Kenntnisnahme - FB 61/1017/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbenennung der Bewohnerparkzone Ost 2 (Blücherplatz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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12.11.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Antragstellerin beantragt den Bewohnerparkbereich „Ost 2“ (Blücherplatz) in „Aachen Nord“ umzubenennen.
Die erste Bewohnerparkzone wurde 1982 eingerichtet und erhielt die Bezeichnung „R“ (Rosviertel).
Die Planung bzw. Einrichtung weiterer Bereiche folgte, die jedoch immer mit dem Anfangsbuchstaben einer in der Zone vorhandenen Straße oder der Viertelbezeichnung benannt wurden. Nach dem keine entsprechenden Buchstaben mehr zur Verfügung standen wurden z.B. „Ost 1“ und „Ost 2“ nach der Lage in der Stadt benannt.
Der Bewohnerparkbereich „Ost 2“ wurde im Juli 2011 eingerichtet. Zu diesem Gebiet gehören folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
Aretzstraße zwischen Hein-Janssen-Straße und Blücherplatz
Bischofstraße
Blücherplatz
Dennewartstraße
Eintrachtstraße
Europaplatz
Joseph-von-Görres-Straße gerade Haus-Nr. 2-14 / 50-56
ungerade Haus-Nr. 1-21 / 49-59
Jülicher Straße gerade Haus-Nr. 44-156
Peliserkerstraße gerade Haus-Nr. 2-36
ungerade Haus-Nr. 47-55
Reimanstraße
Sigmundstraße gerade Haus-Nr. 22-26
ungerade Haus-Nr. 9-17
Talstraße
Der mit „Soziale Stadt Aachen Nord“ bezeichnete Bereich beinhaltet weit mehr Straßen als nur die der Bewohnerparkzone „Ost 2“. In Aachen Nord sind darüberhinaus auch die Bewohnerparkzonen „O“ (Rehmviertel) und „T“ (Thomashofstraße) erweitert. Ein nicht unerheblicher Bereich ist nicht von Bewohnerparkberechtigten betroffen.
Nach StVO (Straßenverkehrsordnung) darf die maximale Anordnung eines Bereiches auch in Großstädten 1000 Meter nicht übersteigen. Eine Zusammenlegung von Bereichen ist daher nicht möglich.
Eine Umbenennung würde zusätzliche Kosten für Beschilderung und den Austausch von Parkausweisen verursachen.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen hält die Verwaltung eine Umbenennung von „Ost 2“ in „ Aachen Nord“ nicht für sinnvoll.
Eine Alternative wäre noch die Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „BL“ (für Blücherplatz). Hiermit kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass eine als „Ost“ bzw. „Ost2“ bezeichnete Bewohnerparkzone im Stadtteil Aachen-Nord für Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich ist. In diesem Fall würden jedoch Kosten für eine Änderung der Beschilderung und ggfs den Austausch bestehender Parkausweise entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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533,3 kB
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