Entscheidungsvorlage - FB 01/0186/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt begrüßt die Verständigung des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen und des Städteregionsrates der StädteRegion Aachen zum Verhältnis von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen. Diese legt eine tragfähige und pragmatische Basis für die künftige Zusammenarbeit.

Er nimmt das Ergebnispapier vom 26.09.2012 in seiner Gesamtheit zustimmend zur Kenntnis.

Er beauftragt den Oberbürgermeister, zum Abschluss der Wahlperiode des jetzigen Rates einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Verhältnis von Stadt und StädteRegion Aachen war in der Anfangsphase der StädteRegion durch eine Reihe von Anlaufproblemen geprägt. Es fehlte offensichtlich ein beiderseitiges Grundverständnis für die Kreisebene / Städteregionsebene einerseits und die besonderen, nachvollziehbaren Erwartungen einer kreisfreien und regionsangehörigen Großkommune andererseits.

Dies hat Möglichkeiten und Perspektiven für StädteRegion, Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Kommunen tatsächlich und in der öffentlichen Wahrnehmung negativ überlagert.

Nach teilweise krisenhaften Situationen und auf der Grundlage eindeutiger politischer Willensbekundungen im Städteregionstag am 17.11.2011 und im Rat der Stadt Aachen am 14.12.2011, die StädteRegion Aachen als richtige und für die Zukunft der Region wichtige kommunale Gebietskörperschaft weiter entwickeln zu wollen, haben Oberbürgermeister Philipp und Städteregionsrat Etschenberg in sog. ‚4-Augen-Gesprächen‘ ein gemeinsames Papier entwickelt.

Zwischen Oberbürgermeister und Städteregionsrat bestand Einigkeit, dass die offenen Fragen nur einer pragmatischen Klärung zugeführt werden können und müssen, um die Entwicklung dieses Lebensraumes aktiv und zukunftsorientiert gestalten zu können.

 

Es bestand zudem Einigkeit über folgende Eckpunkte:

1.               Die Gründung der StädteRegion Aachen war eine richtige und zukunftsorientierte Entscheidung für die weitere Entwicklung und Stärkung der Stadt Aachen und des Kreises Aachen.

2.               Es besteht keine Notwendigkeit, das Aachen-Gesetz zu ändern.

3.               Die StädteRegion Aachen soll weiterentwickelt werden zu einer immer stärker integrierten Kernregion (Stadtregion). Stadt Aachen und StädteRegion Aachen nehmen dabei als vorrangige Ziele Wachstum, Lebensqualität und Kosteneffizienz in den Blick.

 

Auf Basis dieser Grundverständigung haben OB und Städteregionsrat in bilateralen Gesprächen ab Frühsommer 2012 ein sog. ‚15 Punkte - Papier’ erarbeitet, das Grundlage für die weitere Zusammenarbeit ist. Mit dem Papier sollte keine juristische, sondern eine pragmatische Lösung gefunden werden.

Einer dieser Punkte greift den Komplex der ‚neuen freiwilligen überörtlichen Selbstverwaltungsregelungen’ auf. Insbesondere diese Thematik hat in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Interpretationen geführt.

Um zu einer pragmatischen Lösung im o.a. Sinne zu kommen, wurde ein sog. Ressourcenrahmen festgelegt. Dies bedeutet, dass der Städteregionstag – seiner Haushaltshoheit entsprechend - innerhalb des im Haushalt verankerten Budgets freiwilliger Aufgaben (2012: 7,8 Mio Euro / 2013: 7,4 Mio Euro) frei entscheidet. Dies gilt auch bei einer Veränderung, die bis zum Ende der Wahlperiode 2014 570.000,00 Euro (= 1,00 Euro / Einwohner) nicht übersteigt.

Erst wenn das Finanzvolumen von insgesamt 7,97 Mio Euro im Bereich der freiwilligen Ausgaben erreicht bzw. überschritten wird, bindet sich der Städteregionstag wie folgt:

Der Städteregionstag beschließt die vorgesehene Maßnahme jeweils unter dem Vorbehalt einer abschließenden zweiten Beschlussfassung, weil er ein Beteiligungsverfahren durchführt. Der Städteregionsrat holt aufgrund dieses Beschlusses zu der vorgesehenen Maßnahme die Stellungnahmen sowohl des OB sowie der Bürgermeisterkonferenz ein.

