Entscheidungsvorlage - FB 61/1085/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Am Burgberghier: Endausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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26.03.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Der Erstausbau der Straße “Am Burgberg” ist bis jetzt noch nicht komplett abgeschlossen. Zur Komplettierung fehlt der nord-westliche Gehweg inklusive der Bordsteinanlage. Die Fahrbahn ist in großen Teilen noch im Baustraßenzustand.
Planung:
Im Zuge des Endausbaus wird der Gehweg auf der nord-westlichen Seite der Straße „ Am Burgberg“ ausgebaut und in der Fahrbahn Binder- und Deckschicht aufgebracht. An drei Stellen wird die Asphaltfahrbahnfläche, zur Geschwindigkeitsdämpfung durch niveaugleiche Pflasterflächen unterbrochen.
Ausbau:
Der Gehweg wird mit grauen Betonplatten 30/30/8 cm hergestellt. Entlang der Grundstücksseite werden anthrazite Betonrippenplatten 30/30/8 cm als taktile Hilfe verlegt. Im Bereich der Einfahrten wird graues Betonpflaster 10/20/8 cm eingebaut. Zwischen Fahrbahn und Gehweg werden Betonbordsteine und eine Pflasterrinne versetzt.
Die Pflasterflächen in der Fahrbahn werden aus 16/24/14 Betonsteinpflaster hergestellt. Die Bauzeit ist mit 4 Wochen veranschlagt.
Bürgerbeteiligung:
Die betroffenen Anlieger werden per Anliegerinformation über die Baumaßnahme und die Beitragspflicht unterrichtet.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Kosten i. H. v. ca. 150.000,- € gerechnet.
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-00100-300-1 „Am Burgberg, Erschließung, Endausbau“, mit Mitteln i. H. v. 142.000,- € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-300-8 „Am Burgberg, Erschließung, Endausbau“ sind Mittel i. H. v. 18.000 € eingeplant.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Die Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Beiträge gemäß § 127 BauGB zu erheben sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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138,5 kB
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