Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0078/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,               den vorläufigen Wirtschaftsplan 2014/2015 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen                             festzustellen.

 

2.              Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und               Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2014/2015 fest.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

?   Der vorgelegte Entwurf gemäß Anlage basiert grundsätzlich auf der zeitgleich vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 (s. vorheriger TOP) – weiterentwickelt um die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten bzw. absehbare Änderungen.

?   Die Entwurfsunterlagen wurden Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.

 

Wesentliche Eckpunkte für den Vorläufigen Erfolgsplan 2014/15

?   Umsatzerlöse / Erträge:
Die im Vergleich zur Vorjahres-Planung geplante Steigerung von 100 TEuro resultiert aus der im Frühsommer 2015 voraussichtlich wieder stattfindenden Chorbiennale. Hierzu korrespondierend ist eine entsprechende Steigerung beim Sachaufwand zu berücksichtigen.

?   Personalaufwand / Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ):
In Abstimmung mit Dez. II sind sowohl beim Personalaufwand wie auch beim städtischen BKZ tariflich bedingte Personalkostensteigerung in Höhe von 2 % für 2014 und weitergehend 1 % für 2015 berücksichtigt.

?   Sachaufwand:
Die beim Sachaufwand im Vergleich zur Vorjahres-Planung geplante Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der im Frühsommer 2015 voraussichtlich wieder stattfindenden Chorbiennale. Teilweise "kompensiert" wird dieser Mehraufwand – neben den hierzu korrespondierenden zusätzlichen Erträgen (vgl. hierzu bereits oben) – durch den Wegfall der in der Vorjahres-Planung "einmalig" geplanten Mittel für die Vergabe eines Kompositionsauftrags für eine Musiktheater-Produktion.

 

Vorläufiger Vermögensplan 2014/15

?   Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.

?   Das hiernach insgesamt geplante Investitionsbudget von 250 TEuro ist der Höhe nach so bemessen, dass es – gemäß Finanzplan – auch ohne zusätzliche Investitionszuschüsse finanzierbar ist.

 

Vorläufiger Finanzplan 2014/15

?   Der Bedarf an liquiden Mitteln wird – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – weiterhin im Rahmen des laufenden Geschäfts sichergestellt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

Reduzieren

Anlagen

Loading...