Kenntnisnahme - FB 36/0147/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden – Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/50, Frau Dr. Frey-Wehrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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04.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden - Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aachen soll zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes bei allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren durch die Untere Bodenschutzbehörde angewandt werden.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource, nur über einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dem Boden kann es gelingen, auch für künftige Generationen den Boden als notwendige Existenz- und Lebensgrundlage zu erhalten und zu sichern. Hierbei sind die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die Wiedernutzung industrieller Brachflächen, die Förderung der Innenentwicklung sowie die Schonung besonders wertvoller und schutzwürdiger Böden wichtige Instrumente einer nachhaltigen Flächenentwicklung.
Nach § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,
und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Ergänzend steht in § 1 LbodSchG NRW, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und Böden, welche die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktionen im besonderen Maße erfüllen, besonders zu schützen sind. Dieser Grundsatz ist auch in der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches (§ 1a
Abs. 2 BauGB) verankert.
Die Belange des Bodens sind in allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren von Bedeutung. So sind u.a. gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. § 1a Abs. 3 BauGB regelt, dass unvermeidbare Eingriffe auszugleichen sind.
Während für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Stadt Aachen bereits 1990 (2006 aktualisiert) eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Schwerpunkt im Bereich des Arten- und Biotopschutzes) herausgegeben hat, fehlte für das Schutzgut Boden bisher ein fachlich fundiertes Verfahren zur Bewertung von Eingriffen.
2008 wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Hochschulerweiterung Campus Melaten durch die Arbeitsgemeinschaft der Büros ahu AG/BKR in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt ein allgemeines Bewertungssystem für das Schutzgut Boden entwickelt.
Dieses auf der Grundlage der Ergebnisse der Bodenfunktionskarten (AUK 20.09.2011) entwickelte Bewertungssystem ist Gegenstand des erarbeiteten Leitfadens. Es werden sowohl die rechtlichen als auch die fachtechnischen Rahmenbedingungen dargestellt.
Das Bewertungssystem ermöglicht, neben dem quantitativen Bodenverlust, d.h. den reinen Flächenverbrauch , auch den qualitativen Bodenverlust über den Grad der Schutzwürdigkeit der Böden vor und nach dem Eingriff zu bemessen und zu bewerten. Damit einhergehend kann der Ausgleichsbedarf direkt abgeleitet werden. Die Bilanzierung des Eingriffes sowie die Ermittlung des
Ausgleichsbedarfs erfolgen anhand eines Punktwertverfahrens. Bodenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen werden im Leitfaden benannt.
In allen zukünftigen raumwirksamen Prozessen erfolgt durch die Fachverwaltung eine Prüfung und Bewertung der Umweltauswirkungen weiterhin getrennt nach den einzelnen Schutzgütern. Durch weitmögliche Auswahl multifunktionaler Ausgleichsmaßnahmen wird sich der Ausgleichsbedarf i.d.R. an dem am stärksten betroffenen Schutzgut orientieren.
Schlussfolgerung / Ausblick
Mit dem Leitfaden als fachliches Instrument zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden wird dem vorsorgenden Bodenschutz auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen. Der Leitfaden ermöglicht es, die Belange des Bodens in die Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren einzubringen und trägt damit maßgeblich zu deren Rechtssicherheit bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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