Entscheidungsvorlage - FB 11/0227/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010301, 010302, 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101, 021301 021401 und 050102 sowie Personal- und Versorgungsaufwendungen, die zentral von FB 11 veranschlagt werden

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne der oben genannten Produkte sowie die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2014 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie der vorgelegten Veränderungsnachweisungen für den Haushalt 2014 zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 wurde am 09.10.2013 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

 

Grundlage für die Beratung sind die ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten, die vom Fachbereich Finanzsteuerung den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt wurden sowie die als Anlage beigefügten Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan 2014 und zum Konsumtiven Finanzplan 2014.

 

Außerdem beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die finanziellen Veränderungen für Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie für bereits beschlossene Mehrbedarfe sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den Konten 50110000 (Dienstbezüge Beamte) und 50120000 (Entgelte) abgebildet. Die produkt- und kontenbezogene Verteilung wird unmittelbar für den Haushaltplan 2014 erfolgen.

 

 

zur Anlage Personalkostenverbund 2014 - 2017

 

  • Erhöhung der Besoldung und Versorgung  2014                                                                                                                                        

Die von der Landesregierung beschlossene gestaffelte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ist berücksichtigt (bis Bes.Gr. A 10: 2,95%, Bes.Gr. A 11 – A 12: 1% und

ab Bes.Gr. A 13: keine). 

 

  • Beschäftigtenentgelte, Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Versorgungskasse                                                                                                                     

Auf der Basis der Hochrechnung 2013 und unter Einbeziehung der bereits in den Fachausschüssen beschlossenen Mehrbedarfe - insbesondere für Maßnahmen im Kindertagesstättenbereich gemäß den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung und für den zusätzlichen U 3 - Ausbau sowie für den Personalmehrbedarf zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge - wurde der finanzielle Bedarf an Entgelten, Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigen kalkuliert. Für Tariferhöhungen in 2014 wurde eine 2,5%ige Erhöhung eingeplant. 

 

  • Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte

Die bisherige Praxis bei zweistufigen Besoldungserhöhungen bereits im Jahr des Bekanntwerdens die komplette Erhöhung (für die beiden Jahre) zu berücksichtigen, wurde aufgegeben.

 

Auf der Grundlage der Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen und unter Bezug der aktuellen Ausführungen in den Handreichungen der Gemeindehaushaltsverordnung (zu § 36 GemHVO) findet ab 2013 (zum Stichtag 31.12.) folgende Vorgehensweise Anwendung:

Sofern eine Besoldungsanpassung in mehreren Stufen vorgesehen ist und davon unterschiedliche Haushaltsjahre betroffen sind, ist eine Anpassung der gemeindlichen Pensionsrückstellungen jeweils haushaltsjahrbezogen vorzunehmen. Es besteht keine Verpflichtung (mehr) eine gesetzlich bestimmte Besoldungsanpassung mit einer künftigen Wirksamkeit bereits im Jahr der Gesetzesverkündung bei der Anpassung der Pensionsrückstellung zu berücksichtigen

Soweit aufgrund der stichtagsbezogenen Berechnung der Ist-Zahlen 2013 zum Stichtag 31.12. noch eine Aktualisierung der Planzahlen 2014 – 2017 erforderlich wird, ist vorgesehen, diese direkt in die Veränderungsnachweisung für die Sitzung des Finanzausschusses im Januar 2014 aufzunehmen.

 

  • Fortschreibung für die Jahre 2015 - 2017

Für die Jahre 2015 - 2017 werden die aktuellen Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Der Steigerungssatz für die Personalaufwendungen beläuft sich somit nur auf jeweils 1 Prozent in den Jahren 2015 - 2017.

Da davon auszugehen ist, dass auch künftige Besoldungs- und Versorgungsanpassungen bzw. Tariferhöhungen oberhalb der 1%-Grenze liegen werden, ist durch gezielte personalwirtschaftliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die höheren Besoldungs- und Tarifabschlüsse aufgefangen werden.

 

  • Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen

Seit Einführung von NKF werden die Versorgungsbezüge zentral im 010806 veranschlagt und ergebniswirksam gebucht. Die Einplanung der ertragswirksamen Auflösung von Pensionsrückstellungen erfolgte bisher durch den jahres- und stichtagsbezogenen Vergleich der Teilwertsummen der Leistungsempfänger. 

Aufgrund der Erkenntnisse im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten der vorangegangenen Jahre wurde die Berechnungsweise für die ertragswirksame Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Abstimmung mit den Fachbereichen Finanzsteuerung und Rechnungsprüfung überarbeitet. In Folge ist die kontenbezogene Darstellung im Produkt 010806 umgestellt worden. Den Planansätzen für Versorgungsbezüge und Beihilfen für Versorgungsempfänger (51110000 und 51410000) stehen entsprechende Erträge (Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen, Konten 45820010 und 45820020) gegenüber. Im Gegenzug sind Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (Konten 51520000 und 51610000) auszuweisen.

 

  • Sonstige Beschäftigte

Die Personalaufwendungen der Konten 50190000 (Sonstige Beschäftigte), z.B. für drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten (in einer Größenordnung von rd.

3,5 Mio. € in 2014) obliegen der Beschlussfassung der einzelnen Fachausschüsse.

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Anlagen

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