Entscheidungsvorlage - FB 50/0006/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Benennung von 3 Delegierten und 3 StellvertreterInnen erforderlich. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus § 6 Ziffer 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, da in der Stadt Aachen mehr als 20.000 ausländische EinwohnerInnen leben.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen.

 

Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist ein(e) Delegierte(r) und ein(e) Ersatzdelegierte(r) zu benennen. Nach Auskunft des Landesintegrationsrates wird diese Aufgabe  überwiegend durch die/den Vorsitzende(n) des Integrationsrates und seine(n) 1. VertreterIn wahrgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, so dass auch jedes andere Mitglied hierfür in Frage kommen kann.

Der Hauptausschuss tagt bis zu 3-mal im Jahr.

 

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