Kenntnisnahme - FB 11/0254/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht: Planungen der Verwaltung zur zügigen Umsetzung der rechtlich vorgegebenen 48-Stunden-Regelung bei der Aachener Feuerwehrhier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.02.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Herr Laufen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2006 (GV. NRW. S. 442; AZVOFeu NW) regelt in § 2 Absatz 1, dass die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten Dienst leisten, unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes wöchentlich einschließlich Mehrarbeitsstunden im Jahresdurchschnitt 48 Stunden beträgt, wobei der Anteil des Bereitschaftsdienstes 19 Stunden beträgt.
Gemäß § 5 AZVO Feu können die Beamtinnen und Beamten über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Schichtdienst leisten.
Nach § 1 des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 203; FwDZulG NW) kann Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Schichtdienst, die sich zu einer freiwilligen, erhöhten wöchentlichen Regelarbeitszeit bereit erklärt haben, eine besondere Zulage gewährt werden. Diese kann für jede Dienstschicht bis zu 20 € betragen.
Bei der Stadt Aachen werden im Rahmen des Einsatzdienstes bei der Berufsfeuerwehr seit Jahren 54 Stunden pro Woche bzw. in der Leitstelle 50 Stunden pro Woche im Schichtdienst geleistet. Über die Dienstplangestaltung im Einsatzdienst wurde im Jahr 2000 eine Rahmendienstvereinbarung zwischen der Dienststelle und dem Dienststellenpersonalrat abgeschlossen.
Von der seit 2007 bestehenden Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 1 FwDZulG NW freiwillig eine erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit zu leisten, hat in den vergangenen Jahren die Belegschaft der Feuerwehr stets in breitester Mehrheit Gebrauch gemacht. Derzeit haben sich 314 von 323 Beamtinnen und Beamte erneut für die Opt-Out-Regelung entschieden.
2. Gesetzgebungsverfahren:
Der Landtag hat am 18.12.2013 das Gesetz zur Verlängerung der Opt-Out-Zulagengewährung bis 31.12.2016 beschlossen. Die abschließende Ausschussberatung über die Erhöhung der Zulage von derzeit 20 € auf 30 € pro Schicht steht mit Drucksache 16/4575 voraussichtlich am 13.03.2014 an, d. h. die Erhöhung ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht beschlossen worden. Hiervon ist jedoch aufgrund der derzeitigen Beratungsergebnisse der anderen Ausschüsse des Landtags NRW im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auszugehen.
3. Stellen-/Personalbedarfsberechnung:
3.1 Organisations-Untersuchung im Jahr 2011:
Im Jahr 2011 erfolgte im Fachbereich Feuerwehr eine Organisationsüberprüfung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11). Dabei wurden einvernehmlich 61 Funktionen als erforderliche Funktionsstärke für den Einsatzdienst (mittlerer Dienst) festgesetzt, wobei 53 Funktionen auf den Wachdienst und acht Funktionen auf den Leitstellendienst entfallen. Bei der Organisationsüberprüfung wurde auch der sog. Personalausfallfaktor (PAF) den damaligen Gegebenheiten angepasst und neu berechnet. Der PAF (= Fehlzeiten der Dienstkräfte) beziffert im Einsatzdienst des mittleren Dienstes die Anzahl der Stellen, die nötig sind, um eine Funktion an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können. Infolge dessen wurde festgestellt, dass zur Aufrechterhaltung des Dienstes bei einer 54-Stunden-Woche im Einsatz-/Wachdienst bzw. 50-Stunden-Woche in der Leitstelle, insgesamt 315 Planstellen zur Verfügung stehen müssen. Aufgrund der Differenz von Planstellen-Soll und Planstellen-Ist waren damals 14 Planstellen neu einzurichten.
