Anhörung - FB 61/0757/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 939 - Luxemburger Ring / Am Chorusberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 939 - Luxemburger Ring / Am Chorusberg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

 

Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Nach der Empfehlung zum Beschluss der öffentlichen Auslegung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2012 hat der Planungsausschuss am 12.01.2012 die öffentliche Auslegung beschlossen. Sie fand statt in der Zeit vom 30.01.2012 bis zum 02.03.2012.

 

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Es haben sich neun Bürgerinnen und Bürger während der öffentlichen Auslegung schriftlich zur Planung geäußert. Vier Eingabesteller wünschten die planungsrechtliche Ermöglichung von weiteren Gebäuden bzw. von mehr Wohneinheiten je Gebäude. Eine Anregung hatte den Wunsch nach einer Vergrößerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zum Inhalt und drei Eingabesteller wiesen auf Fehler in der Begründung zum Bebauungsplan hin. Die Abwägungsvorschläge sind gemeinsam mit den Eingaben als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dreien der Eingaben (teilweise) zu folgen. Sie betreffen redaktionelle Änderungen in der Begründung zum Bebauungsplan. Sie schlägt weiterhin vor, die übrigen Eingaben nicht zu berücksichtigen, da dies ansonsten zu einer weiteren unerwünschten Nachverdichtung des Gebiets führen würde bzw. Umweltbelange beeinträchtigen würde.

 

Aufgrund eines Gerichtsurteils soll die Darstellung des Festsetzungsbereichs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan differenzierter dargestellt werden. Bisher erfolgte dies durch die pauschale Kennzeichnung der von der Festsetzung betroffenen Fassadenteile mit „A A A A A“ unter Angabe des erforderlichen Schalldämmmaßes in den Schriftlichen Festsetzungen. Nunmehr soll im Bebauungsplan die Lärmsituation in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) differenziert dargestellt werden. Auf Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz in Städtebau“ soll in den schriftlichen Festsetzungen das entsprechend der LPB erforderliche Schalldämmmaß für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt werden.

 

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

 

Da bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken zur Planung geäußert wurden, war eine erneute Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht notwendig.              

 

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Als Ergebnis der öffentlichen Auslegung empfiehlt die Verwaltung, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 939 – Luxemburger Ring / Am Chorusberg –  wie oben beschrieben zu ändern und als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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