Entscheidungsvorlage - FB 51/0196/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der KJA beschließt die in der Vorlage genannten Übergangslösungen.
  2. Die Übergangslösungen werden bis zum Kitajahr 2015/2016 befristet.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U 3 Platz

Mit der Vorlage zur sozialraumbezogenen Bedarfs- und Ausbauplanung (FB51/0120/WP16) wurde dem KJA am 20.09.2011 der Bedarf zum 01.08.2013 an Kinderbetreuungsplätzen für U 3 Kinder aufgezeigt.

Dabei wurde eine Zielversorgungsquote von 35 % zu Grunde gelegt.

Zur Erreichung dieser Versorgungsquote bis zum 01.08.2013, sind rechnerisch insgesamt 371 Plätze einzurichten.

 

2. Maßnahmen zur Erreichung der Zielversorgungsquote

Die Versorgungsquote von 35 % soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

-          Ausbau Kindertagespflege um 100 Plätze (Übergangslösung)

-          Einrichtung von 5 LENA – Gruppen mit 45 Plätzen (Übergangslösung)

-          Schaffung von 70 zusätzlichen Plätzen in 5 städt. Kindertageseinrichtungen durch Um- und Anbau

Hierdurch werden insgesamt 215 neue U 3 Plätze geschaffen.

 

Durch bauliche Maßnahmen von freien Trägern, die voraussichtlich bis zum 31.07.2013 fertig gestellt sind, werden 76 neue U 3 Plätze geschaffen.

 

Die geplanten städt. Neubaumaßnahmen zur Schaffung von U 3 Plätzen:

-          Passstr. 123(15 U 3 Plätze)

-          Aachener Str.(14 U 3 Plätze)

-          Kalverbenden(20 U 3 Plätze)

-          Reimserstr.(25 U 3 Plätze)

-          sowie voraussichtlich weitere Maßnahmen der freien Träger und der bekannten Investorenmodelle z.B. Eintrachtstr. (20 U 3 Plätze) und Krefelder Str. (25 U 3 Plätze) schaffen zusätzliche neue U 3 Plätze.

Diese Maßnahmen werden allerdings bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 noch nicht umgesetzt sein.

Dies erfordert bis zur Fertigstellung der Neubaumaßnahmen Übergangslösungen mit einem rechnerischen Platzkontingent von 80 U 3 Plätzen zu schaffen.

Da der Bedarf nach U 3 Plätzen in Aachen voraussichtlich die 35 % Quote übersteigen wird, sollen die nachfolgend benannten Übergangslösungen u.a. auch den öffentlichen Jugendhilfeträger in die Lage versetzen, kurzfristig und flexibel auf höhere Bedarfe reagieren zu können.

 

3. Übergangslösungen:

Bereits im Wokshop U 3 Ausbau am 06.06.2012 sowie auf der Trägerkonferenz am 25.06.2012 wurde darauf hingewiesen, dass Übergangslösungen notwendig sind.

Die AG nach §§ 78, 80 SGB VIII Tageseinrichtungen, Tagespflege wird sich mit diesem Thema in seiner nächsten Sitzung am 03.09.2012 beschäftigen.

 

Im Workshop zum U 3 Ausbau am 06.06.2012 wurden u.a. folgende Übergangslösungen zur weiteren Überprüfung benannt (s. Stichwortprotokoll vom 06.06.2012):

  • Aufstellung von Containern / Pavillons
  • Ausbau der Großtagespflegestellen analog des Models der RWTH
  • Belegung freier Ü 3 Plätze mit U 3 Kindern
  • Überbelegung im Rahmen der 10 % Regelung
  • Überbelegung in Gruppenform I
  • Überbelegung in Gruppenform II
  • 150 % Belegung von U 3 Gruppen der Gruppenform II in Gruppenräumen ab 120 m²

 

3.1. Aufstellung von Containern / Pavillons

In den Kindertageseinrichtungen in denen Baumaßnahmen zum 01.08.2013 nicht abgeschlossen sind, wird geprüft, ob zeitlich befristet Container / Pavillons aufgestellt werden können. Vorstellbar wäre dies z.B. für die Einrichtungen der AWO Goerdeler Str. und des SKF Robert-Koch-Str. und ggfls. für andere Einrichtungen. Die Kosten für diese Übergangslösungen werden ermittelt und dem KJA zu den Haushaltsberatungen 2013 vorgelegt.

 

3.2. Ausbau von Großtagespflegestellen

Der Ausbau der Großtagespflegestellen analog des Models der RWTH soll gefördert werden. Hier stellt die RWTH den Tagesmüttern und –vätern kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung.

Dem Vorschlag aus dem Workshop U 3 Ausbau folgend, stellt die Stadt Aachen kostenlos Räume zur Verfügung oder übernimmt die Mietkosten für zusätzliche Großtagespflegestellen auf Antrag. Dabei wird eine maximale Miethöhe wie in der Kostenkalkulation für die Einrichtung von LENA Gruppen akzeptiert. Die Fachverwaltung geht zunächst von einem Bedarf von weiteren 1-2 Großtagespflegestellen aus. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamtetat für den U 3 Ausbau.

