Kenntnisnahme - FB 61/1017/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag zur Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „Aachen Nord“ ab.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Antragstellerin beantragt den Bewohnerparkbereich „Ost 2“ (Blücherplatz) in „Aachen Nord“ umzubenennen.

 

Die erste Bewohnerparkzone wurde 1982 eingerichtet und erhielt die Bezeichnung „R“ (Rosviertel).

Die Planung bzw. Einrichtung weiterer Bereiche folgte, die jedoch immer mit dem Anfangsbuchstaben einer in der Zone vorhandenen Straße oder der Viertelbezeichnung benannt wurden. Nach dem keine entsprechenden Buchstaben mehr zur Verfügung standen wurden z.B. „Ost 1“ und „Ost 2“ nach der Lage in der Stadt benannt.

 

Der Bewohnerparkbereich „Ost 2“ wurde im Juli 2011 eingerichtet. Zu diesem Gebiet gehören folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

 

Aretzstraße                                           zwischen Hein-Janssen-Straße und Blücherplatz

Bischofstraße

Blücherplatz

Dennewartstraße

Eintrachtstraße

Europaplatz

Joseph-von-Görres-Straße              gerade Haus-Nr. 2-14 / 50-56

                                                        ungerade Haus-Nr. 1-21 / 49-59

Jülicher Straße                                          gerade Haus-Nr. 44-156

Peliserkerstraße                            gerade Haus-Nr. 2-36

                                                        ungerade Haus-Nr. 47-55

Reimanstraße                                         

Sigmundstraße                                          gerade Haus-Nr. 22-26

                                                        ungerade Haus-Nr. 9-17

Talstraße

 

Der mit „Soziale Stadt Aachen Nord“ bezeichnete Bereich beinhaltet weit mehr Straßen als nur die der Bewohnerparkzone „Ost 2“. In Aachen Nord sind darüberhinaus auch die  Bewohnerparkzonen „O“ (Rehmviertel) und „T“ (Thomashofstraße) erweitert. Ein nicht unerheblicher Bereich ist nicht von Bewohnerparkberechtigten betroffen.

Nach StVO (Straßenverkehrsordnung) darf die maximale Anordnung eines Bereiches auch in Großstädten 1000 Meter nicht übersteigen. Eine Zusammenlegung von Bereichen ist daher nicht möglich.

Eine Umbenennung würde zusätzliche Kosten für Beschilderung und den Austausch von Parkausweisen verursachen.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen hält die Verwaltung eine Umbenennung von „Ost 2“ in „ Aachen Nord“ nicht für sinnvoll.                                         

Eine Alternative wäre noch die Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „BL“ (für Blücherplatz). Hiermit kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass eine als „Ost“ bzw. „Ost2“ bezeichnete Bewohnerparkzone im Stadtteil Aachen-Nord für Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich ist. In diesem Fall würden jedoch Kosten für eine Änderung der Beschilderung und ggfs den Austausch bestehender Parkausweise entstehen.

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Anlagen

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