Entscheidungsvorlage - B 03/0084/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wolferskaulwinkel (Bebauungsplan Nr. 783)Abrechnung der Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachdem mit dem Ausbau der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2002 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke (s. u. Ziffer 6) erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Erschließungsbeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von 8,50 /m² zugrunde.
Für vier Grundstücke wurde die endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht abgelöst. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind nunmehr unter Anrechnung der jeweils bereits erbrachten Vorausleistung zu einem endgültigen Erschließungsbeitrag heranzuziehen, was einen entsprechenden Beschluss des Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt erfordert.
Vor Abrechnung der Erschließungsanlage war der Erlass einer Einzelsatzung über die Festlegung besonderer Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erforderlich, die mit Wirkung vom 01.04.2012 In Kraft getreten ist. Zum gleichen Zeitpunkt gilt die Erschließungsanlage als erstmalig hergestellt, womit die Beitragspflicht entstanden ist.
Beitragsrechtliche Berechnung:
1. Der Beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt
nach Abzug des 10 %-igen Gemeindeanteils 115.471,30
für den Ausbau als Mischfläche einschließlich
der Straßenentwässerung, der Beleuchtung
und des Grunderwerbs.
2. Der vorgenannte Betrag ist auf die beitragspflichtigen
Grundstücke (s. Ziffer 6) mit einer Grundstücks- und
Geschossfläche von .. 13.588 m²
zu verteilen.
3. Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von . .8,50 /m²
4. Die Grundstücke, die von der Erschließungsanlage Wolferskaulwinkel erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 1.600.000 | 1.600.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Maßnahmebezogene Einnahmen
keine, da bereits Vorausleistungen erhoben wurden