Entscheidungsvorlage - E 46/47/0074/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Betriebsausschuss Theater/VHS beschließt, dem Rat der Stadt den geänderten Wirtschaftsplan 2012/2013 zur Feststellung zu empfehlen.

 

2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater / VHS stellt der Rat der Stadt den geänderten Wirtschaftsplan 2012/2013 fest.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

– Korrigierte Fassung vom 04.12.2012 –


(Irrtümlicherweise wurden in der ursprünglichen Vorlage der tariflich bedingte Mehraufwand sowie die hierzu korrespondierende Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses betragsmäßig zu gering ausgewiesen.)

 

Vorbemerkungen:

?   Ein geänderter Wirtschaftplan für die laufende Spielzeit 2012/2013 ist gemäß § 14 Abs. 2 EigVO i.V.m. § 15 Nr. 4a) Betriebssatzung aufzustellen.

?   Der vorgelegte Entwurf gemäß Anlage basiert grundsätzlich auf den seinerzeitigen Prämissen, die der ursprünglichen Planung für 2012/13 zu Grunde liegen – nun aber weiterentwickelt insbesondere um die bisherigen Erkenntnisse aus dem sich abzeichnenden Jahresabschlussergebnis 2011/12.

 

Wesentliche Eckpunkte des geänderten Erfolgsplans 2012/2013

?   Umsatzerlöse:
Keine Änderung der im Vergleich zur ursprünglichen – aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren eher zurückhaltenden – Planung. Im ersten Quartal ergaben sich keine Anhaltpunkte für signifikante Abweichungen hiervon – weder positiver noch negativer Art.

?   Personalaufwand / Städtischer Betriebskostenzuschuss:
Die ursprüngliche Planung beinhaltete – den seinerzeitigen Vorgaben von Dez. II entsprechend – noch keine tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, weder auf der Aufwandsseite noch beim städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ).
Aufgrund des Tarifergebnisses vom Frühjahr 2012 ist nunmehr der geplante Personalaufwand entsprechend anzupassen (geplanter Mehraufwand 607 TEuro). Dieser wird in vollem Umfang ausgeglichen durch eine entsprechende Erhöhung des städtischen BKZ. Eine Abstimmung mit Dez. II diesbeglich ist erfolgt.

?   Sachaufwand:
Der konsequente Sparkurs der Vergangenheit im Bereich des Sachaufwands, dessen finanzielle Wirkung sich aller Voraussicht nach auch im Jahresabschlussergebnis für die abgelaufenen Spielzeit 2011/12 nochmals durch eine deutliche Unterschreitung der Planansätze niederschlagen wird, ist nicht auf Dauer einhaltbar ohne den Betrieb in seiner Substanz nachhaltig zu schädigen. Eine weitergehende Kürzung der Planansätze in diesem Bereich wäre somit fahrlässig und ist deshalb nicht erfolgt.

?   Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
Der geplante Mehraufwand wird vollständig gedeckt durch eine entsprechende Erhöhung des städtischen BKZ (s.o.). Die geringfügige Differenz im Vergleich zur bisherigen Planung resultiert aus einer geringfügigen Verschiebung in der Zuordnung von Zuschussanteilen aus dem jeweiligen Haushaltsjahr (Kalenderjahr) in das jeweilige Wirtschaftsjahr des Theaters (01.08. – 31.07 des Folgejahres).

 

Vermögensplan 2012/13

?   Das Investitionsvolumen insgesamt sowie die zugehörige Detailplanung bleiben mit insgesamt 220 TEuro im Vergleich zur bisherigen Planung unverändert.

 

Finanzplan 2012/13

?   Der Bedarf an liquiden Mitteln wird – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – weiterhin im Rahmen des laufenden Geschäfts sichergestellt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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Anlagen

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