Kenntnisnahme - FB 11/0007/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Veränderungsnachweis zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 vom 23.07.2014 (s. Anlage) zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.01.2014 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.

 

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2014"

- Stand: 23.07.2014 - , der als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.

 

Gemäß Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 06.04.2011 wird dieser Veränderungs- nachweis hiermit dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2014 saldiert insgesamt:

 

 

              - für die Allgemeine Verwaltung (Abtlg. I.):               39,5               Mehrstellen

              - für die regio iT (Abtlg. II.):               3,0               Wenigerstellen

              - für den Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.):               1,0               Wenigerstelle

              - für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (Abtlg. IV.):               0,5               Mehrstelle

              - für die Volkshochschule (Abtlg. V.):               -               Mehr-/Wenigerstellen

              - für das Stadttheater und Musikdirektion (Abtlg. VI.):               -               Mehr-/Wenigerstellen

              - für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII.):               -               Mehr-/Wenigerstellen

              - für das Eurogress - Aachen (Abtlg. VIII.):               -               Mehr-/Wenigerstellen

 

 

Gegenüber dem Stellenplan 2014 sind im Veränderungsnachweis (VN) insgesamt netto 39,5 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“, 3,0 Wenigerstellen bei der „regio iT“ und insgesamt 0,5 Wenigerstelle bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu verzeichnen.

Die 39,5 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 69,5 zusätzlichen Planstellen (davon 44,0 echte Neueinrichtungen + 25,5 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 30,0 Wenigerstellen (davon 5,5 echte Einsparungen + 24,5 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen)   (VN Teil A. I.).

 

1.              Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)

1.1

 

Von den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 44,0 Stellenneueinrichtungen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 02.07.2014 19,0 Planstellen bereits beschlossen und der Personal- und Verwaltungsausschuss die übrigen 25,0 Planstellen in seinen Sitzungen am 08.01., 19.03. und 07.05.2014 empfohlen,

 

1.2

 

Beim Gebäudemanagement (Abtlg. IV.) ist eine Planstelle für eine/n Beamtin/Beamten einzurichten. Bisher wurde die Aufgabe von einer/einem Tariflich Beschäftigten beim E 26 wahrgenommen, deren/dessen Stelle im dortigen Wirtschaftsplan geführt wurde; nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung sind die Beamtenstellen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen im städt. Stellenplan zu führen.

 

2.              Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)

2.1

 

Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 5,5 unbesetzte Planstellen eingespart werden; davon 2,5 Planstellen aufgrund der Realisierung von „kw“ – Vermerken (= künftig wegfallend).

 

2.2

 

Bei der regio iT (Abtlg. II.) können 2,0 * Planstellen, beim „Aachener Stadtbetrieb“ (Abtlg. III.) eine sowie beim Gebäudemanagement (Abtlg. IV.) 0,5 Planstelle eingespart werden, da diese nicht mehr mit städt. Beamten besetzt werden.

* Die 3. Wenigerstelle bei der regio iT (s. Tabelle S. 2 der Vorlage) ist auf die Verlagerung einer Planstelle zur Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) zurückzuführen.

 

3.              Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

 

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind bedingt durch die  - aus haushaltsrechtlichen Gründen -  erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. –anteilen zu neuen Produktbereichen.

 

4.              Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

 

Vorlage FB 11/501                                                                        

 

Ausdruck vom: 24.07.2014

Seite: 1/3

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen ist bereits einkalkuliert.

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

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Anlagen

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