Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0236/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen des Stellenplans 2014 für FB 37 die Einrichtung von neun Vollzeitstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für den Rettungsdienst (5 x A 8 BBesG; 4 x A 7 BBesG).

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Aktuelle Situation:

Mit derzeitigem Stand werden im Rahmen der Grundbedarfsabdeckung der Rettungsdiensteinsätze zwei Rettungstransportwagen (fortlaufend RTW) der Wache Stolberger Straße sowie ein RTW der Außenstelle Süd 100 % eingesetzt.

Darüber hinaus erfolgt durch den dritten RTW der Wache Stolberger Straße sowie durch den RTW der Außenstelle Nord die Heranziehung zur Grundbedarfsabdeckung für den Rettungsdienst in Höhe von 50 % der Vorhaltezeit. Die jeweils anderen 50 % der Vorhaltezeit dienen zur Eigensicherung der Zugeinsätze in Brandfällen, d. h. zur Absicherung der eigenen Feuerwehrkräfte.

 

Das Verhältnis der in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 kalkulierten Einsatzzahlen zu den tatsächlichen Einsatzzahlen der letzten Jahre lässt sich wie folgt auflisten:

 

Jahr

Kalkulierte Werte

gem. GBB 2013

Einsatzzahlen RTW

2007

17.000

19.006

2008

17.540

19.898

2009

18.100

20.173

2010

19.710

20.513

2011

20.200

21.003

2012

21.074

22.123

2013

21.500

noch keine Angaben vorhanden

 

Es ist erkennbar, dass die Einsatzzahlen seit dem Jahr 2007 durchschnittlich um rd. 500 Einsätze p. a. gestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass diese weiter steigen und auch für das Jahr 2013 den kalkulierten Ansatz in Höhe 21.500 Einsätzen überschreiten werden.

 

 

Rettungsdienstbedarfsplan 2014 – zusätzlicher Funktionsbedarf:

Infolge der o. g. Fallzahlenentwicklung ist mit Beschluss des Rates vom 13.03.2013 über den Rettungsdienstbedarfsplan 2014 (Drucksache FB 37/0020/WP16) eine Anpassung ab dem Jahr 2014 insofern vorgesehen, als dass sowohl der dritte RTW der Wache Stolberger Straße als auch der RTW der Außenstelle Nord aufgrund der Einsatzhäufigkeit zu 100 % zur Grundbedarfsabdeckung vorzuhalten und ausschließlich mit Funktionen des Rettungsdienstes zu besetzen ist.

 

Insofern sind zwei weitere Funktionen erforderlich (ein Fahrer RTW und ein Transportführer RTW).

 


Umrechnung Funktionsbedarf in Stellenbedarf:

Im Jahr 2011 erfolgte im gesamten Fachbereich Feuerwehr eine Organisationsüberprüfung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11). Bei der Organisationsüberprüfung wurde der sog. Personalausfallfaktor (PAF) den aktuellen Gegebenheiten angepasst und neu berechnet. Der PAF (= Fehlzeiten der Dienstkräfte) beziffert im Einsatzdienst die Anzahl der Stellen, die nötig sind, um eine Funktion an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können.

 

Für die Einsatzbeamten im Rettungsdienst wurde der PAF auf 4,326 festgesetzt.

 

Insofern bedarf es grundsätzlich der Einrichtung von jeweils 4,326 Stellen, um jeweils eine zusätzliche Funktion des Fahrers RTW und Transportführers RTW besetzen zu können.

 

 

Da im Bereich des Einsatzdienstes keine halben Stellen eingerichtet werden, sondern alle Stellen im Rahmen des 24-Stunden-Schicht-Systems als Vollzeit-Stellen eingesetzt werden, erfolgt insofern eine Verrechnung der Nachkommastellen hinzu:

 

  • 5 Stellen für die Funktion „Transportführer RTW“, auszuweisen nach A 8 BBesG lt. Funktionsbewertung gem. Orga-Bericht 2011 sowie

 

  • 4 Stellen für die Funktion „Fahrer RTW“, auszuweisen nach A 7 BBesG lt. Funktionsbewertung gem. Orga-Bericht 2011.

 

Personal-Plan-Kosten:

Hierbei wird – entsprechend des bisherigen Vorlageverfahrens (für den PVA) bzgl. Stelleneinrichtungen – auf die Werte des KGSt-Gutachtens zurückgegriffen.

 

Auf Grundlage der aktuellen Personalkostentabelle für Beamte 2013/2014 der KGSt-Materialie 4/2013: Kosten eines Arbeitsplatzes ergeben sich insofern folgende Werte als Plandaten ab dem Haushaltsjahr 2014:

 

  •                   5 A 8 - Stellen à 59.300,- € p. a. = 296.500 €

 

  •                   4 A 7- Stellen à 48.900,- € p. a. = 195.600 €

 

d. h. zunächst grundsätzlich insgesamt 492.100 € kalkulatorischer Personalkostenmehraufwand.

 

Deckung durch Gebührenmehreinnahmen:

Der Mehraufwand wird durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für das Jahr 2014 zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).

 

Die Mehreinnahmen sind bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 ff. durch FB 37 angemeldet worden.

 

Im Vergleich zu den o. g. durchschnittlichen Planwerten der Personalkosten gem. KGSt werden seitens FB 37 für die Gebührenbedarfsberechnung durchschnittliche Personalkosten des tatsächlich in den letzten Jahren für Rettungsdiensteinsätze eingesetzten Personals veranschlagt:

 

  •                   1 zusätzliche Funktion  A 8 = 226.870,48 € p. a.

 

  •                   1 zusätzliche Funktion A 7 = 207.969,09 € p. a.

 

d. h. gesamt 434.849,57 € zzgl. 5 % Querschnittsamtskosten in Höhe von 21.741,98 € = insgesamt eine Deckung in Höhe von 456.581,55 €  für das Jahr 2014, die zu 100 % in der Gebühr für das Jahr 2014 enthalten und auch bereits im Haushalt 2014 ff. veranschlagt ist.

 

Es besteht insofern eine Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten und den Werten, die für die Ermittlung bzw. nachträgliche Abrechnung der Gebühren tatsächlich zugrunde gelegt werden. Grundsätzlich ist die Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten zu Ist-Werten der Personalkosten nach Jahresabschluss ausgeglichen.

 

Der Dienststellenpersonalrat FB 37 ist über die beabsichtigte Stelleneinrichtung gemäß § 65 LPVG NW unterrichtet worden. Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates ist gemäß § 75 Nr. 1 LPVG NW – Anhörung bei der Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen (hier Stellenplan 2014) – ebenfalls angestoßen worden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlage

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Anlagen

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