Entscheidungsvorlage - B 06/0003/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von fünf Vertretern/Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes - AVV - gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet die folgenden 5 Personen in die AVV Verbandsversammlung bzw. wählt deren
Stellvertreter wie folgt:
Mitglieder:
- ______________________________
(OBM oder Vertreter)
- ______________________________
- ______________________________
- ______________________________
- ______________________________
Stellvertreter :
- ______________________________
- ______________________________
- ______________________________
- ______________________________
- ______________________________
Der Rat benennt Herrn OBM Marcel Philipp als Verbandsvorsteher.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgehend von den zunächst durch die Unternehmensverbünde getragenen Verkehrsverbünde wurde 1994 im damaligen Kooperationsraum 3 Aachen durch Stadt und Kreis Aachen der AVV gegründet. Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat das Land die Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet und die bisherigen 9 Räume auf nunmehr drei Kooperationsräume reduziert. Seit dem 1. Januar 2008 gehört der Zweckverband AVV gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland an, der insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs übernahm. Die kreisfreie Stadt Aachen, die Städteregion Aachen, der Kreis Düren und der Kreis Heinsberg bilden hierbei nun zusammen den kommunalen Aufgabenträgerverbund „Zweckverband Aachener Verkehrsverbund“ (ZV AVV). Jede Gebietskörperschaft entsendet gem. § 5 Abs. 2 fünf Mitglieder in die Zweckverbandsversammlung, hierunter ihren Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem benannten Bediensteten. Dort kommen die Mitglieder der Gebietskörperschaften zusammen, beraten und treffen politische Entscheidungen über den Nahverkehr im Gebiet des AVV. Dies ist die politische Ebene. Wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes ist es, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region Aachen zu planen, zu organisieren und auszugestalten. Er bestellt den Schienenpersonennahverkehr (Regional-Express und Regionalbahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrollierte deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Nahverkehrs mit den Kreisen und der kreisfreien Stadt Aachen ab.
Der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) ist in dem sogenannten 3-Ebenen-Modell organisiert. Neben der politischen Ebene des Zweckverbandes stellt die Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) die Managementebene des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund in der Rechtsform einer GmbH.
Das Management führt die Aachener Verkehrsverbund GmbH, sie setzt die politischen Entschlüsse praktisch um. Diese Gesellschaft ist im 100-prozentigen Eigentum des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund. Im Gegensatz zum kommunalen Aufgabenträgerverbund, der nur vereinzelt zusammenkommt, ist sie ständig aktiv. Sie erstellt Fahrpläne, gestaltet den verbundweiten Tarif und betreibt den Vertrieb. Außerdem setzt sie sich für die Weiterentwicklung grenzüberschreitender Ticketangebote in der Euregio ein. Die Aachener Verkehrsverbund GmbH handelt Kooperationsverträge mit den Verkehrsunternehmen aus, die das operative Geschäft im AVV betreiben.
Neben der politischen und Management-Ebene wird das operative Geschäft durch insgesamt sieben Verkehrsunternehmen betrieben, hierunter ASEAG, west und DKB.
Organe des Zweckverbandes sind gem. § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Die Stadt Aachen entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung AVV fünf Vertreter (darunter der
Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter oder einen von diesem benannten Vertreter) in die Verbandsversammlung.
Für den Fall der Verhinderung ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Gem. § 5 Abs. 1
Zweckverbandssatzung müssen die in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder der
Vertreterkörperschaft angehören (Ratsmitglieder) oder es muss sich um Dienstkräfte des Verbandsmitgliedes handeln.
Gemäß der am 17.05.1994 von den Hauptverwaltungsbeamten bzw. den politischen Repräsentanten der AVV-Zweckverbandsmitglieder vereinbarten und in der Sitzung der Verbandsversammlung am 31.05.1994 bestätigten Rotationsvereinbarung werden sowohl der Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter als auch Vorsitzende der Verbandsversammlung und seine beiden Stellvertreter jeweils für 2,5 Jahre gewählt. Die letzte Wahl erfolgte nach der Kommunalwahl 2009, so dass 2012 eine Neubesetzung erfolgt wäre.
In der 71. Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 25.09.2012 wurde mehrheitlich beschlossen, das Rotationsverfahren bis zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung nach der Kommunalwahl 2014 auszusetzen. Der bisherige Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter wurden bis zur konstituierenden Sitzung 2014 im Amt bestätigt.
Der Stadt Aachen stand gem. o.a. Rotationsvereinbarung zur Besetzung der Organe vom 17.05.1994 und Beschluss vom 25.09.2012 bis zur Kommunalwahl 2014 der Vorsitz der Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV zu. Nach der Kommunalwahl werden Vorsitz der Verbandsversammlung und die beiden Stellvertreterposten durch den Kreis Düren, die StädteRegion Aachen und den Kreis Heinsberg wahrgenommen werden. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter sind gem. § 5 Abs. 4 Zweckverbandssatzung aus der Mitte der Mitglieder der Verbandsversammlung zu wählen.
Die Position des Zweckverbandsvorstehers und seiner Stellvertreter wird gem. § 9 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder eines von ihm benannten Stellvertreters wahrgenommen. Gem. der o.a. Rotationsvereinbarung und dem Beschluss aus September 2012 wird der Verbandsvorsteher für 2,5 Jahre von der Stadt Aachen gestellt.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen und ihre Stellvertreter in die Verbandsversammlung AVV entsandt:
Mitglieder:
- Gisela Nacken, Beigeordnete
- Ratsfrau Gaby Breuer (CDU)
- Ratsherr Michael Janßen (CDU)
- Ratsherr Hans Heiner März (SPD)
- Ratsherr Roland Jahn (Grüne)
Stellvertreter:
- Uwe Müller, FB 61
- Ratsherr Eberhard Büchel (CDU)
- Ratsherr Hubert Rothe (CDU)
- Ratsherr Karl Schultheis (SPD)
- Ratsherr Achim Ferrari (Grüne)
In der abgelaufenen Wahlperiode war Zweckverbandsvorsteher:
- Stephan Pusch, Landrat des Kreises Heinsberg Zweckverbandsvorsteher
- Marcel Philipp, Oberbürgermeister Stad Aachen 1. Stellvertreter
Wolfgang Spelthahn, Landrat des Kreises Düren 2. Stellvertreter