Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0017/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von zusätzlichen Stellen im FB 37 infolge Anpassung des sog. Personalausfallfaktors sowie im Vorgriff auf das Auslaufen der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Herr Laufen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 23 zusätzlichen Stellen im FB 37 im Rahmen des Stellenplans 2015 infolge der Anpassung des Personalausfallfaktors sowie im Vorgriff auf das Auslaufen der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.: Darstellung des Vorgangs:
1.1: Anpassung des Personalausfallfaktors an aktuelle Gegebenheiten bei 50- bzw. 54-Std.-Woche:
Im Jahr 2011 erfolgte im Fachbereich Feuerwehr eine Organisationsüberprüfung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11). Dabei wurden einvernehmlich 61 Funktionen als erforderliche Funktionsstärke für den Einsatzdienst (mittlerer Dienst) festgesetzt, wobei 53 Funktionen auf den Wachdienst und acht Funktionen auf den Leitstellendienst entfallen. Bei der Organisationsüberprüfung wurde auch der sog. Personalausfallfaktor (PAF) den damaligen Gegebenheiten angepasst und neu berechnet. Der PAF (= Fehlzeiten der Dienstkräfte) beziffert im Einsatzdienst des mittleren Dienstes die Anzahl der Stellen, die nötig sind, um eine Funktion an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können. Infolge dessen wurde festgestellt, dass zur Aufrechterhaltung des Dienstes bei einer 54-Stunden-Woche im Einsatz-/Wachdienst bzw. 50-Stunden-Woche in der Leitstelle, insgesamt 315 Planstellen (inkl. Planstellen für Tagesdienst, g. D., h. D.) zur Verfügung stehen müssen. Aufgrund der Differenz von Planstellen-Soll und Planstellen-Ist waren damals 14 Planstellen neu einzurichten.
Der damalige Personalausfallfaktor belief sich bei Zugrundelegung einer 50-Stunden-Woche für die Leitstelle auf einen Wert in Höhe von 4,673 und bei Zugrundelegung einer 54-Stunden-Woche für den Wachdienst auf einen Wert in Höhe 4,327. Multipliziert mit der jeweiligen Funktionsstärke (insgesamt 61 bis 2013) ergab sich der damalige Stellenbedarf.
Am 08.01.2014 wurden in der PVA-Sitzung insgesamt neun zusätzliche Stellen aufgrund Anerkennung eines weiteren RTWs und insofern Anerkennung von zwei zusätzlichen Funktionen noch auf Basis des damals gültigen o. g. Personalausfallfaktors eingerichtet. Mithin ist die Funktionsstärke von 61 auf 63 Funktionen gestiegen.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Anpassung des Personalausfallfaktors auf Basis der Auswertungen für die Jahre 2011 und 2012.
Danach haben sich die Personalausfallfaktoren folgendermaßen entwickelt:
PAF für das Jahr auf Basis Auswertung des Vorjahres | ||
| Wachdienst | Leitstelle |
2011 | 4,327 | 4,673 |
2012 | 4,422 | 4,775 |
2013 | 4,440 | 4,795 |
1.2: Stellenmehrbedarf auf Basis des PAF 2013:
Auf Basis des PAF 2013, der nunmehr im Rahmen der Stelleneinrichtungen ab 01.01.2015 zugrunde gelegt wird, sind ab 01.01.2015 insgesamt sieben Stellen einzurichten, die sich wie folgt aufteilen:
3 x A 7
1 x A 8
2 x A 9 m. D.
1 x A 9 m. D. / A 10
1.3 Berechnung des Personalausfallfaktors infolge Wegfall Opt-Out ab 01.01.2017 auf Basis des PAF 2013:
Auf Basis des PAF 2013 kann auch schon der voraussichtliche Personalausfallfaktor ab 01.01.2017 infolge Wegfalls der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016 berechnet werden, unter der Prämisse, dass sich die Werte nicht ändern. Da infolge des Wegfalls der Opt-Out-Regelung sowohl im Wachdienst als auch in der Leitstelle eine Wochenarbeitszeit in Höhe von 48 Stunden zugrunde zu legen ist, gilt nur noch ein einheitlicher Personalausfallfaktor in Höhe eines derzeit berechenbaren Wertes von 4,995.
1.4 Stellenbedarf infolge Wegfalls Opt-Out:
Im Rahmen der Anfang dieses Jahres erfolgten politischen Beratungen im Umwelt- und Klimaschutzausschuss sowie Personal- und Verwaltungsausschuss wurde ein überschlägiger Stellenbedarf in Höhe von rd. 36 Stellen auf Basis des PAF 2011 prognostiziert. Infolge der Anhebung des PAF sowie der Anerkennung von zwei weiteren Funktionen (Fahrer und Transportführer RTW) infolge Vorhaltung eines weiteren RTWs durch Rettungsdienstbedarfsplan 2014 und entsprechenden PVA-Beschluss vom 08.01.2014 erhöht sich diese Zahl auf rd. 39 Stellen.
Hiervon sollen sieben Stellen bereits ab 01.01.2015 eingerichtet werden (vgl. Punkt 1.2). Die übrigen 32 Stellen werden entsprechend der Entscheidung, die Brandmeisteranwärterzahl ab 01.04.2014 von acht auf 12 zu heben, jeweils hälftig im Stellenplan 2015 und 2016 eingerichtet, wobei eine Bewirtschaftung an das Ausbildungsende der Brandmeisteranwärter zum 01.10. gekoppelt wird.
