Kenntnisnahme - FB 61/0698/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich gibt an, dass Parkplatzsuchende und Geschäftsleute die kurze Höchstparkdauer von einer Stunde rund um den Rathausplatz bemängeln. Sie  beantragt daher einen Sachstandsbericht über die gegenwärtige Parksituation im Bereich des Rathausplatzes und Vorschläge zur Verbesserung.

 

Am 15.12.2010 hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Ausdehnung des bewirtschafteten Parkens rund um den Rathausplatz auf den Parkplatz gegenüber Parkstraße 6 und 8 beschlossen. Hierbei wurde die bereits bestehende zeitliche Befristung übernommen. Unter Auslage der Parkscheibe darf werktags zwischen 7 und 19 Uhr für maximal eine Stunde geparkt werden.

 

Die angrenzende Parkstraße liegt mit Ausnahme des Parkplatzes gegenüber der Häuser 6 und 8 nicht im bewirtschafteten Bereich. Der Parkdruck dort ist als moderat zu bezeichnen, da die angrenzende Wohnbebauung überwiegend über Stellplätze auf dem Privatgrundstück verfügt. Auch die Gebäude Rathausplatz 4 und 5 verfügen über eigene Stellplätze, so dass auch für diese Anwohner die Möglichkeit besteht, ihre Fahrzeuge wohnungsnah abzustellen.

 

Die zeitliche Befristung hat generell zur Folge, dass Dauerparker, die nicht über private Stellplätze verfügen, in freie Bereiche ausweichen. Dieser Effekt tritt hauptsächlich über Tag auf, da zu den Nachtzeiten keine zeitliche Höchstdauer festgelegt wurde.

 

Die zulässige Höchstparkdauer wird in Abhängigkeit der vor Ort vorhandenen Geschäfte und der typischen Aufenthaltsdauer der Kunden und Besucher festgelegt. Eine kurze Zeitspanne führt zu einem hohen Wechsel, so dass entsprechend viele Kunden die Möglichkeit erhalten in unmittelbarer Nähe zum Geschäft zu parken. Eine länger gewählte Zeitspanne reduziert die Wechselfrequenz, was zu einem vermehrten Ausweichen in nicht bewirtschaftete Bereiche führt.

 

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, für insgesamt 1.30 h zu parken. Dies resultiert aus der Regelung, dass die Parkscheibe bei Ankunft immer auf die nächste volle halbe Stunde einzustellen ist. Dadurch ergibt sich die o.g. Maximalzeit. Erfahrungsgemäß werden mit dieser Zeitspanne die meisten Erledigungen und Termine abgedeckt. Da die Ziele am Rathausplatz in unmittelbarer Nähe zu den Parkmöglichkeiten liegen, entfallen längere Wegezeiten.

Bei Terminen, bei denen im Voraus ersichtlich ist, dass die zulässige Höchstparkdauer nicht ausreicht, können zeitlich unbefristete Parkplätze in der näheren Umgebung in Anspruch genommen werden. Die dadurch entstehenden Wegezeiten können bereits bei der Terminplanung einkalkuliert werden.

 

Dennoch ist eine Verlängerung der Höchstparkdauer am Standort Rathausplatz denkbar. Diese sollte jedoch 2 h nicht überschreiten.

Die Verwaltung empfiehlt die bestehende Regelung beizubehalten, um die jetzige hohe Wechselfrequenz beizubehalten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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