Entscheidungsvorlage - B 03/0084/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB.


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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nachdem mit dem Ausbau der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2002 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke (s. u. Ziffer 6) erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Erschließungsbeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von 8,50 €/m² zugrunde.

 

Für vier Grundstücke wurde die endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht abgelöst. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind nunmehr unter Anrechnung der jeweils bereits erbrachten Vorausleistung zu einem endgültigen Erschließungsbeitrag heranzuziehen, was einen entsprechenden Beschluss des Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt erfordert.

 

Vor Abrechnung der Erschließungsanlage war der Erlass einer Einzelsatzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erforderlich, die mit Wirkung vom 01.04.2012 In Kraft getreten ist. Zum gleichen Zeitpunkt gilt die Erschließungsanlage als erstmalig hergestellt, womit die Beitragspflicht entstanden ist. 

 

Beitragsrechtliche Berechnung:

 

1.          Der Beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt

nach Abzug des 10 %-igen Gemeindeanteils…………………………………………115.471,30 €

für den Ausbau als Mischfläche einschließlich

der Straßenentwässerung, der Beleuchtung

und des Grunderwerbs.

 

2.          Der vorgenannte Betrag ist auf die beitragspflichtigen

Grundstücke (s. Ziffer 6) mit einer Grundstücks- und

Geschossfläche von …………………………………………………………………..……13.588

zu verteilen.

 

3.          Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von ………………………….………………….8,50 €/m²

 

4.              Die Grundstücke, die von der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

keine, da bereits Vorausleistungen erhoben wurden

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