Entscheidungsvorlage - FB 11/0175/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2a.              Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem  Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2014 die dauerhafte Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Abteilungsleitung FB 52/20 „Sportentwicklung, Sportförderung und Verwaltung und Betrieb der Sportstätten“ im Fachbereich Sport, ausgewiesen nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD, zu beschließen.

 

2b.                             Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die Funktion für die Abteilungsleitung FB 52/20 Sportentwicklung, Sportförderung und Verwaltung und Betrieb der Sportstätten“ im Fachbereich Sport, ausgewiesen nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD umgehend verwaltungsintern zu besetzten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte ein weiterer Austausch zwischen den Leitungen des FB 52 und FB 11, um die organisatorische Überlegungen für den FB 52 voranzutreiben.  

Als Ergebnis der Organisationsüberlegungen für FB 52 bleibt folgendes festzuhalten:

  • Für die von der Politik beschlossenen Aufgaben zur Sportentwicklung müssen dem FB 52 dauerhaft Personalkapazitäten zur Verfügungen stehen
  • Die Aufgaben der Sportentwicklung müssen organisatorisch in die Abteilung FB 52/20 integriert werden.
  • Die Aufgabenstruktur in der Abteilung FB 52/20 ermöglicht kein Herausnehmen von Tätigkeiten im Bereich des mittleren Dienstes, sodass die Einrichtung und Besetzung der geplanten H-Stelle im Gegensatz zu den ursprünglichen Organisationsüberlegungen (Eingliederung in Abteilung FB 52/10) nicht sinnvoll zur Entlastung der Fachbereichsleitung führen kann.
  • Aufgrund der Leitungsspanne und der Aufgabenstellung der Abteilung FB 52/20 ist die Wiedereinrichtung der Leitungsfunktion für diese Abteilung notwendig.

 

Der Abteilungsleitung FB 52/20 werden die Aufgabenstellungen „Sportentwicklung, Sportförderung mit Sportstättenvergabe und Betrieb von Sportstätten“ zugeordnet, wobei die konzeptionelle und operative Umsetzung der Aufgabe „Sportentwicklung“ nach den strategischen Vorgaben der Fachbereichsleitung durch die/den zukünftige/n Stelleninhaber/in ausgeführt wird.

 

Unterhalb dieser Abteilungsleitung soll eine weitere Hierarchieebene (Teamleitung) eingerichtet werden. Dieser Teamleitung obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Bäderleitungen und das Sportplatzpersonal. Weiterhin ist die Teamleitung insbesondere verantwortlich für die Koordination der Personaleinsatzplanung und der Personalentwicklung des Personals der städt. Schwimmbäder, für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Personalzuweisung für die Schwimmbäder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Organisation des Bäderbetriebs. Diese Aufgabenstellung erfolgt unter Mitwirkung der jeweiligen Schwimmbadleitungen bzw. der Funktion des Oberschwimmmeisters. Bewertungsrelevante Konsequenzen ergeben sich hierdurch nicht.

 

Zur finanziellen Kompensierung der Einrichtung der zweiten Abteilungsleitungsfunktion wird auf die Einrichtung der geplanten H-Stelle, die bisher unterblieben ist, verzichtet. Weiterhin entfällt hierdurch das Erfordernis dem FB 52 zusätzliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung „Sportentwicklung“ dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

 

Hinsichtlich der beabsichtigten Organisationsstruktur wird auf das beigefügte Organigramm  verwiesen.

Organisatorisch und personell wird der FB 52 auf den Stand des Jahres 2010 vor Beschlussfassung zum Ausbau der Sportentwicklung zurück geführt; ohne zusätzliche Personalbereitstellung für diese Aufgabe.

 

 

 

Es ist beabsichtigt, die Planstelle nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD auszuweisen und umgehend nach Beschlussfassung des Personal- und Verwaltungsausschusses das verwaltungsinterne Stellenbesetzungsverfahren in die Wege zu leiten.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen der prozessbegleitenden Mitbestimmung nach § 65 LPVG beteiligt. 

 

Auf das interfraktionelle Gespräch am 12.02.2013 wird Bezug genommen.

 

Die formelle Stelleneinrichtung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2014.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

0

38.300

0

229.800

0 €

0 €

Abschreibungen

0

0

0 €

0 €

Ergebnis

0

38.300

0

257.100

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 38.300 €

- 229.800

 

 

 

Durch die Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle entstehen ab dem Datum der Stellenbesetzung jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht (Kalkulation gemäß Durchschnittswerten der KGSt (Stand 2012/2013)):

 

Verwaltungsdienst

Beschäftigter
EG 11 TVöD

Beamter
BBesG A 12

Jährliche Personalkosten (inkl. Pensions- u. Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe)

70.100 €

76.600 €

 

 

Zur finanziellen Kompensierung wird auf die Einrichtung der geplanten H-Stelle (A 8 BBesG) verzichtet. Weiterhin entfällt das Erfordernis dem FB 52 zusätzliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung „Sportentwicklung“ dauerhaft zur Verfügung zu stellen (Stelle A 9 g.D.). Dadurch werden jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht eingespart (Kalkulation gemäß Durchschnittswerten der KGSt (Stand 2012/2013)):

 

Verwaltungsdienst

(0,5 Stelle)

Beamter A 8 BBesG

Beamter
BBesG A 9 g.D.

Gesamt

Jährliche Personalkosten (inkl. Pensions- u. Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe)

26.900 €

49.600 €

76.500 €

 

Zusätzlich werden Sachkosten für eine Stelle i.H.v. 9.700 € eingespart.

 

 

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Anlagen

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