bergstraße, Düppelstraße, Villa Luna, Vincerola) nutzen.

Bei der Auswahl der Anträge werden die im Kinder- und Jugendausschuss am 08.05.2012 beschlossenen Prioritäten zur Weiterleitung von Förderanträgen Anwendung finden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu benennen, da es sich um durchlaufende Gelder handelt.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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