Entscheidungsvorlage - FB 62/0032/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren, den Verbindungsweg zwischen dem Rahrfeldweg und der Charlottenburger Allee dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verbindungsweg zwischen dem Rahrfeldweg und der Charlottenburger Allee ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

 

Der oben genannte Verbindungsweg (Gemarkung Haaren, Flur 29, Flurstücke 125 tlw., 22 tlw. und 133 tlw.) soll nun dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – sonstige Straßen – gewidmet werden.

 

Der Gemeingebrauch soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt  werden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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