Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0080/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2013/2014von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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Anhörung/Empfehlung
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28.02.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2013/2014 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
2. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2013/2014 fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen:
? Der gemäß Anlage vorgelegte Wirtschaftsplan-Entwurf für die bevorstehende Spielzeit (= Wirtschaftsjahr) 2013/14 basiert grundsätzlich auf der zu Beginn des Jahres 2012 für dieses Wirtschaftsjahr vorgelegten vorläufigen Wirtschaftsplanung jedoch nun weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf ergeben haben.
? Die Entwurfsunterlagen wurden Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2013/2014
(im Vergleich zur vorläufigen Planung)
? Umsatzerlöse
Der Planwert aus der vorläufigen Planung wurde um 75 TEuro nach unten korrigiert, da das neue Vertriebskonzept nicht in der ursprünglich geplanten Intensität vorangetrieben werden konnte.
? Sonstige Erträge
Der Planwert aus der vorläufigen Planung wurde um 71 TEuro nach unten korrigiert. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die vorläufige Planung Erträge für die Chorbiennale beinhaltet, die jedoch nicht in dieser, sondern erst in der folgenden Spielzeit stattfinden wird. Korrespondierend hierzu ergibt sich gleichfalls eine entsprechende Reduzierung beim Sachaufwand (vgl. unten).
Teilwiese kompensiert wird dieser "Ertragsausfall" durch die im Vergleich zur vorläufigen Planung leicht gestiegenen Landeszuschüsse, wenngleich in diesem Kontext aber auch auf das Risiko eines möglichen Wegfalls des für die Jahre 2011 und 2012 jeweils gewährten "einmaligen" Steigerungsbetrages von jeweils 200 TEuro hinzuweisen ist, der hier auch weiterhin eingeplant wurde.
? Personalaufwand / Städtischer Betriebskostenzuschuss:
Die vorläufige Planung beinhaltete den seinerzeitigen Vorgaben von Dez. II entsprechend noch keine tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, weder auf der Aufwandsseite noch beim städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ).
Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Tarifergebnisse vom Frühjahr 2012 ist nun der geplante Personalaufwand entsprechend zu erhöhen. Im Vergleich zur vorläufigen Planung ergibt sich danach ein geplanter Mehraufwand 950 TEuro. Dieser beinhaltet in Abstimmung mit Dez. II und der Planung im städtischen Haushalt auch bereits eine erwartete 2 %-ige tariflich bedingte Steigerung anteilig für die Zeit ab 01.03.2014.
Ein Ausgleich dieses Mehraufwands durch entsprechende Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) wird im Rahmen des Gesamtausgleichs des Erfolgsplans erreicht (vgl. unten). Die Höhe des im Erfolgsplan insgesamt berücksichtigten BKZ ist mit Dez. II abgestimmt.
? Sachaufwand:
Der geplante Sachaufwand insgesamt sinkt im Vergleich zur vorläufigen Planung um 82 TEuro. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die in der vorläufigen Planung berücksichtigte Chorbiennale nicht in dieser, sondern erst in der folgenden Spielzeit stattfinden wird. Teilweise kompensiert wird diese "Einsparung" neben dem Wegfall der hierzu korrespondierenden Sonstigen Erträge (vgl. hierzu bereits oben) durch erwarteten Mehraufwand in Folge Preissteigerung für verschiedene betriebliche Kostenbereiche.
? Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
Der gegenüber der vorläufigen Planung insgesamt geplante Mehraufwand wird nahezu vollständig gedeckt durch eine entsprechende Erhöhung des städtischen BKZ (vgl. bereits obern). Dies Höhe des hier berücksichtigten BKZ ist mit Dez. II abgestimmt.
Der nach städtischem BKZ geplante geringfügige Fehlbetrag von 4 TEuro wird sofern man ihn nicht ohnehin als zu erwartende "Planungstoleranz" betrachten sollte aus der Rücklage ausgeglichen.
Vermögensplan 2013/14
? Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Die Höhe des geplanten Investitionsvolumens insgesamt ist so bemessen, dass es gemäß Finanzplan auch ohne zusätzliche Investitionszuschüsse finanzierbar ist.
Finanzplan 2013/14
? Der Bedarf an liquiden Mitteln wird unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses im Rahmen des laufenden Geschäfts sichergestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155 kB
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