Entscheidungsvorlage - FB 11/0129/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Universitätsklinikum Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht; Dezernat III
- Verfasst von:
- Frau Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2013 die zunächst auf 1 Jahr befristete Einrichtung einer Stelle im FB 63 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen. Über die endgültige Stelleneinrichtung wird nach Ablauf des Jahres unter Berücksichtigung der dann gewonnenen Erkenntnisse zu Auftragsvolumina entschieden.
In Vertretung
D r. B a r t h
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Uniklinikum Aachen (UKA) war durch Rechtsverordnung (§ 2 Abs. 6 UKVO) verpflichtet, sich bis Ende 2012 für die Planung und Durchführung seiner Bauvorhaben des bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) zu bedienen, womit gleichzeitig die Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb verbunden war. Diese Kompetenzübertragung endet mit Ablauf des Jahres 2012, so dass die Bauaufsicht Aachen kraft Gesetzes auch für das Uniklinikum verantwortlich ist.
Das UKA hat die weitere Zusammenarbeit mit dem BLB beendet und somit ist die Stadt Aachen nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 62 BauO NRW als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Genehmigung von Bauvorhaben. Da dies eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ist, kann sich die Stadt dieser Aufgabe nicht entziehen.
Zu den hiermit verbundenen quantitativen wie qualitativen Anforderungen an die Untere Bauaufsichtsbehörde führt FB 63 in der Antragsbegründung aus:
„Das Universitätsklinikum ist eines der größten Krankenhausgebäude Europas und zweifellos das technisch komplexeste Gebäude in Deutschland. Neben den Krankenhauseinrichtungen sind Einrichtungen für die Lehre, also Versammlungsstätten, Hörsäle etc. und für die Forschung Labors, Genlabors, Tierversuchsanlagen etc. vorhanden. Nach einer Internetrecherche sind im Jahre 2008 über 5000 Personen in 33 Kliniken und 25 Instituten beschäftigt und 45.000 Patienten stationär und 225.000 Patienten ambulant behandelt worden. Das Großkrankenhaus umfasst 1600 betten und 52 Operationssäle. Über jedem Bettengeschoss befindet sich ein für Publikum nicht erkennbares Technikgeschoss. Technische Sachbearbeiter werden einen längeren Zeitraum benötigen, um die technischen Systeme kennen zu lernen. Die beiden Brände, die sich vor einigen Jahren ereignet haben, waren jeweils die größten Versicherungsschäden des Jahres in Deutschland.“
Um diese komplexe Aufgabenstellung übernehmen zu können, hat die Stadt Aachen, vertreten durch die Beigeordnete Frau Gisela Nacken, am 06.06.2012 die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem UKA abgeschlossen. Hierin verpflichtet sich die Stadt Aachen, Bauanträge zeitnah zu bearbeiten.
Mit dem vorhandenen Personal kann dieser zusätzliche Arbeitsaufwand nicht bewältigt werden. Aufgrund der hochkomplexen Aufgabenstellung ist es auch angezeigt, eine zentrale Zuständigkeit bei FB 63 für alle Anträge des UKA zu definieren. Nach Einschätzung des FB 63 wird der dauerhaft erforderliche Personalbedarf nicht unter 1 Vollzeitstelle liegen. Da seitens des BLB und des UKA jedoch bislang belastbare Angaben zu Personalbedarf und dem erwarteten Bauvolumen noch nicht vorliegen, kann eine abschließende Beurteilung erst erfolgen, wenn Erfahrungswerte vorliegen. Bekannt ist jedoch, dass seitens des UKA bereits Maßnahmen mit erheblichem Bauvolumen angekündigt sind. Zudem führt gerade im ersten Jahr der Aufgabenübernahme auch der erhebliche Aufwand für die Einarbeitung in die hochkomplexe Materie sowie für die vor Erteilung der ersten Genehmigung zu leistende Bestandsaufnahme zu Mehrbelastung. Insofern kann sich FB 11 dem geschätzten Personalbedarf von 1 Vollzeitstelle auf jeden Fall anschließen.
Angesichts der Dringlichkeit der Aufgabenübernahme schlägt die Verwaltung daher vor, zunächst für 1 Jahr befristet eine Vollzeitstelle einzurichten. Im Laufe des Jahres ist dann auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine qualifizierte Personalbedarfsprüfung vorzunehmen, um über eine dauerhafte Stelleneinrichtung entscheiden zu können.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Stelle mit internem Personal besetzt wird, da hierfür nur erfahrene Mitarbeiter in Betracht kommen. Die dann frei werdende Funktion soll extern ausgeschrieben werden.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 - Vorbereitung der Entwürfe
von Stellenplänen – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal- | 0 € | 103.200 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / | -103.200 € | €
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| keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen
A 12-Stelle.
Gemäß KGSt-Materialien 2011/2012 sind hierfür inkl. Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten jährlich 103.180 € anzusetzen.
Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen durch Baugenehmigungsgebühren gegenüber, deren Höhe derzeit aber noch nicht abschätzbar ist.