Entscheidungsvorlage - FB 01/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 20 der Hauptsatzung benennt der Rat der Stadt sieben Ratsmitglieder als

Mitglieder des Integrationsrates sowie deren Stellvertreter/innen:

 

Mitglieder des Integrationsrates                                                      Stellvertreter/innen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) wird ein Integrationsrat gebildet.

 

Er besteht lt. § 20 der Hauptsatzung aus 21 Mitgliedern; 14 durch Urwahl gewählte Migranten-

vertreter/innen und 7 vom Rat der Stadt benannte Ratsmitglieder. Für jedes Ratsmitglied

soll eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter benannt werden.

 

Die 14 Migrantenvertreter/innen wurden durch Urwahl am 25.Mai 2014 gewählt.

 

Die Benennung der 7 Ratsmitglieder sowie der 7 persönlichen Stellvertreter/innen erfolgt

gemäß § 50 Absatz 3 GO. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag

und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommt, sind sie nach den

Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.

 

Auf Grundlage der Sitzverteilung im Rat würde sich die folgende Aufteilung ergeben:

 

Mitglieder insgesamt   CDU                SPD GRÜNE  DIE LINKE    FDP  PIRATEN   

 

                            7                       3           2          1               1            -            -

 

 

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