Kenntnisnahme - FB 61/0913/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung einer Parkordnung in der ScherbstraßeAntrag der CDU-Bezirksfraktion vom 12.09.2012 , lfd. Nr.68
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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10.07.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach die Gehwegbereiche in der Scherbstraße 15 sowie 25 und 27 mit Absperrpfosten versehen werden, um das regelmäßige Überfahren zu verhindern, und im Bereich des Haus 14 ein Haltverbot eingerichtet wird, um den Begegnungsverkehr zu erleichtern. Der Antrag vom 12.09.2012 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 12.09.2012 beantragt die CDU-Bezirksfraktion die Einführung einer Parkordnung in der Scherbstraße.
Zuletzt wurde die Bezirksvertretung Aachen-Richterich in ihrer Sitzung am 04.11.2009 mit einer Mitteilung der Verwaltung darüber unterrichtet, dass in der Tempo-30-Zone grundsätzlich Parkstreifenmarkierungen entbehrlich sind, weil am Fahrbahnrand geparkt werden darf. Eine Auffrischung früherer Farbmarkierungen kann wegen der geänderten Anforderungen an die Belange des fließenden Verkehrs und veränderter Zufahrtssituationen nicht durchgeführt werden. Demnach müsste eine vollständige Überplanung des ruhenden Verkehrs erfolgen. Zwischenzeitlich sind große Teilbereiche der Fahrbahn im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme erneuert worden.
Aufgrund des vorliegenden Antrags wurde die Situation erneut vor Ort geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer am Fahrbahnrand parken, soweit sich dies mit den vorhandenen Grundstückszufahrten in Einklang bringen lässt. Wegen der geringen Straßenbreite ist an vielen Stellen auch das Parken gegenüber den Zufahrten problematisch. Die Anlieger haben sich zwischenzeitlich mit den örtlichen Bedingungen arrangiert. Die verbindliche Festlegung einer Parkordnung würde faktisch zu einer Verringerung des Parkplatzangebotes führen, da bei einer Regelung Standardradien zugrunde gelegt werden müssten. Außerdem haben die Anlieger bei der heutigen Situation die Möglichkeit, durch ihr Parkverhalten das Verkehrsgeschehen zu beeinflussen.
Vor Ort wurde festgestellt, dass die Gehwegoberflächen im Bereich des Hauses 15 sowie der Häuser 25 und 27 durch Überfahren mit Kraftfahrzeugen bei Ausweichmanövern stark beschädigt worden sind. Diese Gehwegbereiche sollten daher abgepollert werden, um ein weiteres Überfahren und damit verbundene Beschädigungen zu verhindern. Um den Zweirichtungsverkehr ohne Ausweichen über die Nebenanlagen zu ermöglichen, wird ein Haltverbot im Bereich des Hauses 14 eingerichtet. Diese Maßnahmen können als laufende Geschäfte der Verwaltung im Rahmen der Unterhaltung umgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,1 kB
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