Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0220/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplans 2014 eine Stelle für einen technischen Mitarbeiter / eine technische Mitarbeiterin für die Abteilung FB 61/30 einzurichten und mit Entgeltgruppe 12 TVöD auszuweisen.  

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Bereich der Verkehrsplanung hat dahingehend eine Verschiebung der Arbeitsanforderun-

gen stattgefunden, dass zunehmend übergeordnete Ziele der Stadtverkehrspolitik zu definieren sind, in die Einzelprojekte eingebunden werden müssen.  

 

Gesellschaftliche Faktoren wie der demographische Wandel, verschärfte umweltpolitische Anforderungen, neue Mobilitätstrends der Gesellschaft, aber auch die schwierige finanzielle Lage der Stadt geben dabei den Rahmen vor, in dem ein auf Dauer angelegter inter-

disziplinärer Planungsprozess unter Einbindung verschiedenster Akteure statt finden muss, mit dem die Mobilitätsstrategie der Stadt Aachen für die Zukunft organisiert werden soll.

Wichtige, sich aus diesem Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung ergebende Themen- und Aufgabenfelder sind zum Beispiel Mobilitätsmanagement und E-Mobilität, aber auch die verstärkte internationale Zusammenarbeit in Projekten wie Civitas Dynamo, RoCK oder Citizens Rail.

 

In der Abteilung 61/30 ist dieser Aufgabenkomplex mit seiner strategisch-konzeptionellen Ausrichtung bislang in der bestehenden Personalstruktur nicht berücksichtigt. Mit den vorhandenen Sachbearbeiterstellen kann diese Arbeit nicht abgedeckt werden, einerseits da die bestehende Auslastung keine Kapazitäten dafür übrig lässt, andererseits aber auch, da die hohe Komplexität besondere Anforderungen an die Qualifikation des Bearbeiters stellt.

 

Um den auch in den zuständigen politischen Gremien formulierten Anforderungen dennoch gerecht werden zu können, wurde bislang die Möglichkeit genutzt, größtenteils durch Drittmittelfinanzierung  eine Bearbeitung dieser zukunftsweisenden Themenfelder durch einen befristet eingestellten Mitarbeiter sicherzustellen.

 

Aus Sicht des Fachbereichs und des Dezernates III ist es jedoch erforderlich, in der Abteilung 61/30 auf Dauer eine Stelle einzurichten, mit der diese konzeptionell und strategisch bedeutsamen Projekte der Verkehrsplanung bearbeitet und in ein gesamt-städtisches verkehrspolitisches Zielsystem eingebunden werden.

 

Wesentliche Aufgaben dieser auf Dauer einzurichtenden Stelle sind:

Verkehrsentwicklungsplanung

►  Mitarbeit an der Konzeption der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP)

►  Gestaltung und Betreuung des kontinuierlichen Planungsprozesses

►  Mitarbeit bei der Formulierung von Zielen, Strategien, Handlungsprogrammen

►  Erarbeitung, Implementierung, Umsetzung eines Evaluierungsinstrumentariums  

 

 

Die Erarbeitung des VEPs  hat für die Stadt Aachen allerhöchste strategische Bedeutung. Der laufende Prozess mit der Erarbeitung eines Leitbildes 2050, einer Mobilitätsstrategie 2030 und eines aktuellen Maßnahmenprogramms 2018 bindet fast 100 Stakeholder aus Politik, Institutionen, Verbänden in Stadt und Region in die Arbeit einer Lenkungsgruppe und von acht Fachkommissionen ein. Mit diesem auf Kommunikation und Austausch orientierten Prozess soll eine dauerhafte, von möglichst vielen Gruppen getragene Entwicklungs-perspektive für den städtischen Verkehr erzielt werden. Das sehr personalintensive Vorgehen soll dazu beitragen, eine dauerhafte Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes für Aachen zu ermöglichen und eine stringente zielgerichtete Investitionspolitik umzusetzen.

Der Prozess wird lediglich durch eine externe Moderations- und Prozesssteuerung begleitet. Der VEP wird sozusagen im Haus erstellt, die andernorts anfallenden hohen Gutachter-kosten werden somit eingespart.

(Zum Vergleich: der VEP von 1994/95 wurde mit einem damaligen Investitionsvolumen von über 1,4 Mio DM extern beauftragt.)             

 

Mobilitätsmanagement

►  Erarbeitung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen

►  Aufbau eines umfassenden Mobilitätsmanagementprogramms

► Aufbau von Programmen des Mobilitätsmanagements bei Investorenvorhaben und

     sonstigen Großprojekten sowie Einzelfallbegutachtung

 

Das Themenfeld des Mobilitätsmanagements ist von großer Bedeutung für die Entwicklung

des urbanen Verkehrs. Verkehrsverhalten wird zunehmend stärker durch organisatorische Maßnahmen beeinflusst.