3.2 Überschläge Stellen-/Personalbedarfsberechnung bei 48-Stunden-Woche:
Auf Basis der Werte gem. Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2011 ergibt sich in einer ersten überschlägigen Berechnung bei Umstellung von einer 54-Stunden-Woche (Einsatz-/Wachdienst) bzw. 50-Stunden-Woche (Leitstelle) auf eine 48-Stunden-Woche folgender Bedarf:
Planstellenbedarf (aus dem Jahr 2011) | Wochenarbeitszeit (= WAZ in Std.) | Gesamt-WAZ (in Std.) | max. WAZ p. P. ab 01.01.2017 (in Std.) | Planstellenbedarf ab 01.01.2017 |
278 Planstellen (Einsatz- / Wachdienst) | x 54 Std. | = 15.012 Std. | : 48 Std. | = rd. 313 Planstellen |
37 Planstellen (Leitstelle) | x 50 Std. | = 1.850 Std. | : 48 Std. | = rd. 38 Planstellen |
315 Planstellen (Gesamt) |
| = 16.862 Std. | : 48 Std. | = rd. 351 Planstellen |
Gesamtmehrbedarf auf Basis der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung 2011 | = rd. 36 Planstellen |
4. Erste Maßnahmen:
Im Hinblick auf den bevorstehenden Personalbedarf bei Wegfall der Opt-Out-Zulagenregelung und die erhebliche Anzahl an entstandenen Überstunden (vgl. PVA-Vorlage über die Aufhebung der Faktorisierung der für den Monat Januar 2014 erfolgten Auszahlung der Überstunden an die Einsatzbeamtinnen und –beamten der Feuerwehr Aachen), wurde entschieden, die Zahl der Anwärtereinstellungen ab 01.04.2014 für die nächsten vier Jahre von acht auf zwölf zu erhöhen. Die Indienststellung erfolgt jeweils nach erfolgreicher 18-monatiger Ausbildung zum 01.10. des Folgejahres.
Des Weiteren werden jeweils zusammen mit den eigenen 12 Anwärtern der Stadt Aachen weitere vier Personen über den Berufsförderdienst der Bundeswehr ausgebildet, deren Übernahme nach Feststellung der Eignung nach Abschluss der Ausbildung geplant ist.
Mithin werden die Anwärter der BF Aachen bei weiterer Zugrundelegung des 54-Stunden-Dienstplans perspektivisch eingestellt und könnten sodann bis zur Umstellung auf die 48-Stunde-Woche – unter Berücksichtigung von Einarbeitung und tatsächlicher Einsatzmöglichkeit – bereits zum Abbau bzw. Eindämmung von Überstunden beitragen.
Insofern soll der sich anzeigende Stellenbedarf bei Umstellung auf die 48-Stunde-Woche zum 01.01.2017 durch Ausbildung sowie durch externe Einstellungen gedeckt werden (12+4 fertige Brandmeister zum 01.10.2015 zzgl. 12+4 fertige Brandmeister zum 01.10.2016 zzgl. 4 externe Einstellungen bis 01.01.2017).
Andere Städte wählen derzeit den Weg der direkten Stellenausschreibung ohne Ausbildung. Dieser Bedarf kann nur durch Versetzungen von anderen Feuerwehren gedeckt werden. Derzeit würden ca. 2.500 Beamtinnen und Beamte in Deutschland fehlen, wenn alle Feuerwehren, die noch nicht auf die 48-Stunden-Regelung umgestellt haben, ad hoc umstellen würden.
Für die Verwaltung zeigt sich insofern der schrittweise Übergang zu einer 48-Stunden-Woche als sinnvoller an.
Des Weiteren ist geplant, die bereits mehrfach in Teilgebieten des FB 37 tätige Firma Forplan (Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m. b. H., Bonn) mit einer Organisationsuntersuchung hinsichtlich einer bedarfsgerechten Stellen- und Personalausstattung zu beauftragen.
Ein aktuelles Angebot wird derzeit geprüft. Danach soll unter Beachtung des Vergabe- und Beteiligungsverfahrens eine Beauftragung erfolgen.
Weitere Gründe, die zu einer Erhöhung der Planstellen führen können, sind die Umstellung auf den Notfallsanitäter, evtl. Ausweitung des Rettungsdienstes sowie die Anpassung des Personalausfallfaktors. Hierzu ist die Verwaltung im Gespräch unter Einbindung des Dienststellenpersonalrats FB 37 und externer Begleitung durch Forplan im Rahmen o. g. Untersuchung.
Darüber hinaus werden mit einer gezielten Personalentwicklung in den letzten Jahren, der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Dienststellenpersonalrat, der Ausstattung mit sehr gutem Material (z. B. neue Brandschutzkleidung), dem im Haushalt eingeplanten und bald anstehenden Sanierungsbau der Hauptwache, vermehrten Fortbildungen / Schulungen im Rahmen der Karrierewege, der Beibehaltung des 54-Stunden-Dienstes, der der einzelnen Feuerwehrbeamtin / dem einzelnen Feuerwehrbeamten aufgrund der Schichtzulagen eine höhere Monatsvergütung sichert, sowie der wiederholten Auszahlung der Überstunden weitere Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bei FB 37 verfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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