Entscheidungsvorlage - FB 45/0250/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Ratsantrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 23.4.2012 ist damit erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Mit Antrag vom 23.04.2012 haben die Fraktionen der CDU und der Grünen die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema Randzeitenbetreuung in Aachener Kindertagesstätten angeregt. Dieser Ratsantrag ist Grundlage für die Einrichtung der Unter-AG §78 SGBVIII Randzeitenbetreuung. Hierzu wurde am 11.09.2012 im Kinder- und Jugendausschuss berichtet (vergleiche Vorlage FB 51/0187/WP16). Teilnehmende der Arbeitsgruppe waren Frau Navvabi-Garakani (AWO), Frau Schmitt-Promny (DPWV), Frau Dr. Schnieders (Jugendamtselternbeirat), Frau Timmers (Personalrat der Stadt Aachen), Frau Konrath (Verein für Familiäre Tagesbetreuung), Frau Fischer (FB 45/200), Frau Augardt (FB 45/230).

 

Um einen Überblick über den Umfang des Bedarfs nach erweiterter Randzeitenbetreuung zu erhalten, wurde - neben der  Analyse von der Stadt Aachen zusammen mit anderen Kommunen im April 2009 durchgeführten Elternbefragung - eine Bedarfsabfrage über die Leitungen der in der o.a. Unter-AG vertretenen Träger durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die Erweiterung von Öffnungszeiten in Kindertagesstätten nur in Einzelfällen durch Eltern, verteilt über das Stadtgebiet Aachen, nachgefragt wird. Eine flächendeckende Nachfrage zur Erweiterung von Betreuungszeiten konnte nicht festgestellt werden.

 

Bei der Diskussion um die Festlegung erweiterter Betreuungszeiten muss das Wohl des Kindes - insbesondere bei den unter dreijährigen Kindern - handlungsleitend sein. Hierbei darf die hohe Bedeutung einer sich in den ersten beiden Lebensjahren zwischen Kind und Eltern erfolgreich entwickelnden Primärbindung nicht außer Acht gelassen werden. Denn eine sichere Primärbindung bildet die Basis für seelische Gesundheit im späteren Leben. Sie wird später durch Sekundärbindungen - so auch durch Bezugspersonen in der Kindertagesstätte - ergänzt. Ein entscheidender Faktor zur Etablierung der Primärbindung ist die zur Verfügung stehende Betreuungszeit durch die primäre(n) Bindungsperson(en).

 

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Unter-AG dafür aus, dass eine Betreuungszeit von maximal 9 Stunden täglich und von insgesamt 45 Stunden wöchentlich nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Einigkeit bestand in der Unter-AG darüber, dass Eltern den Bedarf von Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus, durch Nachweise ihrer Erwerbs- / Ausbildungssituation darstellen sollten. Solche von Arbeitgeberseite dokumentierten Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten sollen die Grundlage für die Feststellung des Bedarfs bilden.

Die Diskussion um die vorgenante Randzeitenbetreuung korrespondiert stark mit dem Thema “Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Zunehmend mehr Eltern sind damit konfrontiert ihre Erwerbstätigkeit in Einklang mit familiären Anforderungen zu bringen. Dem Rechung tragend, spricht sich die Unter- AG für entsprechende erweiterte Randzeiten aus (siehe Punkt 2.2).

 

Zugleich weist die Unter-AG §78 SGB VIII darauf hin, dass neben einer qualitativ guten, (zeitlich) bedarfsgerechten Kinderbetreuung ebenso familienfreundliche Arbeitsbedingungen maßgeblich sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen kann.

Die familienpolitische Debatte darüber, Arbeitszeiten familienfreundlich zu flexibilisieren, wird aktuell bundesweit geführt. Im vergangenen März  vereinbarte die Bundesregierung zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und dem Deutschen Gewerkschaftsbund ihr gemeinsames Engagement eine familienfreundliche Arbeitswelt mit konkreten Maßnahmen gezielt voranzutreiben.

 

Vor diesem Hintergrund regt die Unter-AG §78 SGB VIII an, dass auch in der Stadt Aachen die Debatte darüber, wie Eltern noch besser dabei unterstützt werden können, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, zwischen Jugendhilfe, Arbeitgebern und Arbeitnehmern intensiviert werden sollte. Zur Durchführung eines solchen Diskurses könnte ggf. der “Innovationskreis Wirtschaft“ als Plattform dienen.

