Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0937/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -hier:- Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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11.09.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Verschiebung der Fläche für Gemeinbedarf um 6,50 m nach Westen,
- in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 4 werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ohne Einschränkung des Nutzerkreises ausnahmsweise zugelassen.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Sie empfiehlt dem Rat, die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Verschiebung der Fläche für Gemeinbedarf um 6,50 m nach Westen,
- in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 4 werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ohne Einschränkung des Nutzerkreises ausnahmsweise zugelassen.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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415,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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404,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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8
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(wie Dokument)
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346 kB
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