Entscheidungsvorlage - FB 45/0251/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bolzplatz Kleinbahnstraße (B1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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16.04.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Vorgeschichte:
Die ASEAG ist Eigentümerin des Grundstückes Kleinbahnstraße 19 in Aachen Brand. Die Stadt betreibt seit 1978 auf einer Teilfläche von ca. 600 qm einen öffentlichen Bolzplatz und zahlt hierfür eine jährliche Pacht in Höhe von 300,00 €.
Der gesamte Platz ist inzwischen stark sanierungsbedürftig. Nach schriftlicher Auskunft des Aachener Stadtbetriebs würden die dringend erforderlichen Reparaturarbeiten und die Sanierung des Ballfangzaunes und Maschendrahtgeflechts ca. 2.500,00 € Kosten verursachen.
In der Anfangszeit wurde der Bolzplatz stark frequentiert. Durch die Anwohner kam es zu Beschwerden aufgrund der Lärmbelästigung. Hierdurch wurde der Bolzplatz abgeschlossen. Die Anwohner der Kleinbahnstraße Hausnummer 4 erklärten sich vor Jahren bereit, den Schlüssel aufzubewahren und bei Bedarf an die Kinder/Jugendlichen auszugeben. Dies wurde von den Nutzern des Bolzplatzes angenommen. Entsprechende Hinweise waren am Bolzplatz angebracht.
2. Aktuelle Ausgangslage:
Die Bezirksvertretung B 1 hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 beschlossen, den Bolzplatz zu schließen. - Siehe Anlage 1
Begründung:
- Der Bolzplatz wird seit November 2011 nicht mehr genutzt
- Die Kinder weichen auf die neu errichtete Spielwiese am Freunder Heide Weg aus; diese sei gut und gefahrlos zu erreichen und besser geeignet
- Frühere Beschwerden wegen Lärmbelästigung, da enge Wohnbebauung
- Bei Beibehaltung des Platzes werden hohe Instandhaltungskosten entstehen, die besser in attraktivere Standorte zu investieren sind (Gregorstraße, Freunder Heide Weg), zumal es sich hier nicht um ein städtisches Grundstück handelt
Bei der aktuellen Ortsbegehung durch FB 45 wurde der Bolzplatz in einem schlechten Zustand und stark renovierungsbedürftig vorgefunden.
Durch das „Abgeschlossensein“, sind die Kinder und Jugendlichen abgeschreckt den Platz spontan zu nutzen. Hinweise auf den „Schlüsseldienst“ sind nicht vorhanden.
3. Stellungnahme des Fachbereichs:
Im Lebensraum Brand leben ca. 2.800 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 25 Jahre, mögliche Nutzer eines Bolzplatzes.
Zurzeit sind in Brand folgende Ballspielgelegenheiten zu finden. (ausgehend vom Standort Kleinbahnstraße)
- Spielwiese (kein Bolzplatz) Freunder-Heide-Weg = 1,2 km (Querung und Nutzung Freunder Land Straße)
- Am Tiergarten = 1,6 km (Nutzung und Querung Freunder Land Straße)
- Bolzplatz Rollefstraße = 1,1 km (Nutzung Freunder Land Straße und Querung Trierer Straße)
- Bolzplatz Beckerstraße = 1,6 km (Nutzung Freunder Land Straße und Querung Trierer Straße)
- Bolzplatz Schagenstraße = 1,9 km (Nutzung Freunder Land Straße und Querung Trierer Straße)
- Franz-Wallraff-Straße = 1,6 km (Nutzung Freunder Land Straße und Querung Trierer Straße)
Somit bietet der Bolzplatz Kleinbahnstraße für die umliegend wohnenden Kinder und Jugendlichen die einzige Möglichkeit ohne Querung der Freunder Land Straße bzw. der Triererstraße einen ausgewiesenen Bolzplatz zu erreichen.
Die Spielwiese am Freunder Heideweg ist mit einem Bolzplatz nicht gleichzustellen und ist auch als solcher nicht ausgewiesen und hergerichtet.
Die Bezirksvertretung Brand bat die Fachverwaltung zu prüfen, inwieweit die Tore des Bolzplatzes Kleinbahnstraße auf den Spielplatz Georgstraße versetzt werden können, um dort – in der Nähe des Bolzplatzes Kleinbahnstraße - ein Spielfeld anzulegen. Aus Platzgründen ist daher nur bei völliger Umgestaltung des gut eingerichteten und angenommenen Spielplatzes die Errichtung einer entsprechenden Spielwiese möglich. Eine Alternative zu einem Bolzplatz entsteht hierdurch nicht.
Bedingt durch die vorhandene Wohnbebauung an dieser Stelle darf aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ein Bolzplatz nicht neu errichtet werden.
Bei Schließung des Bolzplatzes Kleinbahnstraße, der entsprechend Bestandschutz besitzt, könnte daher an dieser Stelle aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zu späterer Zeit kein neuer Bolzplatz mehr entstehen.
4. Empfehlung der Fachverwaltung
Der Bolzplatz Kleinbahnstraße ist aufgrund der dichten Bebauung und der hohen Anwohnerzahl im Wohngebiet entlang der Freunder Landstraße (stadtauswärts rechte Seite) / Schrouffstraße optimal gelegen und wurde als willkommene Entlastung des Spielplatzes Georgstraße eingerichtet.
Die Tatsache, dass heute eine Nutzung tatsächlich nicht mehr stattfindet, kann mit dem schlechten Zustand des Platzes, mit der Schließsituation und den fehlenden Hinweisschildern zusammenhängen.
FB 45 hält es vor Aufgabe des Bolzplatzes daher für zwingend erforderlich mit den Anwohnern, und hier
im Besonderen mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
Eine entsprechende Befragung / Diskussion mit den Betroffenen wurde in der Vergangenheit nicht durchgeführt.
Dies kann in Form eines „Runden Tisches“ unter Beteiligung der Bezirksverwaltung erfolgen.
Sollte von den dort lebenden Familien keinerlei Bedarf benannt werden, empfiehlt auch FB 45 die Schließung des Bolzplatzes umzusetzen.
Bis zur endgültigen Klärung sollte daher der Beschluss der Bezirksvertretung Brand ausgesetzt werden.
Mittel zur Aufbesserung von Bolzplätzen stehen im Haushalt für 2013 zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Keine Finanziellen Auswirkungen, da Sachstandsbericht.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,8 MB
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