Entscheidungsvorlage - E 26/0033/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

                                   Er beauftragt die Verwaltung mit allem Nachdruck bei der Aufsichtsbehörde auf die Freigabe der Planungsmittel zu drängen und

                                   die Planung voranzutreiben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung sucht seit Anfang 1999 nach einem neuen Standort für das Stadtarchiv. Am jetzigen Standort, dem ehemaligen Rathaus, “Grashaus” genannt, ist das Archivgut weder im Hinblick auf die konservatorischen Ansprüche  noch auf  die zur Verfügung stehenden Flächen angemessen untergebracht. Bekanntlich sind neben dem Grashaus auch in der Barockfabrik und in einem weiteren angemieteten Außenmagazin Archivalien untergebracht; darüber hinaus lagern in den Kellern einer Vielzahl von Verwaltungsgebäuden und in den Registraturräumen der Ämter und Fachbereiche hunderte von laufenden Metern Akten, die dringend vom Archiv übernommen werden müssen. Nur so ist einerseits eine fachlich einwandfreie Archivierung zu gewährleisten, andererseits Raum in den Verwaltungsgebäuden zu schaffen.

 

In diesem Zusammenhang wurde das Gebäudemanagement beauftragt, für die Unterbringung des Stadtarchivs geeignet erscheinende Räumlichkeiten auf ihre Nutzbarkeit als Archivräume hin zu untersuchen.

Grundlage hierzu war der vom Stadtarchiv aufgestellte Bericht über den Raumbedarf und das daraus folgende  „ Vorläufige Raumprogramm  Stadtarchiv Aachen“ vom 19.01.1999.

 

In den Folgejahren sind sechs verschiedene Objekte überprüft worden, u.a. auch der ehemalige Luftschutzbunker an der Lütticher Straße.

Seine Lage im Stadtgebiet und Erreichbarkeit sowohl mit dem Individual- als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr sind gut. Planungsrechtlich sind die Unterbringung des Stadtarchives im Bunker einschließlich seiner Erweiterung zulässig.

 

Inzwischen ist der Bunker im Eigentum der Stadt Aachen.

 

In weiteren Untersuchungen wurde die Realisierbarkeit überprüft. Hierzu wurde vom Gebäudemanagement eine Machbarkeitsstudie erstellt, die auf der Grundlage des o.a. Raumprogramms sowohl von einer Nutzung des jetzigen Bunkers als auch der Erstellung eines Erweiterungsbaues ausgeht.

 

Weiterhin wurde die Realisierbarkeit in Abschnitten untersucht:

 

Bauabschnitt 1:

 

In einem ersten Bauabschnitt werden die heute dem Stadtarchiv dienenden Magazinflächen und deren Auslagerungen in der Barockfabrik im Löhergraben sowie ein Teil der in den Verwaltungsgebäuden lagernden Akten in den Baubestand des Bunkers integriert.

Der Bunker wäre durch ein gut belichtetes Dachgeschoss für Verwaltung , Restaurierung und einen ersten Teil der Räumlichkeiten für den Öffentlicher Bereich zu ergänzen. Die Flächen entsprechen der  Größe der jetzt vorhandenen Flächen.

 

Bestand

Magazin

Restaurierung

Verwaltung

öffentl. Bereich

 

Fischmarkt

205 m²

 

130 m²

60 m²

 

Löhergraben

250 m²

170 m²

 

 

 

Ämter/ Verw.

905 m“

 

 

 

 

Gesamt

 1.360 m²

     170 m²

   130 m²

60 m²

 

 

 

 

LS-Bunker

 

 

 

 

 

Untergeschoss

375 m²

 

 

 

 

Erdgeschoss

375 m²

 

 

 

 

1.Obergeschoss

375 m²

 

 

 

 

2.Obergeschoss

375 m²

 

 

 

 

Aufstockung

 

170 m²

130 m²

60 m²

 

Gesamt

  1.500 m²

170 m²

130 m²

60 m²

1. BA

 

 

Mit Realisierung des ersten Bauabschnittes wäre eine Zentralisierung des Stadtarchives unter Freiziehung des Grashauses und der Barockfabrik möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass dann der Übernahme von Akten aus den Verwaltungskellern wegen der zur Verfügung stehenden Flächen enge Grenzen gesetzt sind. Auch der für die Archivverwaltung und den öffentlichen Bereich zur Verfügung stehende Raum, für den im Bauabschnitt  1  wegen der Notwendigkeit von Fenstern nur der Aufbau in Frage käme, würde noch knapper sein als derzeit.


 

Bauabschnitt 2:

 

In einem weiteren Bauabschnitt würden durch Ergänzungsbauten zusätzliche Flächen für den Öffentlichen Bereich und Archivflächen erstellt. Durch die Einbeziehung der Aufstockung können in einem räumlichen Zusammenhang ca. 2000 m² Magazinfläche bereit gestellt werden.

 

Programm

Fb 49 v. 19.01.99

Magazin

2.140 m²

Restauringung

195 m²

Verwaltung

310 m²

Öffentl. Bereich

450 m²

 

Untergeschoss

375 m²

Neubau

Neubau

Neubau

 

Erdgeschoss

375 m²

 

 

 

 

1. Obergeschoss

375 m²

 

 

 

 

2. Obergeschoss

375 m²

 

 

 

 

Aufstockung

500 m²

 

 

 

 

LS-Bunker

2.000 m²

195 m²

310 m²

450 m²

2. BA

 

Der Vergleich des vorläufigen  Raumprogramms von 1999 mit den Flächen der Machbarkeitsstudie entspricht im Bauabschnitt 2  bis auf eine Abweichung von ca. 5% der notwendigen  Größe.

 

Da die Flächenreserven des Grundstücks nicht vollständig ausgeschöpft sind, ist eine Vergrößerung des zweiten Bauabschnittes auf Grund eines erweiterten Raumprogramms denkbar.

 

Zur Frage der bauphysikalischen Eignung wurde durch ein Gutachten des Büros Heliograph bestätigt, dass der Bunker als Archiv geeignet ist.

 

Zur Tragfähigkeit der Konstruktion sowie zur weiteren statischen Ertüchtigung sind vom Büro Lapp-Emden entsprechende positive Ausführungen gemacht worden.


 

Um die Baukosten für die Maßnahme ermitteln zu können, sind die unten vorgeschlagenen weiteren Planungsschritte erforderlich: die Umnutzung eines Hochbunkers zu einem Archiv ist zwar keine einmalige Baumaßnahme, jedoch sind die durchzuführenden Bauarbeiten so individuell, dass die Kosten der einen Maßnahme nicht auf die andere übertragen werden können.

 

Es ist ein Betrag von 200.000,-- € als Planungsmittel für das Haushaltsjahr 2005 vorgesehen.

 

Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

Es wird vorgeschlagen auf der Basis der Vorüberlegungen der Verwaltung einen Vorentwurf für den ersten und zweiten Bauabschnitt und für den ersten Bauabschnitt zusätzlich die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erstellen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

- Für das Wirtschaftsjahr 2005 Planungsmittel in Höhe von 200.000,-- Euro.

- Für Folgejahr noch nicht bekannt.

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