Sollten beide Stellungnahmen übereinstimmen, wird der Städteregionstag diese Stellungnahme bei seiner zweiten, abschließenden Beschlussfassung im Sinne seiner selbst auferlegten Bindung wie ein verbindliches Votum berücksichtigen. Bei einem positiven Votum werden die damit verbundenen Finanzaufwendungen durch die allgemeine Regionsumlage finanziert. Bei einem negativen Votum wird die Maßnahme nicht weiter verfolgt.

Sollte nur eine Seite der vorgesehenen Maßnahme zustimmen und die Maßnahme vom Städteregionstag beschlossen werden, sind die damit verbundenen Finanzaufwendungen nur von der positiv betroffenen Seite ("Altkreis Aachen" oder Stadt Aachen) zu finanzieren.

Die Praktikabilität dieses Verfahrensvorschlages wird nach Ablauf der Wahlperiode (2014) gemeinsam überprüft, um einen Ressourcenrahmen für die Phase ab 2015 festzulegen und ggf. notwendige Anpassungen/ Änderungen vorzunehmen.

Insbesondere dieser Punkt dürfte die Zusammenarbeit von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen deutlich entspannen, was im Übrigen auch für die weiteren 14 Punkte gilt, die von Zusammenarbeit in der Region, verstärkte Kooperationen von Stadt Aachen und StädteRegion bis hin zu Umgang mit Ordensangelegenheiten sowie dem Umgang mit Ehe- und Altersjubiläen reichen. Hier soll zukünftig ein paralleler Besuch der stv. Städteregionsräte bei Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aachen entfallen.

Auch dem Wunsch der Stadt Aachen auf direkten Zufluss des Anteils an der Gewinnausschüttung des Zweckverbands Sparkasse Aachen dann zu folgen, wenn eine für die ehemalige Kreisseite finanzneutrale Regelung erfolgt, wurde gefolgt. Die Finanzneutralität soll nach Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die entsprechende Anhebung des Ausgleichbetrages sichergestellt werden.

Das 15-Punkte Papier ist auch in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt worden. Neben der Kenntnisnahme und dem Hinweis, dieses 15-Punkte Papier zur Kenntnisnahme in die Räte einbringen zu wollen, wurden folgende Hinweise gegeben:

1.               Der Städteregionsrat bzw. der Städteregionstag möge die Praxis der Besuche von stv. Städteregionsräten bei Alters- und Ehejubiläen gem. Ziffer 3 des Papieres auch für den Bereich der ehemaligen Kreiskommunen überdenken.

2.               Die Einbeziehung der Bürgermeisterkonferenz in die Regelungen gemäß Ziffer 4 des Papieres (‚Ressourcenrahmen‘) wird begrüßt.

3.               Die Detailvereinbarungen zu Ziffer 5 des Papieres (Gewinnausschüttung der Sparkasse Aachen) muss rechtlich so fixiert werden, dass die zugesicherte Finanzneutralität auch nachvollziehbar gewährleistet ist.

4.               Das 15-Punkte Papier tritt nicht an die Stelle der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, sondern ist eine pragmatische Regelung zwischen Oberbürgermeister und Städteregionsrat sowie eine freiwillige Selbstbindung des Städteregionstages.

 

 

 

Rechtslage:

Es ist an dieser Stelle explizit festzuhalten, dass mit dem sog. ‚15 Punkte – Papier’ weder Rechtsinterpretationen noch eine Fortschreibung rechtlicher Positionen vorgenommen bzw. eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden.

Es ist eine Vereinbarung, die von Pragmatismus und dem Willen getragen ist, weg von rein rechtlichen Betrachtungen zu einem lebenspraktischen Umgang im Verhältnis von StädteRegion Aachen und Stadt Aachen zu kommen.

Bei der freiwilligen Selbstbindung des Städteregionstages in Ziffer 4. des Ergebnispapiers handelt es um eine einseitige Willenserklärung, die lediglich den Städteregionstag bindet.

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Anlagen

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