Stellenausweisung | 2015 (je ab 01.10) | 2016 (je ab 01.10.) |
A 7 | 7 | 6 |
A 8 | 4 | 3 |
A 9 m. D. | 4 | 5 |
A 9 m. D. (Z) / A 10 | 1 | 2 |
Gesamt | 16 | 16 |
Ggfls. bedarf es nach Auswertung der Fehlzeiten für das Jahr 2013 und 2014 der weiteren Anpassung des PAF und infolge dessen des Stellenbedarfs ab dem Jahr 2016. Darüber hinaus kann sich eine Anpassung auf Basis der Risikoanalyse ergeben, die im Rahmen einer Organisationsuntersuchung durch eine externe Firma die Grundlage für alle Bedarfsberechnungen bildet. Die Beauftragung der externen Beraterfirma befindet sich derzeit im Vergabeverfahren, wobei vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im Umwelt- und Klimaschutzausschuss am 02.09. davon ausgegangen wird, dass eine Beauftragung erfolgt. Daher bezieht sich der Beschlussvorschlag zunächst nur auf die Einrichtung der Stellen für den Stellenplan 2015.
2. Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen lassen wie folgt darstellen:
2015 | ||||||||||
Stellenzahl | Bewertung | KGSt-Kosten | Kosten- | |||||||
ab 01.01. | ab 01.10. | ab 01.01. | ab 01.10. | Gesamt | ab 2016 ff. | |||||
3 | 7 | A 7 | 48.900 € | 146.700 € | 85.575 € | 232.275 € | 489.000 € | |||
1 | 4 | A 8 | 59.300 € | 59.300 € | 59.300 € | 118.600 € | 296.500 € | |||
2 | 4 | A 9 m. D. | 63.800 € | 127.600 € | 63.800 € | 191.400 € | 382.800 € | |||
1 | 1 | A 9 m. D. + Z / A 10 | 69.700 € | 69.700 € | 17.425 € | 87.125 € | 139.400 € | |||
7 | 16 |
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| 403.300 € | 226.100 € | 629.400 € | 1.307.700 € | |||
23 |
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2016 | ||||||||||
Stellenzahl | Bewertung | KGSt-Kosten | Kosten- | |||||||
Stellen-einricht-ung in 2015 | ab 01.10. | ab 01.01. infolge Stellen-einrichtung in 2015 | ab 01.10. | Gesamt | ab 2017 ff. | |||||
10 | 6 | A 7 | 48.900 € | 489.000 € | 73.350 € | 562.350 € | 782.400 € | |||
5 | 3 | A 8 | 59.300 € | 296.500 € | 44.475 € | 340.975 € | 474.400 € | |||
6 | 5 | A 9 m. D. | 63.800 € | 382.800 € | 79.750 € | 462.550 € | 701.800 € | |||
2 | 2 | A 9 m. D. + Z / A 10 | 69.700 € | 139.400 € | 34.850 € | 174.250 € | 278.800 € | |||
23 | 16 |
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| 1.307.700 € | 232.425 € | 1.540.125 € | 2.237.400 € |
Die Abweichung gegenüber der bisherigen Personalkostenplanung liegt darin begründet, dass zwischenzeitlich die sich unabhängig vom Wegfall Opt-Out ergebende Änderung des Personalausfallfaktors (PAF 2013), infolge dessen sich zum 01.01.2015 ein Stellenbedarf in Höhe von sieben Planstellen ergibt (vgl. Punkt 1.2), vorliegt.
Durch die Einrichtung der sieben Stellen zum 01.01.2015 sowie der Stellen zum 01.10.2015 gekoppelt an die fertig ausgebildeten Brandmeisteranwärter ist beabsichtigt, den Aufbau von weiteren Überstunden zu reduzieren sowie zu dessen Abbau beizutragen, sofern die Vereinbarungen zur Opt-Out-Regelung über den 31.12.2014 hinaus Bestand haben.
3. Deckung über Mehreinnahmen:
Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).
Im Vergleich zu den o. g. durchschnittlichen Planwerten der Personalkosten gem. KGSt werden seitens FB 37 für die Gebührenbedarfsberechnung durchschnittliche Personalkosten des tatsächlich in den letzten Jahren für Rettungsdiensteinsätze eingesetzten Personals veranschlagt.
Es besteht insofern eine Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten und den Werten, die für die Ermittlung bzw. nachträgliche Abrechnung der Gebühren tatsächlich zugrunde gelegt werden.
Grundsätzlich ist die Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten zu Ist-Werten der Personalkosten nach Jahresabschluss ausgeglichen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 629.400 € | 0 € | 3.923.100 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | -629.400 € | 0 € | -3.923.100 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -629.400 € | -3.923.100 € |
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| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden |
(Darstellung vgl. Erläuterungen Punkt 2. Fortgeschriebener Ansatz nur bezogen auf Stelleneinrichtung in 2015 ohne Ausblick 2016 wg. ggfls. geändertem Stellenbedarf infolge weiterer Anpassung des Personalausfallfaktor u.a.)