 

Unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte hält die Unter-AG §78 SGB VIII folgende Lösungen zur Erweiterung von Randzeitenbetreuung grundsätzlich für geeignet, die im nächsten Schritt allerdings noch einer weiteren Überprüfung zur Umsetzbarkeit  einschließlich der Finanzierung bedürfen.

 

2.Mögliche Lösungsansätze

2.1Einrichtung einer “Schicht-Kita“ (Arbeitstitel)

Die Unter-AG §78 SGB VIII hat sich intensiv mit dem Modell einer Kindertageseinrichtung am städt. Krankenhaus Düren auseinander gesetzt, die insbesondere für das Personal (Pflegekräfte und Ärzt/-innen) erweiterte Betreuungszeiten anbietet. Diese Einrichtung bietet Betreuungszeiten von 05.45 Uhr bis 20.00 Uhr an. Es wird allerdings kein Betreuungsumfang von über 45 Stunden pro Woche und Kind angeboten. In der intensiven abgestimmten Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber (Krankenhaus) und dem Träger der Kindertagesseinrichtung werden die Betreuungszeiten frühzeitig analog der Dienstpläne der Eltern(teile) für eine frühe oder späte Belegung festgelegt.

Durch die sehr langen Öffnungszeiten ist ein viel höherer Personalbedarf erforderlich, als er durch das Kinderbildungsgesetz abgedeckt werden kann. In der o.a. Dürener Kindertageseinrichtung, werden diese Mehrkosten durch das Krankenhaus getragen.

 

2.1.1.Nächste Schritte

Grundsätzlich hält die Unter-AG §78 SGB eine solche Lösung für  praktikabel. Zur weiteren Prüfung, ob der Bedarf für eine Schicht-Kita - ähnlich dem Modell in Düren - auch in Aachen gegeben ist, ist eine Bedarfsermittlung bei den hiesigen Krankenhäusern durchzuführen.

Die Unter-AG §78 SGB VIII schlägt deshalb vor, dass die Stadt Aachen in den vier großen Krankenhäusern in Aachen eine Erhebung durchführt, in welchem Umfang ein Bedarf für dieses Modell entsteht.

Dieses Thema könnte im Arbeitskreis Betriebskita, in dem der FB 45 und FB 02 vertreten sind, thematisiert werden. Dort kann geklärt werden, wie eine Kontaktaufnahme mit den Krankenhäusern erfolgen kann oder ob womöglich bereits diesbezüglich Interessensbekundungen der Krankenhäuser vorliegen.

Sollte ein Bedarf ermittelt werden, wird im nächsten Schritt zu prüfen sein, welche Regelungen zur Ausgestaltung der Finanzierung mit den beteiligten Krankenhäusern getroffen werden müssen.

Im Hinblick auf die Mehrkosten, die über die Betriebskosten gem. KiBiz hinausgehen, ist der bestehende Ratsbeschluss zur Finanzierung von Betriebskitas (vgl. Vorlage FB 51/0172/WP16) anzupassen. Zugleich sind geeignete Regelungen zum Umfang der maximalen Betreuungszeit je Kind zu treffen.

 

2.2.Einrichtung von Schwerpunkt Kindertagesstätten mit erweiterten Öffnungszeiten

Die Unter-AG §78 SGB VIII hält es für sinnvoll, in der Stadt Aachen mehrere Kindertagesstätten mit erweiterten Öffnungszeiten 07.00 - 18.00 Uhr einzurichten. Um möglichst vielen Eltern im Bedarfsfall das Angebot zukommen zu lassen, ist anzustreben, dass die Einrichtungen gut erreichbar und über das Stadtgebiet verteilt sind. Aus betriebsorganisatorischen Gründen sollten die Einrichtungen mindestens 4-gruppig sein.

Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt zunächst, zwei Kindertagesstätten mit erweiterter Randzeitenbetreuung einzurichten und dieses Angebot für eine Erprobungsphase von 2 Jahren vorzuhalten. Damit wäre die Grundlage zur Durchführung einer aussagekräftigen Evaluation des Angebotes gegeben.

Eine Erweiterung der Elternbeitragstabelle um die Betreuungszeiten 50 Stunden und 55 Stunden, die - wie ausgeführt - aus Kinderschutzgründen nur in Ausnahmefällen möglich sein sollen, hält die Unter-AG §78 SGB VIII für erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen als Träger in der Vergangenheit bereits drei Einrichtungen mit diesen Öffnungszeiten betrieben hat. Das Angebot musste im Februar 2002 aufgegeben werden, weil die Nachfrage nicht ausreichend war. Da aber offensichtlich immer wieder der Bedarf von erweiterten Öffnungszeiten, insbesondere von alleinerziehenden Elternteilen formuliert wird, sollte ein neuer Versuch gestartet werden, zumal die vorgenannten Erfahrungen über 10 Jahre zurückliegen.

