Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0015/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stelleneinrichtung zur Durchführung der Sprachförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Kaever
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt
- 13 Stellen für ErzieherInnen (EG S 6 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 8 Stunden
- 10 Stellen für ErzieherInnen (EG S 6 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 6 Stunden und
- 13 Stellen für ErzieherInnen (EG S 6 TVöD-SuE) mit einem Stundenumfang von 4 Stunden
im Bereich der städtischen KiTas befristet für die KiTa-Jahre 2014/2015 bis 2018/2019 einzurichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landtag hat am 04. Juni 2014 eine weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Einhergehend hiermit stellt das Land den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Qualität zur Verfügung. Aufgrund dessen erhält der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule u.a. auch Mittel i.H.v. insgesamt 415.000€/ Jahr für zusätzliche Sprachförderbedarfe in allen Einrichtungen im Stadtgebiet Aachen. Gemäß § 16 b KiBiz müssen Einrichtungen, denen diese Mittel zugewiesen werden, zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stellen (sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt). Sofern die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden, sind sie zu erstatten. Weitere Voraussetzung für den Erhalt dieser Landesmittel ist die Aufnahme der einzelnen Einrichtung als KiTa mit besonderem Sprachförderbedarf in die Jugendhilfeplanung und die Zuweisung von mindestens 5.000€/ Einrichtung.
Aufgrund dessen hat der KJA in seiner Sitzung am 01.07.2014 Kriterien zur Verteilung dieser zusätzlichen Landesmittel beschlossen. Einhergehend hiermit erhalten in den KiTa-Jahren 2014/15 bis 2018/2019 insgesamt
- 13 städtische KiTas einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 10.000€,
- 10 städtische KiTas einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 7.500€ und
- 13 städtische KiTas einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 5.000€.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt nunmehr unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung des KJA für den v.g. Zeitraum die befristete Einrichtung von insgesamt 36 Stellen für ErzieherInnen zur Durchführung der gem. § 16 b KiBiz mit der Sprachförderung einhergehenden zusätzlichen Aufgaben. Da es sich zu 100% um Landesmittel handelt, sollen die zur Verfügung stehenden Fördergelder in Stundenkontingente umgerechnet werden.
Unter Berücksichtigung des aktuellen KGSt-Wertes würde sich daher
- für Einrichtungen mit einem Budget von 10.000€ ein Stundenkontingent i.H.v. 8 Std./Woche,
- für Einrichtungen mit einem Budget von 7.500€ ein Stundenkontingent i.H.v. 6 Std./Woche und
- für Einrichtungen mit einem Budget von 5.000€ ein Stundenkontingent i.H.v. 4 Std./Woche
ergeben. Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten ist, wie oben bereits dargestellt, ab dem 01.08.2014 gesichert. Aufgrund dessen soll die Bewirtschaftung der einzurichtenden Stellen umgehend nach Beschlussfassung durch den Personal- und Verwaltungsausschuss erfolgen.
Da die Landesförderung zunächst auf 5 KiTa-Jahre beschränkt ist, soll die jeweilige Stelle mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten (alt) | |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 112.500 € | 0 € | 810.000 € | 0 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -112.500 €* | -810.000 €* |
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| Deckung vorhanden* | Deckung vorhanden* |
Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten wäre vollumfänglich über die zu vereinnahmenden Landesmittel (Etat des FB 45) gesichert.
Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.