Entscheidungsvorlage - FB 11/0023/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Jahr 2013 eingestellten und in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehenden Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen, abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung, möglichst weitgehend in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 die Verwaltung beauftragt, alle zu dieser Zeit bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Erzieher/innenbereich, abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung, möglichst weitgehend in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Unter Berücksichtigung einer erfolgreichen sechsmonatigen Probezeit zum Stichtag 30.06.2013 wurden daraufhin diese Beschäftigungs-verhältnisse, die vor 01.01.2013 begründet wurden, weitestgehend entfristet.

 

Weiter wurde in vorgenannter Sitzung u.a. die unbefristete Übernahme aller 18 Erzieherpraktikanten/innen zum neuen Kindergartenjahr 2012/2013 vorbehaltlich deren persönlicher und fachlicher Eignung entschieden. Auch diese Entscheidung wurde - sofern möglich - umgesetzt.

 

Im Laufe des Jahres 2013 wurden darüber hinaus insgesamt weitere 18 bereits ausgebildete Kinderpfleger/innen und 39 Erzieher/innen in befristeten Arbeitsverhältnissen in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie Offenen Ganztagsschulen eingestellt. Folglich wurden Erzieherpraktikant/innen im Anschluss an das Jahrespraktikum bei entsprechender persönlicher und fachlicher Eignung in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen, wohingegen die im Jahr 2013 eingestellten und bereits ausgebildeten Kräfte sich derzeit noch in befristeten Arbeitsverhältnissen befinden. Um diesen Umstand zu ändern, der von den im Jahr 2013 eingestellten und bereits ausgebildeten Kräften als Ungleichbehandlung empfunden werden könnte, sollte auch diesen Kräften ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden, sofern - analog zum Anerkennungsjahr der Erzieherpraktikant/innen - das Beschäftigungsverhältnis zur Stadt Aachen zum Stichtag 31.12.2014 seit mindestens einem Jahr besteht. 

 

Vor dem Hintergrund,

         dass über die Einrichtung zusätzlicher Stellen entschieden wurde (s. Tabelle)

         dass nicht davon auszugehen ist, dass alle 35 Erzieherpraktikant/innen, die im  Kindergartenjahr 2013/2014 bei der Stadt Aachen ihr Jahrespraktikum absolviert haben, dieses auch erfolgreich beenden und anschließend das Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Aachen fortsetzen möchten, bzw. die persönliche und fachliche Eignung vorliegt

         dass ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 mit jährlich zwischen 20 und 25 altersbedingt aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidenden Kräften zu rechnen ist,

         jährlich zwischen 15 und 20 Beschäftigte aus verschiedenen Gründen um Auflösung ihres Beschäftigungsverhältnisses bitten,

 

ist mit einem bevorstehenden Fachkräftemangel zu rechnen und qualifiziertem Personal sollte daher ein attraktives (unbefristetes) Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Aachen angeboten werden.

Weiterhin könnten durch die Entfristungen künftig Ausfälle wie beispielsweise durch längere Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc. dann mit Kräften in Dauerbeschäftigungsverhältnissen kompensiert werden, anstatt mit eigens für diese Vertretung eingestellten Kräften.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Entfristungen insofern nicht, da sich befristete Beschäftigungsverhältnisse grds. kostenneutral zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen verhalten, sofern sich die Anzahl der zu vertretenden Kräfte adäquat zur Anzahl der unbefristeten Kräfte verhält.

Künftig sollte daher die Anzahl der Erzieher/innen in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen durch eine bedarfsorientierte Einstellung von Erzieher/innen im Anerkennungsjahr reguliert werden.

 

Bedarfs-/Stellenentwicklung im KiTa-Bereich

Kita-Jahr

prognostizierter Stellenzuwachs durch U3-Ausbau in VZÄ

Stelleneinrichtungen im Rahmen der Orga (PVA-Beschluss)

2014/2015

15

5

2015/2016

15

15

2016/2017

noch nicht bezifferbar

15

2017/2018

noch nicht bezifferbar

10

 

 

 

zusätzlich sind folgende befristet eingerichtete Stellen zu berücksichtigen:

KiTa-Jahr

Maßnahme

Stellenumfang in VZÄ

2014/2015 bis 2018/2019

plusKiTas

8,56

2014/2015 bis 2018/2019

Sprachförderstellen KiBiz

5,54

 

Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wurde gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 LPVG über diese Maßnahme unterrichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine (s. Erläuterungen)

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