Kenntnisnahme - FB 61/0819/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Handwerkerparkausweis für soziale DiensteRatsantrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012, Nr. 261/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
24.01.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach freie Hebammen zukünftig bei der Vergabe von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen genauso wie Pflegedienste behandelt werden. Der Antrag der SPD- Ratsfraktion vom 13.11.2012 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit Anfang 2006 werden Handwerkerparkausweise für die Aachener Region ausgegeben. Die städte- und gemeindeübergreifende Regelung wurde aufgrund einer interkommunalen Vereinbarung auf Initiative der Städteregion Aachen eingeführt. In dieses Privileg wurden bislang nur Handwerksbetriebe eingebunden. Der Verkehrsausschuss hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 25.10.2007 mit dem Thema beschäftigt und einer Ausweitung des Berechtigtenkreises auf sonstige Betriebe, die schweres und umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen, kennzeichengebunden für ihre Service und Werkstattfahrzeuge für eine Jahresgebühr von 240,-- zugestimmt.
Nach der Beschlussfassung wurden Verhandlungen mit der Städteregion geführt, die leider bis heute ergebnislos geblieben sind. Durch die Vereinbarung mit den anderen beteiligten Städten und Gemeinden hat die Stadt Aachen ihr Ermessen gebunden. Änderungen sind daher nur in Absprache mit allen am Handwerkerparkausweis beteiligten Straßenverkehrsbehörden möglich. Die wirtschaftlichen und verkehrlichen Strukturen der beteiligten Gebietskörperschaften sind jedoch sehr unterschiedlich. Die Städteregion Aachen dürfte überdies kaum ein eigenes Interesse an einer Diskussion über die Gebührenhöhe haben, da in der Regel die beteiligten Städte und Gemeinden die Ausweise ausgeben und im Gegenzug auf entsprechende Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung verzichten.
Aachen verfügt als Oberzentrum über das größte zusammenhängende Gebiet mit einer Parkraumbewirtschaftung. Diese Ausnahmestellung wurde durch die Ausweisung neuer Bewohnerparkbereiche und die Erhöhung der Parkgebühren seit Einführung des Handwerkerparkausweises weiter ausgebaut. Insoweit hat sich das Maß der Privilegierung durch den Handwerkerparkausweis erhöht, ohne dass die Gebührenhöhe von derzeit 120,-- p.A. und Ausweis entsprechend angepasst worden ist. Ein weiteres Problem stellt in der Praxis die Kennzeichenungebundenheit der Handwerkerparkausweise dar. So lässt sich leider eine häufige Nutzung der Ausweise für Fahrzeuge beobachten, die eigentlich nicht für den Transport von schwerem Arbeitsmaterial geeignet sind.
Parallel zu den Handwerkerparkausweisen werden von der Verwaltung auf das eigene Stadtgebiet bezogene Ausnahmegenehmigungen in eigener Zuständigkeit erteilt. Tatsächlich erhalten die im o.a. Beschluss erwähnten Betriebe auf Antrag eine kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigung, die jedoch mit 240,-- Jahresgebühr berechnet wird. Auch Pflegedienste erhalten für die mobile Pflege kennzeichengebundene Ausnahmegenehmigungen, die mit einer ermäßigten Jahresgebühr i.H.v. 155,-- p.A. belegt werden (ca. 120 Stück für insges. 15 Pflegedienste). Bislang wurde auf die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen verzichtet, da die Abgrenzung immer schwerer fallen würde und das Verkehrsrecht grundsätzlich privilegienfeindlich ist. Zudem haben in Aachen alle Verkehrsteilnehmer Zugang zum gesamten Parkraum im Rahmen der Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten. Es geht daher im Kern lediglich um eine finanzielle Erleichterung für bestimmte Berufsgruppen, die ihre Tätigkeiten aber in den seltensten Fällen unentgeltlich anbieten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher weiterhin ein eher strenger Maßstab an die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen angelegt werden. Im Antrag werden explizit freie Hebammen als mögliche zu privilegierende Berufsgruppe benannt. Dabei dürfte es sich um einen kleinen Personenkreis handeln. Das Berufsbild der Hebammen unterscheidet sich in Bezug auf die Mobilitätsanforderungen nur unwesentlich von Pflegekräften. In der Praxis geht es darum, Pflegemaßnahmen durchzuführen und Anleitung zu vergleichbaren Tätigkeiten zu geben. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass Hebammen bei Bedarf sehr spontan unter hohen zeitlichen Druck zu Notfällen gerufen werden und dafür Material bereithalten müssen. Insoweit ist die Gleichbehandlung der frei tätigen Hebammen mit Pflegediensten bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu vertreten. Die Verwaltung wird daher ihre Vergabepraxis dementsprechend anpassen.
Eine Einbeziehung in die Handwerkerregelung ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht zu empfehlen, da der Stadt Aachen damit die Möglichkeit genommen würde, die Auflagen, die Bedingungen und die Gebührenhöhe der Ausnahmegenehmigungen eigenständig festzulegen. In der Praxis arbeiten die Pflegedienste eher in einem näheren Umfeld zu den Patienten und sind auf eine gebietsübergreifende Regelung nicht angewiesen. Die Verwaltung bleibt aber weiterhin mit der Städteregion im Gespräch, um eine Weiterentwicklung des Handwerkerparkausweises und eine angemessene Gebührenfestsetzung zu ermöglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
333,8 kB
|