Entscheidungsvorlage - FB 61/0794/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // DEz. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 zur Kenntnis.
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2012 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße gefasst mit dem Ziel, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Gleichzeitig beschloss er die öffentliche Auslegung dieser I. Änderung.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB hat in der Zeit vom 24.09.2012 bis einschließlich 29.10.2012 stattgefunden. Hierzu sind im Rahmen der Offenlage von Seiten der Bürger keine Eingaben erfolgt.
Parallel zur Offenlage wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 in der ausgelegten Fassung vorgebracht.
Eine erneute Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich, beide Gremien wurden am 05.12.2012 bzw. am 06.12.2012 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung informiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 – Düppelstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Düppelstraße in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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125,2 kB
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