Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0004/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einstellung weiteren Personals in Übergangsheimen zur Betreuung der Flüchtlinge in einem Umfang von 1,5 VZÄ Sozialarbeit, ausgewiesen nach S 12 TVöD SuE und 1,0 Hausmeister, ausgewiesen nach EG 5 TVöD, befristet bis zuchst längstens 31.12.2015.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bezugnehmend auf die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 07.05.2014 hat Herr Emonts, Fachbereichsleiter des FB 50 die Fallzunahmen im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts und im Bereich der Flüchtlinge, ihrer Betreuung und Unterbringung skizziert. Zwar  haben sich die Fallzahlen im Juni und Juli etwas relativiert, gleichwohl besteht ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für die sozialarbeiterische und hausmeisterliche Betreuung. Von einer stärkeren Fallzunahme ab Herbst 2014 ist wieder auszugehen, zumal bereits für August 2014 weitere 42 Zugänge angekündigt wurden.

 

Per 30.06.2014 betreut der Fachbereich insgesamt 905 Personen in Übergangsheimen, davon 543 Flüchtlinge und 362 Wohnungslose. Entsprechend der bisherigen Fallzahlenschlüssel, ermittelt sich ein personeller Bedarf von insgesamt 12 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für die sozialarbeiterische Betreuung bei bestehenden 10,7 VZÄ. Der zusätzliche Bedarf beträgt somit 1,3 VZÄ. Da, wie oben bereits erwähnt in Kürze wieder mit einer stärkeren Fallzunahme zu rechnen ist, weicht FB 11 von dem Antrag des Fachbereiches ab – beantragt wurden 1,0 VZÄ -  und empfiehlt, zusätzliches Personal im Umfang von 1,5 VZÄ zur Verfügung zu stellen. Dies mag in Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Aachen nicht dem absolut Notwendigen zu entsprechen, wird sich aber noch im Verlaufe des Jahres 2014 relativieren. Im Zuge der Berechnung des hausmeisterlichen Personalbedarfs ermittelt sich derzeit ein aktueller Bedarf von 1,0 VZÄ Hausmeister.

 

Bezugnehmend auf die Ausführungen des Fachbereichsleiters, Herrn Emonts in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 07.05.2014 wird voraussichtlich noch in 2014, spätestens 2015 weiteres Personal in den Übergangsheimen, (sowohl SozialarbeiterInnen als auch Hausmeister) erforderlich werden, da prognostisch mit einem durchschnittlichen Zugang von 30 Flüchtlingsfällen je Quartal zu rechnen ist. Ein Ende der Zugänge ist nicht absehbar.

 

Insofern sollten für 2015 aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen im Bereich FB 50 zusätzliche Personalkosten in Höhe von 235.000 Euro eingeplant werden. Diese zusätzlichen Aufwendungen beinhalten Personalkosten für 1,5  VZÄ Sozialarbeit, 2,5 VZÄ Hausmeister und 0,7 VZÄ für den Bereich Asylbewerberleistungen und entsprechen dem hier ermittelten durchschnittlichen zusätzlichen Bedarf bei einer angenommenen linearen Steigerung der Fallzahlen. 

 

Ein Bevorratungsbeschluss für die Jahre ab 2016 aufgrund eines prognostizierten, jedoch sich anhand der tatsächlichen Fallzahlen derzeit nicht abzeichnenden Bedarfs kann aktuell nicht mitgetragen werden. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

FB 11 und FB 50 stehen weiterhin in einem engen Austausch, um je nach Lage flexibel und zeitnah reagieren zu können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014 lt. HH-Entwurf 2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

23.592,00 €

0,00 €

130.200,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

130.200,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-23.592,00 €

-130.200,00 €

 

 

Deckung aus dem

Personalkostenverbund

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Aufschlüsselung der Kosten gem. KGST-Materialien für 2014 (anteilig) und 2015

 

 

 

2014

2015

Personalkosten SozialarbeiterIn 1,5 VZÄ

Bei Besetzung ab 01.08.2014 (5/12 v. 58.800,00 EUR/ S12 TVöD SuE)

36.750,00

88.200,00

Personalkosten Hausmeister 1,0 VZÄ

Bei Besetzung ab 01.08.2014 (5/12 v. 42.000,00 EUR/EG 5 TVöD)

17.500,00

42.000,00

Personalkosten gesamt

54.250,00

130.200,00

./. nicht abgerufene Mittel Sonderbudget „Flüchtlinge“

 

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  oSozialarbeiterIn 0,5 VZÄ für die Monate April bis Juni 2014 (2/12 von 32.700,00 EUR)

-8.175,00

0,00

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  HHausmeister 1,0 VZÄ für die Monate Februar bis Mai 2014 (4/12 von 42.000,00 EUR

-14.000,00

0,00

./. Deckung durch zweckfreie Sachmittel im Fachbereich (Differenz)

-8.483,00

0,00

Personalkosten netto

23.592,00

130.200,00

 

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