Kenntnisnahme - FB 36/0163/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2013 für den Brander Wald zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im zehnten Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Brander Waldes zu planen.

 

Die o. g. Forsteinrichtung läuft zum 30.09.2013 aus. Nach der Entgeltordnung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW kann die Forsteinrichtung in kommunalen Wäldern gefördert werden (Förderhöhe: 80 % der Kosten). Die Förderung der Kommunen wird jedoch durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW immer mehr in Frage gestellt, so dass bereits in zahlreichen kommunalen Forstbetrieben die Forsteinrichtung seit Jahren überfällig ist und der Hiebssatz der alten Forsteinrichtung fortgeschrieben wird. Es ist zu erwarten, dass auch für den Aachener Wald keine Fördergelder mehr bereitgestellt werden. Derzeit finden Gespräche zwischen dem MKULNV NRW, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und dem Kommunalen Waldbesitzerverband zum weiteren Vorgehen statt. Sofern bis zum Sitzungstermin Zwischenergebnisse vorliegen, werden diese mündlich mitgeteilt.

 

a) Holzeinschlag

*)              Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

              Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

 

Hiebssatz und bisheriger Vollzug

Der Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.

 

Aus dieser Planung geht hervor, dass im Brander Wald jährlich 988 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).

 

Demnach könnte der Forstbetrieb im Forstwirtschaftsjahr 2013 1.722 fm einschlagen, geplant sind 365 fm.

 

Einschlagsplanung

Wie auch in den Vorjahren konnten die Einschlagsvorgaben im Laubholz nicht erfüllt werden. Die Nachfrage nach Laubholz, insbesondere Buche und qualitativ schlechtere Eiche ist nach wie vor sehr verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und demzufolge gering der Einschlag bei diesen Baumarten.

 

Bei der Baumart Fichte ist dagegen eine Übernutzung in Höhe des doppelten Jahreseinschlags zu verzeichnen. Ursache hierfür sind zahlreiche Kalamitäten (Insektenbefall, Windwurf) in der Vergangenheit. Daher wird der Forstbetrieb hier zurückhaltend agieren. Die geplanten Nadelholznutzungen sind Teil der laufenden Maßnahmen zur Umsetzung des FFH-Konzeptes (naturnahe Gestaltung des Fließgewässers).

 

 

b) Kulturen, Wege, Erholung

 

Kulturbegründung

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sind keine Pflanzungen vorgesehen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass weitere Voranbauten oder die Einbringung lebensraumtypischer Baumarten im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden (z. B. entlang des Fließgewässers). Als Voranbau bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in einen Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu verjüngen sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Es handelt sich meistens um den Voranbau von Buche unter Fichte oder Buche unter Kiefer.
 

Kulturpflege/Kultursicherung

In der Kulturpflege werden Aufforstungsflächen frei geschnitten, um sie gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn zu schützen. Geplant sind diese Maßnahmen auf 1,5 ha.

 

Waldschutz

Aufgrund eines angemessenen Wildbestandes sind keine Verbissschutzmaßnahmen erforderlich.

 

Wegebau/Wegeunterhaltung

Die sand-/wassergebundenen Waldwege befinden sich in einem akzeptablen Zustand und werden weiterhin konsequent in Eigenregie unterhalten. Der Einsatz einer Grabenfräse zur Offenhaltung der Gräben erscheint in diesem Jahr nicht erforderlich.

 

Erholungseinrichtungen

Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen, so dass sich die Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.

 

c) Fremdaufträge

?       Rückekosten: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 2.500 Euro kalkuliert.

?       Verkehrssicherungsmaßnahmen: 5.000 Euro

?       Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.000 Euro

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

Die Mittel sind im Haushalt (konsumtiv) folgendermaßen eingeplant:

-          Holzeinschlag        (2.500 €)

-          Verkehrssicherung (5.000 €)

-          Wegebaumaterial   (1.000 €)

              gesamt:                8.500 €

 

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