Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0014/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt 17 halbe Stellen für Erzieher/innen im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder befristet für die KiTa-Jahre 2014/2015 bis 2018/2019 einzurichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Landtag hat am 04. Juni 2014 eine weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Einhergehend hiermit stellt das Land den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Qualität zur Verfügung. So sollen u.a. Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien gemäß § 21 a Absatz 1 KiBiz Mittel für zusätzliches Personal erhalten. Die Summe der Landesförderung für das jeweilige Jugendamt ergibt sich dabei aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB II-Leistungsbezug im Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug. Für die Stadt Aachen ergibt sich hieraus eine Gesamtfördersumme i.H.v. 650.000€/Jahr.

Voraussetzung für die Förderung der einzelnen Einrichtung ist des Weiteren jedoch die Aufnahme als „plusKiTa“ in die Jugendhilfeplanung. Aufgrund dessen hat der KJA in seiner Sitzung am 01.07.2014 Kriterien zur Verteilung der Mittel festgelegt (siehe Anlage). Ausweislich des Beschlusses werden somit die unten aufgeführten 17 städtische Einrichtungen als „plusKiTa“ in die Jugendhilfeplanung mit aufgenommen und erhalten in den KiTa-Jahren 2014/2015 bis 2018/2019 einen jährlichen Landeszuschuss i.H.v. 25.000€:

 

  • Alfonsstr.
  • Passstr. 25
  • Wiesental 8
  • Johanniterstr. 4a
  • Düppelstr. 5
  • Elsassstr. 64-72
  • Stolberger Str. 126
  • Weißwasserstr. 10
  • Reimser Str. 63
  • Albert-Maas-Str. 32
  • Am Pappelweiher 1
  • Johannstr. 15
  • Königsberger Str. 100
  • Matarestr. 9
  • Eibenweg 16
  • Gut-Knapp-Str.
  • Kronenberg 132

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses für den v.g. Zeitraum die befristete Einrichtung von insgesamt 17 Stellen für ErzieherInnen zur Durchführung der gem. § 16 a KiBiz mit der Bezeichnung „plusKiTa“ einhergehenden zusätzlichen Aufgaben. Da es sich zu 100% um Landesmittel handelt, welche zwingend für Personalstunden einzusetzen sind, sollen die zur Verfügung stehenden Fördergelder in Stundenkontingente umgerechnet werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen KGSt-Werte würde sich daher für die Entgeltgruppe S 8 TVöD-SuE bzw. Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE ein  Stundenkontingent von 18 bzw. 20 Stunden pro plusKiTa-Einrichtung ergeben. Aktuell wird die Bewertung dieser Stellen noch überprüft. Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten ist, wie oben bereits dargestellt, ab dem 01.08.2014 gesichert. Aufgrund dessen soll die  Bewirtschaftung der einzurichtenden Stellen umgehend nach Beschlussfassung durch den Personal- und Verwaltungsausschuss erfolgen.

Da die Landesförderung zunächst auf 5 KiTa-Jahre beschränkt ist, werden die einzurichtenden Stellen mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Ertrag

0 €

0

0 €

0

Personal-/

Sachaufwand

0 €

177.100 €

0

1.275.000 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0

0

Ergebnis

0 €

0 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-177.100 €*

-1.275.000 €*

 

 

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

 

 

Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten wäre vollumfänglich über die zu vereinnahmenden Landesmittel (Etat des FB 45) gesichert.

Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.

 

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