Entscheidungsvorlage - FB 61/0769/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Trierer StraßeGrundstückszufahrtenhier: SPD-Antrag der Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 05.10.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70 ; Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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31.10.2012
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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15.11.2012
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24.01.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Beibehaltung der ausgeführten Planung.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung der ausgeführten Planung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Im Zuge des Ausbaus der Trierer Straße wurden u.a. die Aus- bzw. Einfahrten zum Einkaufsmarkt Lidl sowie der Aachener Bank baulich neu angelegt.
Im Oktober 2011 wurde von der SPD-Fraktion ein Antrag gestellt, in dem um die Veränderung der Ausfahrten am Supermarkt Lidl und der Aachener Bank an der Trierer Straße gebeten wurde, da die Situation zu beengt sei. Die Ein- bzw. Ausfahrten weisen nach Ansicht der Antragsteller Mängel hinsichtlich der Befahrbarkeit auf, was zur Folge hat, dass bei der Ausfahrt aus den beiden genannten Grundstücken in die Trierer Straße eine Überfahrung der Bordsteine erfolgt.
Es wurde der Vorschlag gemacht eine Absenkung der Bordsteine an den betreffenden Stellen vorzunehmen oder die an den Parkstreifen angrenzenden Baumscheiben baulich zu verändern.
In einer Mitteilung der Verwaltung vom 20.10.2011 wurde erläutert, dass die Ein- bzw. Ausfahrten in der Planung so konzipiert wurden, dass einerseits eine problemlose Erreichung der Grundstücke gewährleistet wird und andererseits möglichst wenig öffentlicher Parkraum verloren geht, so dass sich hierdurch eine Situation ergibt, die im städtischen Verkehrsbereich üblich ist.
Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass bei angepasster und aufmerksamer Fahrweise ein Abbiegen ohne Tangieren der Bordsteine möglich ist.
In der Sitzung vom 07.12.2011 wurde diese Einschätzung von der Bezirksvertretung Aachen-Brand nicht geteilt und die Verwaltung beauftragt das Thema zu bearbeiten.
Die Befahrbarkeit aus den Ein- bzw. Ausfahrten in die Trierer Straße wurde nun aktuell anhand der Schleppkurven für die beiden Bemessungsfahrzeuge LKW und PKW sowie vor Ort durch Probefahrten nochmals von der Verwaltung überprüft mit folgendem Ergebnis:
Grundsätzlich müssen alle Zufahrten wegen der Fußgänger, Radfahrer und geparkter Fahrzeuge mit der gebotenen Vorsicht d.h. mit geringer Geschwindigkeit befahren werden. Dies trifft auch für die beiden Zufahrten zu, so dass bei aufmerksamer Fahrweise in beiden Ein- bzw.- Ausfahrten ein Abbiegen in die Trierer Straße möglich ist, ohne die Bordsteine zu überfahren bzw. zu tangieren. Da die Trierer Straße in diesem Abschnitt signalisiert ist, ergeben sich an den Ein- bzw. Ausfahrten regelmäßig Zeitlücken, in denen eine ungehinderte und gefahrlose Ausfahrt unter Nutzung der inneren Fahrspur möglich ist.
Eine Veränderung der Zufahrt Lidl gemäß Antrag hätte zur Folge, dass der dort vorhandene Baum entfernt werden müsste. An der Zufahrt zur Aachener Bank wäre ein Aufweiten mit relativ geringem Aufwand möglich, wird aber aus den o.g. Gründen für nicht notwendig erachtet.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Mitte 2011 endgültig fertig gestellten Trierer Straße sind positiv. Aus der Praxis ist an diesen Stellen keine Unfallauffälligkeit bekannt. Daraus ergibt sich seitens der Verwaltung keine Handlungsnotwendigkeit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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8,7 MB
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