So hat die Stadt Aachen beispielsweise mit Maßnahmen im betrieblichen Mobilitäts-management, bei der frühzeitigen Angebotsinformation für Neubürger oder auch in der

Gestaltung von Mobilitätsangeboten für Senioren erste Erfolge erzielen können, die u.a.

maßgebend zur Vermeidung einer Umweltzonenausweisung beitragen konnten.  

Mit dem Aufbau eines umfassenden Mobilitätsmanagementkonzeptes, das alle Zielgruppen und sektoralen Mobilitätsaspekte beinhaltet, wird ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftsorientierung der Stadt geleistet, der sich direkt auch für den Wirtschaftsstandort  Aachen- etwa durch eine weitergehende Reduktion der kostenintensiven Stellplatz-herstellungsverpflichtung bei Durchführung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements bei Investoren - bemerkbar macht.

 

Elektromobilität

► Konzeptionierung der städtischen Strategie „Elektromobilität“

► Erarbeitung und Umsetzung von entsprechenden Einzelmaßnahmen 

 

Die Entwicklung elektromobiler Antriebe wird derzeit mit Nachdruck von der deutschen aber auch internationalen Fahrzeugindustrie betrieben. Die Ausbreitung dieses Antriebsystems verspricht nicht nur großes Problemlösungspotential für die aktuellen städtischen Aufgaben der Luftreinhalteplanung und der Lärmsanierung sondern trägt – angesichts der sich abzeichnenden Verteuerung fossiler Antriebsstoffe – auch zur Sicherung der zukünftigen Mobilitätsansprüche bei. Die kommunale Infrastruktur muss neue Ansprüche für e-Fahrzeuge aller Art erfüllen. Daher muss die Stadt sich gleichzeitig aktiv für die Integration der Belange in die Planungsprozesse einbringen.

Unter anderem beteiligt sich die Stadt an Forschungsprojekten wie  „Civitas-Dyn@mo“(EU, Direktion Verkehr) oder e-move (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), in denen u.a. nachhaltige Verkehrsentwicklung und praktische Lösungen zur Integration von e-Mobilität in Städten untersucht werden. So werden aktuell etwa  mit der GEWOGE Anreize zur Nutzung elektromobiler Verkehrsangebote für Mieter verschiedener Wohnobjekte erarbeitet oder z.B. mit der RWTH die Einführung von E-Mobilitätsstationen und eines umfassenden Pedelec-Verleihangebotes geprüft.

 

Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 12 TVöD ausgewiesen und soll mit einem internen

Mitarbeiter besetzt werden.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2014)– zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Information des Personalrates nach § 65 Abs. 1 LPVG  ist erfolgt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

62.400  €

62.400  €

72.800  €

72.800  €

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

79.000 €

79.000 €

237.000 €

237.000 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

-16.600 €

-16.600 €

- €

-164.200 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0 €

 

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten der Stelle

Personalkosten Ingenieur/in, EG  12              =                                                       ca. 79.000.- €/ Jahr              

 

Finanzierung durch Fördermittel

Im Rahmen des Projekts CIVITAS wurden Fördermittel zur Finanzierung von Personalkosten bei FB 61 in einer Gesamthöhe von 178.800€ bis 2016 bewilligt.

 

Von den zu tragenden Personalkosten für diese einzurichtende Stelle sind im städtischen Haushalt im PSP-Element  4-120201-905-5 Verkehrsentwicklungsplanung – CIVITAS, Sachkonto „5019 sonst. Beschäftigte“ ab 2014 folgende Aufwände eingeplant:      

2014:                            62.400  .-€

2015:                            62.400              .-€                                                  

2016:                             10.400  .-€

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Insgesamt                135.400 -€  Aufwände  

 

Weitere 43.600 € werden bereits im Jahr 2013 zur Refinanzierung von Personalkosten im Zusammenhang mit dem CIVITAS-Projekt eingesetzt.

 

Die entsprechenden Einnahmen sind im städtischen Haushalt ebenfalls im PSP-Element  4-120201-905-5 Verkehrsentwicklungsplanung – CIVITAS , Sachkonto „4148 Zuschüsse“ wie folgt als Erträge eingeplant:

2014:                  150.000 .- €

2015:                            150.000 .- €

2016:                            150.000 .- €

Diese Beträge enthalten neben den o.a. Zuschüssen für die Personalkosten auch die Zuschüsse zu den anfallenden Sachaufwendungen und Dienstleistungen.

 

Der Fachbereich 61 wird sich bemühen, im Anschluss an den derzeitigen Bewilligungszeitraum weitere Fördermittel zur (Teil-)Finanzierung dieser Stelle einzuwerben.

 

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