Entscheidungsvorlage - FB 11/0171/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2014 für FB 37 die Einrichtung von 2 Stellen zur Wahrnehmung der Aufgabe „Einführung des Digitalfunks“, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 7 TVöD zu beschließen.

Dabei wird eine dieser Stellen zunächst für die Dauer von 2 Jahren befristet.

 

In Vertretung

gez.

( Dr. Barth)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Einrichtung eines gemeinsamen, zur Nutzung durch alle Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben (BOS) bestimmten bundesweiten zentralen Funknetzes stellt der Digitalfunk die Nachfolge für den Sprechfunkbetrieb in zahlreichen analogen Funknetzen dar, die bisher von den BOS im Feuer-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst betrieben werden.

An den gesetzlichen Verpflichtungen u.a. der kommunalen Aufgabenträger zur Unterhaltung leistungsfähiger Kommunikationsstrukturen ändert sich mit der Einführung des Digitalfunks im Grundsatz nichts.

 

Mit der Einführung eines gemeinsamen Digitalfunksystems für alle BOS des Landes NRW und des Bundes entstehen aufgrund des deutlich größeren Leistungsumfangs dieses Systems und der gemeinsamen Nutzung eines Kommunikationsnetzes neue Aufgabenbereiche und neue übergreifende Abstimmungsbedarfe für die einzelnen BOS.

 

Bei FB 37 müssen zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme „Einführung des Digitalfunks“, die sich derzeit in der Erprobungsphase befindet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt 

150 – 160 städtische Feuerwehrfahrzeuge umgerüstet werden und künftig laufend instand gesetzt und

gewartet werden.

Funkgeräte sind zu programmieren (Erst- und Aktualisierungsprogrammierung) und zu reparieren.

Ca. 800 Anwender (der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehr) sind zu schulen, Antennenanlagen

einzumessen und abzugleichen etc.

 

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist daher nach Einschätzung des FB 37 die Einrichtung von 2 Stellen für Kommunikationselektroniker/innen, Fachrichtung Funktechnik oder Elektroniker/innen für Geräte und Systeme erforderlich.

FB 11 schlägt vor, eine diese beiden Stellen für die Dauer von 2 Jahren zu befristen um vor Ablauf dieser Frist anhand von bis dahin gewonnenen Erkenntnissen über Fallzahlen und Bearbeitungszeiten (Anzahl und Zeitaufwand der Reparaturen, Aktualisierungen, Prüfungen etc.) die dauerhafte Notwendigkeit einer zweiten Stelle zu belegen.

 

Der Dienststellenpersonalrat des FB 37 ist über die beabsichtigten Stelleneinrichtungen gemäß § 65 LPVG unterrichtet worden.

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen (hier Stellenplan 2014) – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen der Dauerstelle:                          

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff

Fortgeschriebener Ansatz 2014 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

  0 €   

9.000

0 €

54.000

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

22.500 €

0 €

135.000  €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0

13.500 €

0 €

81.000 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 13.500 €

-  81.000 €

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen der befristeten Stelle:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014

Fortgeschriebener Ansatz 2014/2015

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

  0 €   

9.000 €

0 €

27.000

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

  0 

22.500 €

0 €

67.500  €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0

13.500 €

0 €

40.500 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 13.500 €

-  40.500 €

 

 

 

(Annahme: Einstellung ab 07/2013)

 

Personalkosten EG 7, technischer Dienst                                                                           45.100.- €

 

Entsprechend der Angabe des FB 37 können die Stellen mit einem Anteil von ca. 40 % über die Gebühren im Rettungsdienst abgerechnet und somit teilweise refinanziert werden.

 

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