Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0012/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt 3 halbe Stellen für Erzieher/innen für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich einzurichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2014 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen beschlossen. Von den Veränderungen sind insgesamt 3 Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.

 

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

 

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

 

 

 

 

Schule

 

 

Regel­gruppe (30,5 Std./ Grupp­e)

 

 

 

 

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39 Std./

Grup­pe)

 

 

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39 Std./

Grup­pe)

 

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

 

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

 

 

Am Römerhof

 

+ 0,50 Gruppen

 

 

 

 

 

+15,25 Std.

 

0,50

 

Gut Kullen

 

 

 

+ 0,50 Gruppen

 

 

 

+19,50 Std.

 

0,50

 

Passstraße

 

 

 

 

 

+ 0,5 Gruppen

 

+19,50 Std.

 

0,50

 

Gesamt

 

+0,5 Gruppen

 

+0,5 Gruppen

 

+0,50 Gruppen

 

+54,25 Std.

 

1,50

 

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werde.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Kinder jedoch bereits ab dem 01.08.2014 in die OGS aufgenommen werden können, musste das hierfür notwendige Personal zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Aufgrund dessen war die Besetzung der Stellen bereits zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 notwendig und wurde befristet vorgenommen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

27.705 €

0

199.473 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-27.705 €

-199.473 €

 

 

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann grundsätzlich durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 42.445 €/ Vollzeitkraft enthalten ist.

Im Hinblick auf die durch den Beschluss des Schulausschusses betroffenen Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind daher  im v.g. PSP-Element im Haushaltsansatz für 2014 Pauschalen für Personal  i.H.v. 24.600,87 € (5/12 für den Zeitraum 01.08.-31.12.2014) und für das Kalenderjahr 2015 Pauschalen i.H.v. 59.042,08 € für diese Einrichtungen enthalten.             

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden aktuell 47.800 € pro Erzieherstelle berücksichtigt. Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die spitz zu besetzenden 54,25 Stunden insgesamt Personalkosten für das verbleibende Jahr 2014  i.H.v. 27.704,59 € und für das gesamte Kalenderjahr 2015 i.H.v. 66.491,03 €, welche sich wie unten dargestellt im Haushalt wiederfinden.

 

Haushalts-jahr

 

Zeitraum

 

Pauschale für Personal,

die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (42.445,00 €/ Vollzeitkraft)

PSP-Element

4-030101-807-8 53180000

 

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (47.800,00€/ Stelle) für Erzieher/innen im städtischen Dienst

 

2014

 

01.08.2014-31.12.2014

 

24.600,87 €*

 

27.704,59 €*

 

2015

 

01.01.2015-

31.12.2015

 

59.042,08 €

 

66.491,03 €

 

 

* anteiliger Betrag (5/12) der Jahressumme

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hochrechnung der Personalkosten für den Bereich des Personalkostenverbundes auf dem Durchschnittswert der KGSt basiert und die Bereitstellung des Personals für die OGS überwiegend durch externe Einstellungen erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass die Deckung der Personalkosten im Hinblick auf die vorhandenen Ansätze im Bereich des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule sichergestellt ist.

 

Eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes soll in der 2. Jahreshälfte erfolgen.

 

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