Kenntnisnahme - FB 11/0176/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

In Vertretung

 

 

(Dr. Barth)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum 01.November 2009 ist erstmals eine tarifvertragliche Regelung für die betriebliche Gesundheitsförderung im öffentlichen Dienst in Kraft getreten (siehe Auszug aus dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst).

 

Der Tarifvertrag entfaltet eine Wirkung für diejenigen Beschäftigten, für die es in der Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes ein Tätigkeitsmerkmal gibt.

 

Bei der Stadtverwaltung Aachen sind dies die Diplom Sozialarbeiterinnen und Diplom Sozialarbeiter sowie die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.

 

Sie sind in folgenden Einrichtungen bei der Stadtverwaltung Aachen beschäftigt:

 

Volkshochschule ( 16 Beschäftigte ),

Offene Ganztagsschule ( 64 Beschäftigte ),

Jugendpflege ( 6 Beschäftigte ),

Qualitätsmanagement FB 45 ( 6 Beschäftigte ),

Sozialraumteams ( 7 Teams mit 78 Beschäftigten ),

Jugendgerichtshilfe ( 8 Beschäftigte ),

RAA ( 3 Beschäftigte ),

Jugendberufshilfe ( 23 Beschäftigte ),

Medienzentrum ( 2 Beschäftigte ),

Schulsozialarbeit ( 40 Beschäftigte ),

Fachbereich Soziales und Integration ( 13 Beschäftigte ) und das

Jobcenter ( 3 Beschäftigte ).

Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ( 11 Beschäftigte )

 

Insgesamt sind dies 273 Beschäftigte im Sozialdienst.

 

Ebenfalls sind die ca. 800 beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger von dem Tarifvertrag betroffen. Sie sind in 57 Städtischen Kindertagesstätten beschäftigt.

 

Im Jahr 2011 wurde auf Antrag des Personalrates eine Betriebliche Kommission „Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst“ gebildet.

 

Diese Betriebliche Kommission setzt sich zusammen aus drei Vertretern des Personalrates, die Vorsitzende Frau Hoch, Frau Grümmer und Herrn Haar, sowie aus drei Vertretern der Verwaltung, Frau Münich (Leitung FB 45), Frau Kaever (FB 11) und Herrn Hammers (Leitung FB 11).

Der Vorsitz der Betrieblichen Kommission wechselt jährlich zwischen der Vorsitzenden des Personalrates Frau Hoch und dem Leiter des Fachbereiches Personal- und Organisation Herrn Hammers.

Im Jahr 2013 wird Herr Hammers (Leitung FB 11) die Kommission leiten.

 

In einer Ihrer ersten Sitzungen hat die Betriebliche Kommission entschieden, dass es aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen von den Beschäftigten im Sozialdienst und den Beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten zwei getrennte Projekte geben soll.

 

Das Projekt für den Sozialdienst wurde Mitte Januar 2013 begonnen. Das Projekt in den Kindertagesstätten wird Mitte April 2013 beginnen.

 

Der Fachbereich Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Soziales (B 17/AGS) wurde beauftragt mögliche Kooperationspartner zur Durchführung der Projekte zu gewinnen. Diese Kooperationspartner sollten dann im ersten Schritt eine Mitarbeiterbefragung durchführen.

 

Dies ist mittlerweile gelungen. Für die beschäftigten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter konnte die Unfallkasse NRW als Kooperationspartner gewonnen werden. Für die Beschäftigten im Bereich der Kindertagesstätten wurde eine Kooperation mit der BARMER GEK geschlossen.

 

Da beide Kooperationspartner keine anfallenden Kosten des jeweiligen Projektes tragen werden, hat der Personalrat im Februar 2012 die Bereitstellung von jährlich 50.000 €  im städtischen Haushalt beantragt.

 

Die Haushaltsmittel sind erforderlich für notwendige Teilpersonalversammlungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Mitarbeiterbefragungen, Einrichten von Gesundheitszirkeln, Analyse im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung und interne und externe  Öffentlichkeitsarbeit.

 

In 2012 wurden keine finanziellen Mittel in Anspruch genommen, weil sich die Umsetzung zeitlich verschoben hatte. Für 2013 sind jetzt 50.000 € im Haushalt eingestellt. Darüber hinaus sind weitere Haushaltsmittel noch nicht abgesichert.

 

Wie hoch der finanzielle Aufwand für die Umsetzung von Projektmaßnahmen werden wird ist im Moment nicht bezifferbar. Aufgrund der Erfahrungen aus vergleichbaren Städten ist von einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand auszugehen.

 

Die Betriebliche Kommission hat in ihrer Sitzung im November 2012 entschieden, dass das Produktkonto bei B 17/AGS angesiedelt sein soll, da dort auch die Geschäftsführung der Betrieblichen Kommission ist. Als Produktverantwortlichen hat die Kommission den Leiter des Fachbereiches Personal- und Organisation bestimmt.

 

 

 

 

 

 

Am 16. Januar 2013 wurde ein Führungskräfteworkshop im Bereich des Sozialdienstes durchgeführt und am 20. Februar 2013 erfolgt eine Informationsveranstaltung für alle Beschäftigten des Sozialdienstes.

 

In diesen Veranstaltungen wurden den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Kooperationspartner, die Unfallkasse NRW,  und deren Projektplanung vorgestellt.

 

Der erste Schritt wird eine Mitarbeiterbefragung in Form eines anonymen Fragebogens werden.

Auf Basis dieser Ergebnisse werden dann die weiteren Schritte des Projektes in der Betrieblichen Kommission festgelegt.

 

Im Projekt für die Kindertagesstätten, welches durch die BARMER GEK begleitet wird, wird ebenfalls als erster Schritt eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Auch dort wird dann auf Basis der Ergebnisse der konkrete weitere Projektverlauf festgelegt.

 

Zum gesamten Thema wird in der Sitzung zudem eine Präsentation erfolgen.

 

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Anlagen

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