Entscheidungsvorlage - E 26/0033/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort Stadtarchiv - Herrichtung des Bunkers Lütticher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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15.09.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung sucht seit Anfang 1999 nach einem neuen Standort für das Stadtarchiv. Am jetzigen Standort, dem ehemaligen Rathaus, “Grashaus” genannt, ist das Archivgut weder im Hinblick auf die konservatorischen Ansprüche noch auf die zur Verfügung stehenden Flächen angemessen untergebracht. Bekanntlich sind neben dem Grashaus auch in der Barockfabrik und in einem weiteren angemieteten Außenmagazin Archivalien untergebracht; darüber hinaus lagern in den Kellern einer Vielzahl von Verwaltungsgebäuden und in den Registraturräumen der Ämter und Fachbereiche hunderte von laufenden Metern Akten, die dringend vom Archiv übernommen werden müssen. Nur so ist einerseits eine fachlich einwandfreie Archivierung zu gewährleisten, andererseits Raum in den Verwaltungsgebäuden zu schaffen.
In diesem Zusammenhang wurde das Gebäudemanagement beauftragt, für die Unterbringung des Stadtarchivs geeignet erscheinende Räumlichkeiten auf ihre Nutzbarkeit als Archivräume hin zu untersuchen.
Grundlage hierzu war der vom Stadtarchiv aufgestellte Bericht über den Raumbedarf und das daraus folgende „ Vorläufige Raumprogramm Stadtarchiv Aachen“ vom 19.01.1999.
In den Folgejahren sind sechs verschiedene Objekte überprüft worden, u.a. auch der ehemalige Luftschutzbunker an der Lütticher Straße.
Seine Lage im Stadtgebiet und Erreichbarkeit sowohl mit dem Individual- als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr sind gut. Planungsrechtlich sind die Unterbringung des Stadtarchives im Bunker einschließlich seiner Erweiterung zulässig.
Inzwischen ist der Bunker im Eigentum der Stadt Aachen.
In weiteren Untersuchungen wurde die Realisierbarkeit überprüft. Hierzu wurde vom Gebäudemanagement eine Machbarkeitsstudie erstellt, die auf der Grundlage des o.a. Raumprogramms sowohl von einer Nutzung des jetzigen Bunkers als auch der Erstellung eines Erweiterungsbaues ausgeht.
Weiterhin wurde die Realisierbarkeit in Abschnitten untersucht:
Bauabschnitt 1:
In einem ersten Bauabschnitt werden die heute dem Stadtarchiv dienenden Magazinflächen und deren Auslagerungen in der Barockfabrik im Löhergraben sowie ein Teil der in den Verwaltungsgebäuden lagernden Akten in den Baubestand des Bunkers integriert.
Der Bunker wäre durch ein gut belichtetes Dachgeschoss für Verwaltung , Restaurierung und einen ersten Teil der Räumlichkeiten für den Öffentlicher Bereich zu ergänzen. Die Flächen entsprechen der Größe der jetzt vorhandenen Flächen.
Bestand |
Magazin |
Restaurierung |
Verwaltung |
öffentl. Bereich |
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Fischmarkt |
205 m² |
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130 m² |
60 m² |
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Löhergraben |
250 m² |
170 m² |
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Ämter/ Verw. |
905 m“ |
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Gesamt |
1.360
m² |
170 m² |
130 m² |
60
m² |
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LS-Bunker |
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Untergeschoss |
375 m² |
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Erdgeschoss |
375 m² |
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1.Obergeschoss |
375 m² |
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2.Obergeschoss |
375 m² |
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Aufstockung |
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170 m² |
130 m² |
60 m² |
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Gesamt |
1.500 m² |
170 m² |
130
m² |
60
m² |
1. BA |
Mit
Realisierung des ersten Bauabschnittes wäre eine Zentralisierung des
Stadtarchives unter Freiziehung des Grashauses und der Barockfabrik möglich. Es
ist allerdings zu beachten, dass dann der Übernahme von Akten aus den
Verwaltungskellern wegen der zur Verfügung stehenden Flächen enge Grenzen gesetzt
sind. Auch der für die Archivverwaltung und den öffentlichen Bereich zur
Verfügung stehende Raum, für den im Bauabschnitt 1 wegen der
Notwendigkeit von Fenstern nur der Aufbau in Frage käme, würde noch knapper
sein als derzeit.
Bauabschnitt
2:
In einem weiteren Bauabschnitt würden durch Ergänzungsbauten zusätzliche Flächen für den Öffentlichen Bereich und Archivflächen erstellt. Durch die Einbeziehung der Aufstockung können in einem räumlichen Zusammenhang ca. 2000 m² Magazinfläche bereit gestellt werden.
Programm Fb 49 v. 19.01.99 |
Magazin 2.140 m² |
Restauringung 195 m² |
Verwaltung 310
m² |
Öffentl.
Bereich 450
m² |
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Untergeschoss |
375 m² |
Neubau |
Neubau |
Neubau |
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Erdgeschoss |
375 m² |
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1. Obergeschoss |
375 m² |
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2. Obergeschoss |
375 m² |
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Aufstockung |
500 m² |
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LS-Bunker |
2.000 m² |
195 m² |
310
m² |
450
m² |
2. BA |
Der
Vergleich des vorläufigen
Raumprogramms von 1999 mit den Flächen der Machbarkeitsstudie entspricht
im Bauabschnitt 2 bis auf eine
Abweichung von ca. 5% der notwendigen
Größe.
Da die Flächenreserven des Grundstücks nicht vollständig ausgeschöpft sind, ist eine Vergrößerung des zweiten Bauabschnittes auf Grund eines erweiterten Raumprogramms denkbar.
Zur Frage der bauphysikalischen Eignung wurde durch ein Gutachten des Büros Heliograph bestätigt, dass der Bunker als Archiv geeignet ist.
Zur Tragfähigkeit der Konstruktion sowie zur weiteren statischen Ertüchtigung sind vom Büro Lapp-Emden entsprechende positive Ausführungen gemacht worden.
Um die Baukosten für die Maßnahme ermitteln zu können, sind die unten vorgeschlagenen weiteren Planungsschritte erforderlich: die Umnutzung eines Hochbunkers zu einem Archiv ist zwar keine einmalige Baumaßnahme, jedoch sind die durchzuführenden Bauarbeiten so individuell, dass die Kosten der einen Maßnahme nicht auf die andere übertragen werden können.
Es ist ein Betrag von 200.000,-- € als Planungsmittel für das Haushaltsjahr 2005 vorgesehen.
Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
Es wird vorgeschlagen auf der Basis der Vorüberlegungen der Verwaltung einen Vorentwurf für den ersten und zweiten Bauabschnitt und für den ersten Bauabschnitt zusätzlich die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu erstellen.