Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0255/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen des Stellenplans 2015 zwei neue Vollzeitstellen (Ausweisung nach EG 5 TVöD) im FB 32 für die Überwachung des fließenden Verkehrs  zur effektiveren Ausnutzung der vorhandenen Messtechnik einzurichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.: Darstellung des Vorgangs:

Infolge des Konzepts zur Geschwindigkeitsüberwachung durch (stationäre) Radaranlagen, das mit Vorlage FB 61/0978/WP16 dem Mobilitätsausschuss am 19.09.2013 vorgelegt wurde, und der befürwortenden Haltung des Mobilitätsausschusses zur effektiveren Ausnutzung der bereits eingesetzten Technik durch Mehrpersonal im  Rahmen der Beratung o. g. Vorlage sowie auch aufgrund der Bitte der Polizeidirektion Verkehr Aachen beantragt FB 32 die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung.

 

Die von der Polizeidirektion Verkehr Aachen mit Datum vom 11.10.2013 vorgelegte Statistik zeigt einen Anstieg von Verkehrsunfällen mit Personenschäden im Gebiet der Stadt Aachen in Höhe von 7 % bzw. von Verkehrsunfällen mit Personenschäden der Kategorie 1 und 2 in Höhe von 21,67 % im Vergleich vom Jahr 2013 zu 2012 (Gesamt: 2012: 704; 2013: 755 bzw. VUP Kat. 1+2: 2012: 60; 2013: 73). In demselben Vergleichszeitraum sind die Unfallzahlen für die StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) um 40 % bzw. 30 % gesunken.

 

Sowohl vor dem Hintergrund einer Vielzahl von möglichen Einsatzorten, die über stationäre Anlagen nicht abgedeckt werden können, als auch vor dem Hintergrund der von der Polizeidirektion Verkehr Aachen im Rahmen der Unfallprävention geforderten Flexibilität bei der Reaktion auf veränderte Unfallzahlen und Verkehrsströme wird seitens der Fachdienststelle der Einsatz von mobilen Anlagen gegenüber stationären Anlagen bevorzugt.

 

Derzeit stehen dem FB 32 zwei Fahrzeuge mit mobiler Messtechnik zur Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs zur Verfügung. Von den drei derzeit dem FB 32 zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung zur Verfügung stehenden Kräften, werden zwei Kräfte nahezu ausschließlich (85 % Stellenanteil) sowie die dritte Kraft mit ¼ der Arbeitszeit (25 % Stellenanteil) für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung herangezogen.

Insofern ist die Besetzung beider Messfahrzeuge mit je einer Überwachungskraft täglich nur in einem Umfang in Höhe von durchschnittlich 5,30 Stunden möglich. Eine Erhöhung der durchschnittlichen Besetzungszeit ist nach Angaben der Fachdienststelle mit dem vorhandenen Personal nicht möglich.

 

Durch die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen könnte der durchschnittliche Stundenumfang der Besetzung der vorhandenen Messfahrzeuge annähernd verdoppelt werden.

 

Nach Angabe der Fachdienststelle bedarf es infolge der Einrichtung o. g. Stellen im Außendienst keiner Stellenmehrung / -einrichtung für den Innendienst (Bußgeldstelle).

 

Das Stellenbesetzungsverfahren soll schnellstmöglich nach Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses über die Stelleneinrichtung erfolgen.

 

2. Finanzielle Auswirkungen:

Die Einrichtung von zwei Vollzeitstellen mit einer Vergütung nach EG 5 TVöD zieht auf Basis der aktuellen KGSt-Personalkostentabelle 2013/2014 [vgl. Anlage 1 zur KGSt-Materialie 4/2013: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2013/2014)] folgende Personalkosten nach sich:

 

2 Stellen x 40.500 € p. a. = 81.000 € p. a.

 

Diese Kosten sind grundsätzlich nicht in den Plandaten des Personalkostenverbunds zum Haushalt 2014 enthalten. Daher wird darauf hingewiesen, dass FB 11 zu gegebener Zeit überplanmäßige Mittel zu Lasten von Einnahmepositionen aquirieren wird, um eine Deckung im Personalkostenverbund zu erzielen.

 

Darüber hinaus bedarf es der Einplanung von Kosten für eine zweitägige externe Schulung zur Bedienung des eingesetzten Messsystems in Höhe 1.200 € (600 € p. P.), die über den Planansatz auf PSP-Element 1-020702-900-7 (Kostenart 54130000) bei der Fachdienststelle abgedeckt werden können.

 

3. Deckung über Mehreinnahmen:

Durch die Ausweitung der Messtätigkeit wird seitens der Fachdienststelle bei sehr vorsichtiger Schätzung mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 260.000 € bei einer Fallzahlsteigerung von rd. 13.000 gerechnet.

 

Das derzeitige Fallzahlen-Einnahmen-Verhältnis lässt sich auf Basis qualifizierter Schätzung seitens der Fachdienststelle folgendermaßen darstellen:

 

Jahr

Fallzahlen

Einnahmen

2010

23.715

428.000 €

2011

24.473

440.000 €

2012

26.117

470.000 €

2013

25.482

460.000 €

 

Insofern übersteigen die zu erwartenden Mehreinnahmen die durch die Stelleneinrichtung verursachten Personalmehraufwendungen.

 

4. Beteiligungsverfahren:

Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung ist über die beabsichtigten Stelleneinrichtungen gemäß § 65 LPVG unterrichtet worden.

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen (hier Stellenplan 2015) – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschrieb-

e­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

152.000 €

0

780.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

48.500 €

0

243.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

103.500 €

0

537.000 €

0

0

+ Verbesserung

103.500 €

537.000 €

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Personalaufwand gem. KGSt-Gutachten (inkl. Pensions- & Beihilfezuführungen sowie Beihilfepauschale):

2 Stellen nach EG 5 TVöD x 40.500 € p. a. = 81.000 € p. a.

Für das Haushaltsjahr 2014 aufgrund voraussichtlicher Einstellung ab 01.06. anteilig (7/12): 47.250 € zzgl. 1.200 € einmalige Schulungskosten zur Bedienung der eingesetzten Messtechnik

 

Deckung durch Mehreinnahmen über Verwarn- und Bußgelder:

Durch die Ausweitung der Messtätigkeit wird seitens der Fachdienststelle bei sehr vorsichtiger Schätzung mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 260.000 € bei einer Fallzahlsteigerung von rd. 13.000 gerechnet. Für das Haushaltsjahr 2014 aufgrund voraussichtlicher Einstellung ab 01.06. anteilig (7/12): 151.666 €. Insofern ist eine Deckung avisiert (vgl. Erläuterungen).

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