Kenntnisnahme - FB 45/0247/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Der Freizeitstättenbedarfsplan ist ein Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans und damit der Jugendhilfeplanung, die u. a. eine wesentliche Voraussetzung zur Erlangung von Zuschussmitteln aus dem Landesjugendplan darstellt. In dem bestehenden Freizeitstättenbedarfsplan von 2002 sind die Jugendfreizeitstätten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) der Stadt Aachen sowohl in kirchlicher, freier als auch in kommunaler Trägerschaft erfasst.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan in seiner aktuellen Fassung, verabschiedet vom Rat der Stadt Aachen am 21.04.2010 für die laufende Ratsperiode, nimmt als Sonderformen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit den Abenteuerspielplatz, das Spielhaus im Kennedypark, den Jugendtreff Knutschfleck für lesbische und schwule Jugendliche und junge Erwachsene und den Jugendbus mit auf.

 

2. Gesetzliche Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans

 

§ 80 SGB VIII bestimmt, dass „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen haben und den Bedarf unter der Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen (...)für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen haben; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann“.

 

3. Planungsziel

 

Der Kinder- und Jugendförderplan sieht als eine Maßnahme zur Planung und Qualitätssicherung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit unter anderem die Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplanes vor.

 

Sein Ziel ist es (Zitat FSBP 2002),

 

„ ... aufzuzeigen, wie die Bedarfe an Offener Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen befriedigt werden können.

 

Er spricht Empfehlungen aus wo,
 

  • der Bau einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig wird,
  • vorhandene Räume neu genutzt werden können,
  • vorhandene Offene Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet oder neu gefördert werden soll,
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit in bisheriger Form und Umfang nicht mehr notwendig ist,
  • Einrichtungen sich mit ihren Konzepten, Zielen und Angeboten neu positionieren sollten.

 

Diese Empfehlungen geschehen auf der Grundlage von Bedarfs- und Bestandserhebungen in den Sozialräumen und aufgrund besonderer Bedarfe über den Sozialraum hinaus.

 

Aufgrund dieser Empfehlungen sollen Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, Planung zu vollziehen, Fördermittel adäquat einzusetzen, mit den Trägern der OKJA Leistungsvereinbarungen zu treffen, Planungssicherheit zu geben und somit die Offene Kinder- und Jugendarbeit abzusichern."

 

Der fortzuschreibende Freizeitstättenbedarfsplan soll die Grundlage bilden für die Leistungsvereinbarungen der nächsten Wahlperiode ab 2015.

 

4. Zusammensetzung einer Untergruppe

 

Die AG nach § 78 SGB VIII - „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ - beschließt im Mai 2011 die Bildung einer entsprechenden Untergruppe, die die Arbeiten zum Freizeitstättenbedarfsplan tätigt.

 

Die Gruppe setzt sich aus je einem Vertreter des

 

  • städtischen Trägers
  • katholischen Trägers
  • evangelischen Trägers
  • freien Trägers
  • FB 45/100
  • Landesjugendamtes

 

zusammen.

 

Die Untergruppe arbeitet unter Federführung von FB 45/300. Bedarfsorientiert sollen weitere Vertreter hinzugezogen werden.

 

5. Vorgehensweise

 

Durch die Untergruppe wurde ein grobes Raster erstellt, das die Konkretisierung des Begriffs der "Freizeitstätten" umfasst und die Struktur von Bedarfsanalyse und Bedarfsermittlung beschreibt.

Durch die Entscheidung, den Sozialraum Aachen Innenstadt exemplarisch zu bearbeiten, wurden die Streetworker in die Untergruppe aufgenommen.

 

Nach Vorstellung der Untergruppe soll die Bedarfsermittlung durch eine Befragung der jungen Menschen erfolgen.

 

Da nicht nur die jungen Menschen, die regelmäßig bzw. unregelmäßig die offenen Einrichtungen besuchen, zu ihrem Freizeitverhalten befragt werden sollen, sondern auch die jungen Menschen Gehör finden sollen, die zzt. keine Einrichtungsbesucher sind, wurde vor dem Hintergrund der quantitativen Menge an anstehenden Befragungen von jungen Menschen in den einzelnen Sozialräumen seitens der AG nach § 78 SGB VIII im Juni 2012 befürwortet, dass die Bedarfsermittlung extern ausgeschrieben werden soll.

Als Grundlage dafür wurde eine Planungskonzeption von der Untergruppe erarbeitet. Die Ausschreibung erfolgte im November 2012.

 

Im Dezember 2012 wurden die vorliegenden Angebote (SO.CON, Institut der Hochschule Niederrhein und Faktor Familie aus Bochum) besprochen. Die bessere Bewertung durch die Untergruppe erhielt das Angebot der Firma „Faktor Familie“.

 

Bei einem Gespräch zwischen den Leitungen der Planungsabteilung, Soziale Dienste und Jugendpflege, dem Sprecher der AG nach § 78, dem Sprecher der AGOT und dem Sprecher der AGOJA wurde vereinbart, das bisher erstellte Raster von der Untergruppe und dem Anbieter ausarbeiten zu lassen. Der Anbieter „Faktor Familie“ stellte in seinem Angebot für die Erhebung einen Zeitrahmen von vier Monaten in Aussicht. Unter Berücksichtigung weiterer Absprachen und einer Nachbereitung durch die Fachleute vor Ort wird mit einer endgültigen Ausarbeitung zum Ende des Jahres 2013 gerechnet.

 

Das Prüfverfahren wurde vom RPA mit Datum vom 15.03.2013 genehmigt. Die Unterlagen werden nunmehr an die Fraktionen weitergereicht.

 

Die einmalig anfallenden Kosten° in Höhe von 10.000 Euro zur Durchführung der externen Befragung stehen unter dem Produktsachkonto der Jugendhilfeplanung zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

10.000 Euro

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Produktsachkonto 54310000 PSP 4-060301-920-4   -   8.000 Euro

Produktsachkonto 54310000 PSP 4-060201-920-8   -   2.000 Euro

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Anlagen

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