Kenntnisnahme - FB 61/0964/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-ZoneBürgerantrag vom 10.05.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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10.09.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein Anwohner der Melatener Straße bemängelt die Fahrgeschwindigkeiten im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und Höhenweg und beantragt in diesem Abschnitt geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen.
Die Melatener Straße verläuft von der Turmstraße über die Halifaxstraße bis zum Pariser Ring. Der durch den Anwohner genannte Abschnitt ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und ist umsäumt mit Wohnbebauung. Im unteren Abschnitt zwischen Höhenweg und Turmstraße betreibt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung aufgrund der dortigen Kindertragesstätte eine Geschwindigkeitsmessstelle.
Der Antragssteller hat sein Anliegen bereits Ende 2011 an die Verwaltung herangetragen. Die Messergebnisse des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, die auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden, wurden daraufhin ausgewertet und dem Antragssteller mitgeteilt. Diese Kontrollen werden über einen kürzeren Zeitraum durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2011 wurden dabei 68 Fahrzeuge kontrolliert, wobei lediglich 9 Fahrzeugführern ein Verwarnungsgeld und einem Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt wurde.
Um ein verwertbares Geschwindigkeitsprofil zu erhalten wurde die Städteregion Aachen im Rahmen der Amtshilfe gebeten, eine Dauermessung über einen Zeitraum von 1 Woche durchzuführen. Die Übersicht der Auswertung ist als Anlage beigefügt.
Über den gesamten Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Halifaxstraße 4082 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 2691 Fahrzeuge gezählt. Im ahndungsfähigen Bereich (über 40 km/h) lagen in Fahrtrichtung Halifaxstraße 488 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 150 Fahrzeuge. Prozentual lagen die Überschreitungen damit bei 12% bzw. 5,6%.
Die V85 (Geschwindigkeit die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wurde) lag bei 39 km/h in Richtung Halifaxstraße und bei 36 km/h in Richtung Turmstraße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge lag bei 30 km/h bzw. 27 km/h. Das Messgerät der Städteregion ist ohne Anzeigetafel und somit für den Fahrzeugführer kaum wahrnehmbar, so dass die Messergebnisse nicht durch visuelle Warnhinweise verfälscht werden können.
Dem Antragsteller wurden die Messergebnisse mitgeteilt. Ebenfalls wurde ihm mitgeteilt, dass es im Bereich der Melatener Straße keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Polizei hatte bereits Ende 2011 mitgeteilt, dass innerhalb der letzten 3 Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit Unfallursache Geschwindigkeit festgestellt wurde.
Da der Antragsteller die Messergebnisse der Verwaltung anzweifelt, hat er eine Geschwindig-keitsanzeigetafel der Verkehrswacht anbringen und auswerten lassen. Diese Anzeigetafeln unterliegen im Gegensatz zu den Messgeräten der Städteregion keiner Eichpflicht. Zur Genauigkeit der Messergebnisse kann daher von hier aus keine Angabe gemacht werden. Vorausgesetzt die Messungen können trotz evtl. Ungenauigkeiten herangezogen werden, zeigen diese, dass in Fahrtrichtung Halifaxstraße lediglich 22 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich, über 40 km/h, gelegen haben. In Fahrtrichtung Turmstraße, in der die Anzeigetafel für den Fahrzeugführer nicht sichtbar war, lagen sogar nur 15 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. In beiden Fahrtrichtungen sind somit lediglich 19 % aller Fahrzeuge über 40 km/h gefahren.
Nach Beurteilung durch Verwaltung und Polizei sind die Fahrgeschwindigkeiten als unauffällig einzustufen, da die Überschreitung der Ahndungsgrenze von 40 km/h geringer als 25 % ist. Erst ab einer Überschreitung von 25 % ist vorgesehen, durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ab einer Überschreitung von 40 % sind planerische Maßnahmen vorgesehen. Es sind daher keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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(wie Dokument)
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287,1 kB
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