 

2.2.1  Nächste Schritte

Zur Auswahl der zwei Kindertageseinrichtungen, die erweiterte Öffnungszeiten vorhalten, sollte eine Ausschreibung erfolgen, an der sich alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Aachen beteiligen können. Die Verwaltung wird diese entsprechend durchführen. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, welche der Kitas den o.g. Kriterien des Standortes innerhalb des Stadtgebietes sowie der Mindestgröße von vier Gruppen entsprechen.

Um das Angebot der erweiterten Randzeitenbetreuung in zwei Kitas vorhalten zu können, wäre nach einer ersten Einschätzung die zusätzliche Beschäftigung einer Fachkraftstelle mit 30 Stunden/ Woche - je Einrichtung - erforderlich. Für den o.a. Zeitraum von zwei Jahren würden zusätzliche Personalkosten in Höhe von insgesamt 120.000 € entstehen. Es ist zu prüfen, wie die Finanzierung aus verfügbaren Mitteln realisiert werden kann.

 

2.3.Flexible Lösungen

Im Rahmen der Unter-AG §78 SGB VIII wurde auch das Modell KIRA (KInderbetreuung in RAnd- und Notzeiten) der gemeinnützigen Gmbh Picco-Bella aus Aachen ausführlich besprochen. Picco-Bella bietet inzwischen mit Hilfe von ausgebildeten Tagespflegepersonen Betreuung von Rand- und Notzeiten an. Das Angebot ist für SGB II Bezieher kostenfrei - darüber hinaus werden je nach Bedarf Leistungspakete erstellt.

Erste Erfahrungen zeigen, dass das Angebot gerne von Eltern in Anspruch genommen wird, die z.B. einmal wöchentlich vorrangig morgens oder nachmittags ein Betreuungsproblem haben. Auch für die Betreuung am Wochenende oder in der Nacht steht dieses Angebot zur Verfügung. Hierzu werden bei Picco-Bella Tagespflegepersonen fest eingestellt, die im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Eingesetzt werden diese Tagespflegepersonen in der gesamten StädteRegion Aachen.

Im Bedarfsfall kann hier eine Vermittlung an Picco-Bella erfolgen.

2.3.1Nächste Schritte

Die Verwaltung wird zeitnah prüfen, in welcher Höhe Kosten für die Eltern entstehen, die das Angebot von Picco-Bella im Bedarfsfall in Anspruch nehmen möchten.

 

2.4Vernetzung der Eltern untereinander

Die Vernetzung von Eltern, wie sie insbesondere in Familienzentren und Elterninitiativen aktiv betrieben wird, sollte weiter vorangetrieben werden. Hierdurch entstehen häufig Netzwerke von Eltern, die in Notfällen oder Randzeiten Kinderbetreuung anbieten können. Insbesondere bei unerwartet notwendig werdenden Betreuungszeiten, leisten diese Netzwerke erfahrungsgemäß wertvolle Dienste. Für Eltern, die ohne Verwandtschaft in Aachen leben, sind diese Netzwerke sehr bedeutsam. Schon heute wird in den Kindertagesstätten, bei Elterncafés oder bei Kennenlernabenden dieses Thema aufgegriffen. Neben der Betreuung durch Verwandschaft, ist diesen Netzwerken ein hoher Stellenwert beizumessen.

2.4.1Nächste Schritte

Die Träger von Kindertageseinrichtungen sollen gebeten werden die Initiierung und Pflege von Netzwerken zum Thema “Notfallbetreuung und Randzeitenbetreuung“ in ihren Kindertageseinrichtungen weiterhin zu unterstützen.

3. Ausblick

Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss über die Ergebnisse der einzelnen Prüfmaßnahmen:

            Bedarfsermittlung an Krankenhäusern (s. Pkt. 2.1)

            Finanzierung von erweiterten Öffnungszeiten (s. Pkt. 2.2)

            Höhe des Kostenbeitrages für Eltern für die Inanspruchnahme des Angebotes von Picco Bella (s. Pkt 2.3.)

in einer seiner nächsten Sitzungen informieren. Auf der Basis der Ergebnisse sollen dann Beschlüsse durch den Kinder- und Jugendausschuss gefasst werden.

Der Ratsantrag der Fraktionen der CDU und der Grünen vom 23.04.2012 ist damit erledigt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Anlagen

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