Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0225/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle "Haushaltskonsolidierung und Eigenbetriebscontrolling" im Fachbereich Finanzsteuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Fr. Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, für den Stellenplan 2014 die Einrichtung einer nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG bewerteten Sachbearbeiterstelle „Haushaltskonsolidierung und Eigenbetriebscontrolling“ im Fachbereich Finanzsteuerung, zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen unterhält derzeit 6 eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, im folgenden Eigenbetriebe genannt, zur Erledigung öffentlicher Aufgaben. Das Wirtschaftsvolumen dieser Eigenbetriebe beträgt ca. 240 Millionen Euro. Um das Ziel der haushalterischen Konsolidierung sowie einer wirtschaftlichen und effektiven Gesamtsteuerung zu erreichen, sind der Aufbau und die Umsetzung eines strukturierten Eigenbetriebscontrollings erforderlich.
Kernanliegen hierbei ist die Vernetzung der haushalterischen Erfassung der Eigenbetriebe zum Gesamthaushalt der Stadt Aachen. Die Vorstrukturierung haushaltsrelevanter Anmeldungen, der Aufbau eines stimmigen einheitlichen Berichtswesens gehören dabei ebenso zu dem breit gefächerten Aufgabenfeld wie die Aufbereitung der Wirtschaftspläne sowie der Aufbau bzw. die Unterstützung eines Chancen- und Risikomanagements oder etwa eines Kennzahlensystems.
Zur Bewältigung dieses Aufgabengebietes wurde im Jahr 2010 die Stelle „Eigenbetriebscontrolling“ im Fachbereich Finanzsteuerung, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG bzw. EG 11 TVöD, neu eingerichtet und nach erfolgloser interner Ausschreibung mit Wirkung vom 19.07.2010 mit einer externen Bewerberin besetzt.
Aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit dieser bisherigen Stelleninhaberin wurde die Funktion mit Wirkung vom 01.03.2012, zunächst für die Dauer der Elternzeit, vertretungsweise mit einem Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes nachbesetzt. Im Rahmen dieser Umsetzung erfolgte gleichzeitig der Übergang der bislang bei E 18 angesiedelten Aufgabe „Erstellung der Gebührenbedarfsberechnungen für die Bereiche Abfallwirtschaft, Friedhofswesen / Krematorium und Straßenreinigung / Winterdienst“ zur Kämmerei.
Nach Rückkehr der bisherigen Stelleninhaberin im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit am 20.02.2013 beantragt die Fachdienststelle die Einrichtung einer weiteren Vollzeitfunktion im Bereich Eigenbetriebscontrolling.
Die weitere Erarbeitung von Konzepten zur Umsetzung eines ganzheitlichen, einheitlichen, wirkungsvollen und effektiven Eigenbetriebscontrollings sowie der Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens erfordern nach Angaben des FB 20 den weiteren Verbleib eines zusätzlichen Mitarbeiters in diesem Bereich. Dieser soll zusätzlich strategische Aufgaben im Rahmen der zukünftigen Fortentwicklung der Haushaltskonsolidierung wahrnehmen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG - Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen - zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff | Fortgeschriebener Ansatz 2015 ff | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal- | 79.900 € | 79.900 € | 239.700 € | 239.700 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 79.900 € | 79.900 € | 239.700 € | 239.700 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / | 0,00 € |
0,00 €
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Für die Einrichtung einer neuen A 12 – Stelle ergeben sich finanzielle Auswirkungen, angelehnt an die Empfehlungen der KGSt, in Höhe von 79.900 € jährlich.
Die Personalkosten sind bereits im Personalkostenverbund berücksichtigt, da sich der künftige Stelleninhaber in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Stadt Aachen befindet und bereits seit März 2012 in diesem Bereich tätig ist. Es handelt sich deshalb bei der dauerhaften Stelleneinrichtung um keine Neueinstellung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, sondern um die Bindung von bestehendem Personal auf dieser Stelle.