 

3.3. Belegung von U 3 Kindern auf freien Ü 3 Plätzen

Zum 01.08.2012 besteht im Ü3 Bereich eine Versorgungsquote von 95,5 %.

Es kommt immer wieder vor, dass Ü 3 Plätze nicht belegt sind. In diesen Fällen soll eine Belegung mit einem unter dreijährigem Kind, wenn die Voraussetzungen in der jeweiligen Einrichtung für die U 3 Betreuung erfüllt sind, erfolgen. Der Landschaftsverband stimmt einer solchen Belegung zu, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine U 3 Belegung erfüllt sind.

Über den Umfang der auf diese Weise genutzten U 3 Plätze kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

 

3.4. Überbelegungen

3.4.1. im Rahmen der 10 % Regelung

Gem. § 19 (4) KiBiz sind Überbelegungen möglich, wenn die Überschreitung  bezogen auf die Einrichtung nicht über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgeht. Hierbei kommt es zu keinen zusätzlichen Zahlungen und keinem zusätzlichem Personal. 

 

3.4.2. Überbelegung in Gruppenform I (2 bis 6 Jahre)

Die Gruppenform I sieht herkömmlich eine Belegung von 20 Kindern vor, von denen mindestens 4 bis maximal jedoch 6 Kinder 2 Jahre alt sind.

Mit der hier angedachten Überbelegung werden 7 Kinder, die 2 Jahre alt sind – gemeinsam mit 14 Ü 3 Kindern – in einer Gruppe, die dann insgesamt 21 Kinder umfasst, betreut.

Überbelegungen sind gem. § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KiBiz möglich. 

 

3.4.3. Überbelegung in Gruppenform II (0 bis 3 Jahre)

Hier würde die Gruppenform II mit 11 statt 10 Kindern geführt werden. Dies würde zu 1 zusätzlichen U 3 Platz je Gruppe führen (gesetzliche Regelung s. Punkt 3.5.).

 

Hinsichtlich aller Überbelegungen müssen Einzelfallprüfungen erfolgen.

 

 3.5. Informationen vom Landschaftsverband zu Überbelegungen

Auf Anfrage teilte der Landschaftsverband mit, dass Überbelegungen, bei gleichzeitiger Beachtung der vorgegeben räumlichen und personellen Kriterien möglich sind und unterstützt werden.

Eine pauschale Zustimmung kann nicht erteilt werden, das Landesjugendamt prüft jeden Einzelfall.

 

4. 150 % Belegung von U 3 Plätzen in der Gruppenform II

Mehrere Ruhrgebietsstädte haben gemeinsam eine weitere Übergangslösung entwickelt. In der Gruppenform II (0 bis 3 Jahre) werden 15 Kinder unter 3 Jahren statt 10 Kinder betreut.

 

In den neu gebauten oder baulich erweiterten Einrichtungen ist nach den Empfehlungen des Landesjugendamtes ein Raumprogramm von 120 – 140 m² für die Gruppen der Gruppenform II entstanden. Dieses Raumprogramm unterscheidet sich in den meisten Einrichtungen deutlich von den bestehenden Räumlichkeiten für die bereits vorhandenen Gruppen. Nach Abzug der Funktionsbereiche stehen pro Kind ca. 8 – 10 m² Fläche in den neuen U 3 Gruppen zur Verfügung. Damit ist dort das Raumprogramm im Vergleich zum „Altbestand“ vieler Einrichtungen komfortabel. Im Altbestand besteht häufig die Situation, dass 25 Kinder sich in einen Gruppenraum (50-60 m²) teilen und teilweise sogar ohne Nebenraum auskommen müssen.

 

In den neu geschaffenen U 3 Räumlichkeiten (Raumprogramm gemäß den Empfehlungen des Landesjugendamtes) sollen für einen Übergangszeitraum 15 Kinder unter 3 Jahren statt 10 Kinder betreut werden. Hierzu sind folgende Rahmenbedingungen notwendig:

  1. Landesförderung im Rahmen der Betriebskosten gem. KiBiz für eine zusätzliche

0,5 Gruppe U 3 Typ II

  1. Personalschlüssel gem. KiBiz (= 3 Fachkräfte pro Gruppe)

Die Fachverwaltung wird prüfen, in wie vielen Kitas eine 150 % Belegung möglich ist.

Der LVR hat diese Form der Belegung zu genehmigen. Im Bedarfsfall soll die Task Force um Unterstützung gebeten werden.

 

5. Zeitliche Befristung für die Übergangslösungen:

Die vorgenannten Übergangslösungen werden zunächst befristet auf 4 Jahre bis zum Kitajahr 2015/2016. Über eine Verlängerung der Übergangslösungen entscheidet der KJA.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

 

 

 

 

 

 

Personal-/Sachaufwand

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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