Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0033/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2015 im Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) die

 

a) Einrichtung einer Stelle im Bereich des technischen Arbeitsschutzes (EG 9 TVöD)

b) Einrichtung einer Stelle im Bereich des medizinischen Fachpersonals (EG 6 TVöD)

c) Einsparung der Stelle B 17/015 (EG 11 TVöD)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Lt. DGUV Vorschrift 2  bemisst sich das notwendige Personal an Betriebsärzten (BA) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASI) im Rahmen der Grundbetreuung nach der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, sowie an den beabsichtigten Maßnahmen im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung. Gemäß den aktuellen Mitarbeiterzahlen ergibt sich nachfolgender Aufwand:

 

 

Auftraggeber

Art der Leistung

BA Aufwand in Jahresarbeitsstunden

FASI Aufwand in Jahresarbeitsstunden

Stadt Aachen

Grundbetreuung

904

(zuvor 835)

2.713

(zuvor 2.505)

 

betriebsspezifische Betreuung

2.518

(zuvor 3.460)

1.889

(zuvor 1.650)

AGIT

gemäß vertraglicher Verpflichtung

12,8

15

Studieninstitut

gemäß vertraglicher Verpflichtung

1,8

2

Städteregion

gemäß vertraglicher Verpflichtung

588 (bisher 589)

816 (bisher 818)

gesamt

4.025

5.435

Stellen  - SOLL

: 1.417 Std. (pro Mitarbeiter/in)

2,8

3,8

Stellen - IST

2,5

3

Mehrbedarf

0,3

0,8

 

Aufgrund dieser Änderungen wird empfohlen, eine Vollzeitstelle für FASI einzurichten.

 

 

Ein Mehrbedarf an BA-Stellen wird derzeit nicht gesehen, da im laufenden Organisationsprozess des B 17 eine mögliche Aufgabenverlagerung auf den medizinischen Mittelbau (medizinisches Fachpersonal) geprüft wird. Die dafür notwendigen fachlichen Voraussetzungen sind und werden im Rahmen beruflicher Weiterqualifizierungen der dortigen MitarbeiterInnen geschaffen. Die etwaigen Auswirkungen auf den Stellenbedarf -dann in diesen Funktionen- werden zu gegebener Zeit geprüft. 

 

Damit die Betriebsärzte die nach DGUV Vorschrift 2 ermittelten Arbeiten ordnungsgemäß und effektiv durchführen können, bedürfen sie der Unterstützung von entsprechendem medizinischem Fachpersonal.

Bedingt durch die zwischenzeitliche Besetzung der zweiten und dritten Arztstelle ist der Bedarf an medizinischem Fachpersonal ebenfalls neu zu ermitteln. Die Bedarfsanpassung wurde bislang durch den Fachbereich Personal und Organisation wegen der Schwierigkeiten in der Personalgewinnung von Betriebsärzten zurückgestellt.

Auf die Stellenbemessung aus dem Jahr 2010 kann als Basis für die Ermittlung des aktuellen Bedarfs zurückgegriffen werden. Die damalige Bemessung ergab einen Bedarf an Betriebsärzten von 1,3 Stellen sowie einen Bedarf an medizinischem Fachpersonal von 1,2 Stellen. Bezug nehmend auf den o.g. Bedarf von 2,8 Stellen an Betriebsärzten ergibt sich daher gemäß dem vorgenannten Verhältnis ein Bedarf an medizinischem Fachpersonal von 2,6 Stellen.

Derzeit sind 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit im Umfang von 1,5 VZÄ (Vollzeitäquivalenten) beschäftigt. Daraus resultiert ein Fehlbedarf  von einer Vollzeitstelle für medizinisches Fachpersonal, deren Einrichtung und entsprechende Neubesetzung erforderlich ist.

 

 

Die Stelle B 17/015 kann als Konsolidierungsbeitrag eingespart werden, da der Stelleninhaber zwischenzeitlich aufgrund der Rentenbewilligung ausgeschieden ist. Der Mitarbeiter war als personalwirtschaftlicher Fall zur allgemeinen Unterstützung zuletzt im Verwaltungsbereich des B 17 tätig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

 

 

 

 

0 €

0

Personal-/

Sachaufwand

a) 58.800,00

b) 0€

c) 72.400,00

a) 58.500,00

b) 45.500,00€

c) 0

a) 175.500,00

b) 0 €

c) 217.200,00€

a) 175.500,00€

b) 136.500,00€

c) 0 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

130.900,00 €

104.000,00 €

392.700,00 €

312.000,00 €

0 €

0

+ Verbesserung /- Ver-schlechterung

+26.900,00 €

+80.700,00 €

 

 

Deckung vorhanden

Deckung  vorhanden

 

Die Kostenermittlung erfolgt anhand der KGSt Werte (Stand 2013/2014)

Zu a) Der überplanmäßig eingesetzte Mitarbeiter wurde als FASI Fachkraft ausgebildet, bestellt und soll nach Stelleneinrichtung entsprechend eingewiesen werden.

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